Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
Mona:
Kann denn jemand etwas zu der Verhandlung letzten Donnerstag sagen?
Laut Pressebericht der SWM:
http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/versorgung20070329-3.html
soll es ja für die SWM gut ausschauen. Aber mir ist schon bekannt, dass die SWM da alles immer schön reden.
Wäre schön, wenn jemand etwas dazu berichtet.
Schöne Grüße
Mona
Cremer:
@Mona,
bitte mal hier genau lesen und unter Grundsatzfragen die Punkte "Wichtig"
superhaase:
@RR-E-ft:
In einem der mir vorliegenden Gutachten der SWM wird deutlich, dass die SWM praktisch keinen Gewinn machen mit ihrem Gas. Das hat wohl auch das unbedarfte Amtsgericht München beeindruckt. Die Zahlen in dem Gutachten sind allerdings sehr sehr dürftig. Von einer richtigen Kalkulation kann man da nicht sprechen.
Meines Erachtens rechnet die SWM sich das schön, indem sie (die SWM Versorgungs GmbH, die der Vertragspartner der Endkunden ist) horrende Preise an die SWM Infrastruktur GmbH (städtisches Netz) und die Bayerngas GmbH (Netz- und Gaskosten) zahlen. Beides Firmen, die die SWM beherrscht. Über deren Margen steht in den Gutachten natürlich nichts.
Wenn man nun die Unbilligkeit des gesamten Gaspreises moniert hat, kann man dann vor Gericht erzwingen, dass auch die Preise der Vorlieferanten und Netzbetreiber in die Billigkeitsbeurteilung einbezogen werden?
Schließlich kann ja nicht vom Endabnehmer verlangt werden, für unternehmerische Fehler der SWM Versorgungs GmbH bezahlen zu müssen, da diese nicht auf die Billigkeit ihrer Gasbezugs- und Netzkosten achtet. Das geht letztlich zurück bis zum Importeur EON, der die unsinnige und unbillige HEL-Preisbindung in den Verträgen mit den Versorgern und Stadtwerken drin hat.
Im Endeffekt muss in erster Linie diese gekippt werden. Dort wird das meiste Geld abgeschöpft - zu unrecht wie wir alle wissen.
Das Münchner Amtsgericht scheint da ja etwas blauäugig und naiv zu sein....
ciao,
sh
deraffe:
@superhaase
ich klinke mich hier mal kurz ein, wenn\'s recht ist: das letzte gutachten, das mir bekannt ist, ist das deloittte-gutachten, das bis zum 4. Quartal 2006 gelten soll. auf seite 2 ist die aus meiner sicht einzig interessante info: "des weiteren war von uns nicht zu beurteilen, ob die tarife in ihrer absoluten höhe billig im sinne des § 315 bgb sind." ob die swm gewinne machen, ist mir egal. müssen sie auch nicht, da das gas von den gerichten nicht als ware wie jede andere gesehen wird, sondern zur grundversorgung notwendig ist (sinngemäß). wird erst mal die billigkeit festgestellt, kann das andere auch angegangen werden, das sehe ich auch so. aber die versorgung mit gas geht meiner unbedeutenden meinung nach vor, nicht die gewinne irgendeines unternehmens...
elad:
Hallo zusammen,
vor ca. 3 Wochen habe ich den SWM angekündigt, gar nichts mehr zu zahlen, bis der angemessene Gaspreis gerichtlich geklärt ist.
Heute kam nun der Antwort-Brief:
1. wollen sie nicht mehr mit mir reden ;-)
2. haben sie das Urteil vom 27.3.07 in München gegen die eigenmächtigen Kürzungen als Beweis für ihr Recht angeführt.
3. habe ich nun plötzlich ein Guthaben...!?
Bisher waren alle Jahresabrechnungen der SWM falsch:
Zuerst kam dabei ein kleines Guthaben raus, wurde mir überwiesen
Dann auf meine Reklamation hin kamen die SWM plötzlich auf eine Forderung :shock:
Und jetzt ist es wieder ein (weiteres) Guthaben, aber viel weniger als ich mit den Preisen von 2004 ausgerechnet hatte...:roll:
4. soll ich ihnen plötzlich ihre eigenen Fehler vorrechnen :shock:
5. wollen sie wissen, ob das ausgezahlt oder verrechnet werden soll.
Ansonsten das Übliche: Sie werden zur Durchsetzung ihres Zahlungsanspruchs die notwendigen Schritte einleiten.
Zu Punkt 5 denke ich, dass ich auf keinen Fall etwas auszahlen oder verrechnen lassen sollte, denn damit würde ich ja den zu hohen Preis anerkennen, oder?
Das bedeutet: weiter aussitzen und nicht reagieren?
Viele Grüße
elad
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