Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
elad:
@ HHeinz: Natürlich erstelle ich meine Abrechnung selbst.
Aber solange die Rechnung derartig falsch ist, dass sogar meine Zahlungseingänge geschönt werden, zahle ich überhaupt nicht. Ich werde erst dann Abschläge zahlen, wenn die Rechnung insofern in Ordnung ist, dass sie in allen anderen Punkten außerhalb des Gaspreises stimmt. Dann zahle ich Abschlag, natürlich den von mir selbst berechneten.
Dass die SWM plötzlich meinen Preis akzeptieren, davon gehe ich ja gar nicht aus und dagegen steht auch mein Widerspruch. Aber alles andere muss stimmen, damit die SWM überhaupt einen Cent von mir sehen.
Herr Offman reagiert überhaupt nicht, ich hatte ihm schon gemailt gehabt.
Gruß
Elad
Mona:
@ superhase
auch ich habe nach den urteilen gefragt, bei denen die swm rechtbekommen haben. natürlich keine antwort.
ich könnte sogar wetten, das mein antwort mehr oder weniger identisch mit deiner ist.
außerdem habe ich mal auf ganz blöd um eine bestätigung meiner zahlungseingänge gefragt, weil denen ihre zahlungsaufforderungen kann so oder so keiner mehr durchblicken. hätte ja auch sein könnnen, dass sie einen zahlungseingang falsch verbucht haben.
ich hab ja immer schön dem monat draufgeschrieben für den die abschlagszahlung war.
haben sie dann auch gemacht und bei der "restforderung" noch alle mahnkosten und beträge vom letzen jahr draufgeschlagen.
naja, zumindestens weiss ich , dass mein geld angekommen ist.
mich würde mal interessieren, wie hoch den eure schulden inzwischen lt. swm sind? meine gehen jetzt an die 600,- Euro und ich bin jetzt dann bald bei der 2. Jahresendabrechnung. also für 2 jahre
lg
mona
superhaase:
--- Zitat von: \"elad\" ---... Ich werde erst dann Abschläge zahlen, wenn die Rechnung insofern in Ordnung ist, dass sie in allen anderen Punkten außerhalb des Gaspreises stimmt. Dann zahle ich Abschlag, natürlich den von mir selbst berechneten.
--- Ende Zitat ---
Da wär ich vorsichtig.
Wenn Du selbst einen bestimmten Preis zugestanden hast (wie hoch auch immer), dann solltest Du entsprechende Abschläge zahlen. Nicht dass die SWM sonst mit einer Sperre durchkommen. Ist unnötiger Ärger, selbst wenn sie nicht damit durchkommen.
Als Alternative kannst Du allerdings wegen Unbilligkeitseinwand alle weiteren Zahlungen vorläufig einstellen, da ja erst mal nichts fällig ist, bis der billige Preis feststeht (per Gericht).
Dann hast Du auch kein Problem mehr mit der falschen Verrechnung Deiner Abschläge etc.
Ich hab ja erst im Herbst letzten Jahres den Unbilligkeitseinwand erhoben, also noch kenie Jahresabrechnung seitdem bekommen/gemacht.
Aber wenn mir die SWM nach der ersten Jahresabrechnung dann auch mit falschen Abschlagsverrechnungen kommen sollte, dann werde ich garantiert zum Totalverweigerer! Denn den Zirkus mach ich dann nicht mit - schließlich lebt man nicht ausschließlich für die Korrespondenz mit den SWM.
ciao,
sh
elad:
@ superhaase
So wie ich die Diskussionen hier verstanden habe, gibt es wohl zwei Wege, eine komplette Zahlungsverweigerung zu begründen.
Die eine scheint schon die zu sein, dass die SWM falsche Rechnungen ausstellen und versuchen, die Forderungen aus 2005 mit den Abschlägen 2006 zu verrechnen.
Ich dachte, das fällt dann in die Kategorie "falsche Abrechnung", daher ist keine Zahlung fällig.
Die Verweigerung nach §315 ist dann wohl die zweite Möglichkeit. Ich habe mal nachgeschaut, bei mir steht auf der Rechnung "Grundpreistarif", das dürfte dann unter Tarifkunde fallen und nicht unter Sondervertrag. Somit hätte ich gute Chancen, gar nicht mehr zu zahlen.
Gibt es denn einen Musterbrief für den Fall, dass jemand die Zahlungen wegen §315 ganz einstellt? Ich würde da ungern einem "Formfehler" zum Opfer fallen und die Standard-Briefe sind auf eine Kürzung ausgelegt.
Gibt es hier SWM-Kunden, die auch gar nicht zahlen? Würde mich über einen Austausch freuen, wie die SWM bisher reagiert haben.
Viele Grüße
elad
Cremer:
@elad,
Gehen Sie bitte davon aus, dass die SWM nicht absichtlich falsche Rechungen austellt. Der § 30 AVBGasV ist nicht ein "Gummiparagraph" für alles. :wink:
Musterbrief für eine komplette Zahlungseinstellung gibt es hier nicht.
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