Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
Cremer:
@cybermary,
Bei Abschluss des speziellen Sondervertrages "M-Erdgas-R" gibt es keine Möglichkeit des Widerspruches nach § 315 BGB.
deshalb ist davon abzuraten.
cybermary:
@Cremer,
wogegen kann ich eigentlich wiedersprechen? Ich bin letztes Jahr in meine Wohnung gezogen und habe von März bis Aug denselben monatlichen Abschlag für Gas wie die Vormieter bezahlt (110 €). Nach meiner Abrechnung im Aug/Sept zahle ich nun einen Abschlag von 185 € (zuzüglich einer satten Nachzahlung). Zur Info: Wir wohnen hier nur zu zweit!
Seitdem beobachte ich den Verbrauch und kann nichts unnatürliches feststellen. Auch sind wir mit unseren Abschalgszahlungen weit im Plus (momentan mit ca. 300€ und die Heizperiode geht langsam zu Ende).
Wenn ich das Forum hier lese, dann gibt es Leute, die die Abrechnungen der Stadtwerke anzweifeln. Ich bin vorher nie auf die Idee gekommen, dass der Grund für die hohe Abrechnung nicht bei mir liegt. Welche Möglichkeiten habe ich das prüfen zu lassen?
Cremer:
@cybermary,
bitte informieren Sie sich hier im Forum, auch die Beiträge mit "wichtig".
Kurzgesagt:
Schriftlich dem Versorger mitteilen, dass die Abschläge gegenüber dem Verbrauch zu hoch sind und Sie eine satte Rückzahlung erwarten würden.
Deshalb kürzen Sie die Abschläge, oder 2 Abschlagzhalungen vor Jahresende nochmals eine Hochrechnung des Verbrauchs anhand der Gradtagzahlen erstellen und dies dann dem Versorger mitteilen, dass Sie die letrzten Abschläge wegen Überzahlung nicht leisten werden.
Sofern Sie gegen die Preissteiegerungen als auch gegen die Preishöhe ansich Widerspruch einlegen wollen, bitte auch unter www.energiepreise-runter.de informieren.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
HannesW:
Hallo in die Runde,
auch ich habe das Angebot "Vertrag M-Erdgas R" bekommen und es zum Anlass genommen, mal wieder meine Excel-Tabelle aufzufrischen. Herausgekommen ist folgender Vergleich der Anbieter.
Grundannahme: 42.000 kWh Verbrauch im Jahr, Versorgung in der Region München, Preise ab 1. April 2007:
SWM, Vollversorgertarif (für Region)
Grundpreis brutto/Monat: 9,67 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0616 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.703,24 €
SWM, M-Erdgas R (für Stadt)
Grundpreis brutto/Monat: 9,67 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0587 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.581,44 €
E wie einfach
Grundpreis brutto/Monat: 18,47 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0573 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.628,24 €
E.ON BestpreisGas Stufe 4
Grundpreis brutto/Monat: 19,04 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,05296 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.452,80 €
Ergebnis: Stadtwerke am teuersten, E.ON am günstigsten. Immerhin fast 10 Prozent Preisunterschied. Das dürfte auch für "Verbrauch in der Stadt München" das gleiche Ergebnis ergeben.
Ich werde wohl Stadtwerke kündigen und zu E.ON wechseln.
Frage mich allerdings, ob ich (habe 2005 Unbilligkeit geltend gemacht), mit dem Anbieterwechsel meine Position gegenüber den Stadtwerken schwäche.
HHeinz:
Hallo HannesW,
Bei Eon können Sie evtl. zukünftig keinen erfolgreichen Widerspruch gegen die Preise erheben. Wenn Sie bereits seit 2005 zu den Rebellen gehören so sollten Sie aktuell in einer komfortablen Position sein, es sei denn Sie rechnen damit, daß der Versorger seine "Ansprüche" erfolgreich vor Gericht durchsetzt.
Irgendwo im Forum habe ich mal einen Kommentar gelesen das es manche Versorger gar nicht mögen wenn man sich vom Acker macht. Aber den Beitrag finde ich nicht mehr und ich habe Ihn damals auch nicht ganz verstanden.
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