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Stadtwerke München

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elad:
@ superhaase: nein, ich meine unsere Sammelklage! Die wird ja übermorgen verhandelt.

Siehe auch www.stadtwerke-beschwerden.de

Viele Grüße
elad

superhaase:
ja aber wie sollt ihr denn da zur Zahlung verdonnert werden - das geht doch gar nicht, ist nicht Gegenstand der Klage.
Es kann höchstens Eure Klage abgewiesen werden.

Und ich verspreche Euch, dass es so kommen wird.
Die SWM werden sich einfach weigern, die Kalkulation offenzulegen. Dazu können sie nicht gezwungen werden.
Und dann kann das Gericht nichts anderes machen, als die Klage abzuweisen - mangels Beweisen, oder wie man das dann nennen will.

Ich halte die Sammelklage daher ja  für absolut nutzlos. (Außer für den Rechtsanwalt - der kriegt Euer Geld ;))

Deshalb müsst ihr aber ja noch lange nicht zahlen......

elad:
@ superhaase: ja, wahrscheinlich wird es so kommen.

Aber im Worst Case (der recht unwahrscheinlich ist, zugegeben) wird die Billigkeit der Preise bestätigt und dann müssten wir zahlen. So meinte ich das ;-)

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich weiter vorgehen soll, wenn ich keinen Anwalt finde. Denn es scheint ja keinen Sinn zu machen, es auf eine Klage der SWM anzulegen (durch eine komplette Zahlungseinstellung), wenn ich keinen Anwalt in der Hinterhand habe.

Viele Grüße
elad

superhaase:
Wie soll denn die Billigkeit bestätigt werden, wenn die SWM nichts offenlegt?
Und wenn sie offenlegt, dann kommt mit Sicherheit nicht heraus, dass der bisherige Preis billig war.
Ich hoffe in der Klage wurde die Unbilligkeit des Gesamtpreises behauptet.

Mich würde ja mal interessieren, wie der Wortlaut der Klageschrift lautet..... eine Klage auf Feststellung der Unbilligkeit wäre ja geradezu "lustig" (lächerlich wollte ich jetzt nicht sagen).

Den Anwalt brauchst Du doch erst, wenn die SWM gegen Dich klagt.
Dann wirst Du auch einen finden, bzw. Dein jetziger wird dann schon antworten, wenns akut ist.
Keine Panik.

Die Zahlungseinstellung ist rechtlich gedeckt. Da kannst Du nicht viel falsch machen. Neuer Widerspruch und die Zahlungseinstellung begründen (wie erwähnt).
Sperren kann die SWM nicht - das ist klar. Spätestens seit der neuen Verordnung vom 22. September 06.

Das einzige was sie machen können, ist, Dich auf Zahlung zu verklagen.
Eine solche Klage hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn sie die Kalkulation offenlegen. Ansonsten wird die Klage abgewiesen und Du musst weiter nichts zahlen.
DU sitzt momentan am längeren Hebel :!:

Das könnte sich erst durch ein für uns ungünstiges Urteil des BGH im Sommer ändern.
Was wir mal nicht hoffen wollen.

ciao,
sh

pegasus:
Hallo elad,

ich habe mit großem Interresse Deine Suche nach einem RA in München gelesen. Ich befinden mich in einer ähnlich Situation und habe Dir eine pn gesendet. Bitte schnellstmöglich lesen und mich anrufen.

gruss pegasus

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