Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
kolumbus7:
Bloß nicht unterschreiben!
Ich habe das gleiche Schreiben mit Vertragsformular bekommen und halte den Vertrag für eine böse Falle. Anders als bei der normalen Preisfestsetzung wäre der Vertragsabschluss eine aktive Handlung des Kunden. Ich bin kein Jurist, aber ich nehme an, wer unterschreibt, dokumentiert damit, dass er/sie den aktuellen Gaspreis akzeptiert und macht damit sämtliche Einwände wegen Unbilligkeit wertlos bzw. unglaubwürdig.
Außerdem kann man dann die Zahlungen nicht mehr kürzen. Der niedrigere Preis wird nur gewährt, wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt. Wird diese widerrufen, können die SWM den Vertrag kündigen, d.h. man zahlt wieder den "normalen" Preis. Und die Preisbindung bedeutet m.E. auch, dass man von eventuellen Preissenkungen (z.B. durch die anhängige Sammelklage erzwungen) bis Juni 2008 nicht profitiert.
Ist also wohl ein plumper Versuch der SWM, Gaspreisrebellen zu neutralisieren und möglichst viele Einzugsermächtigungen zu bekommen...
Cremer:
@kolumbus7
Hallo SWM:
"Mit Speck fängt man Mäuse"
ALTUS:
Vielen Dank für die Hinweise,
wir sind bisher "nur" normale Kunden bei SWM und das Thema "Gaspreise kürzen wegen Unbilligkeit" ist Neuland für uns. Dieses merkwürdige und mit gewissem Druck angeforderte Anliegen des SWM diesen Vertrag zu unterschreiben hat uns nun stutzig gemacht, dass beim SWM etwas nicht stimmen kann und das Thema bei uns ins Rollen gebracht.
cybermary:
Hallo, ich bin heute auf euer Forum gestossen, nachdem ich ca. 20 Minuten mit zwei Service-Centern der Stadtwerke München telefoniert habe. Um es vorneweg zu sagen: Meine Frage blieb unbeantwortet!
Auch ich habe ein schreiben über die Gaspreissenkung zum 01.07.2007 bekommen. Da ich in der region München wohne, senkt sich der Gaspreis automatisch um 6%. Wenn ich den Zusatzvertrag "M-Erdgas R" abschliesse, senkt sich der Preis sogar um 10%. Meine Frage an die Stadtwerke war ganz einfach: WELCHES SIND DIE UNTERSCHIEDE IN DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN MEINEM ALTEN VERTRAG UND DEM NEUEN VERTRAG "M-ERDGAS R"???
Ausser, dass die Damen und Herren von den Service-Centern mir alle Unterlagen noch einmal vorgelesen haben, die ich bereits vorliegen habe (hallo, ich kann auch lesen?) und dass ich noch einmal die einstudierten Sätze gesagt bekommen habe (die Preise für Rohstoffe auf den Weltmärkten hätten sich geändert und jetzt wird das an die Kunden weiter gegeben), bin ich mit meiner Frage auf Unverständnis gestossen. Jatzt warte ich auf den Rückruf eines Vorgesetzten, der vermutlich mit anderen Floskeln meine Frage NICHT beantworten wird.
Vielleicht gibt es hier jemand mit Durchblick, der mir etwas dazu sagen kann? Als Hintergrundinfo vielleicht noch Folgendes: Wir wohnen seit einem Jahr in dieser Wohnung und haben damals erst einen Vertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen. Ich schreibe das deswegen, weil ich einige Beiträge vorher das Thema "ungerechtfertigte Preiserhöhung durch die Stadtwerke" gelesen habe. Ich könnte also nicht wirklich etwas aus der Vergangenheit geltend machen. Beziehen sich die Nachteile aus dem Sondervertrag "M-Erdgas R" auch auf die Zukunft?
Wenn das die Rechte der Verbraucher wirklich so krass einschneidet, wie in anderen Beiträgen angedeutet, ist das eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutz (hört sich ein wenig wie Verfassungsschutz an, gell?).
Fazit wird auf jeden Fall sein, dass man heutzutage alles bis ins Detail selbst nachprüfen muss. Traurig aber wahr.
deraffe:
Hallo zusammen,
hier im Forum wurde der Unterschied zwischen dem "normalen" und dem Sondervertrag bereits einschlägig erläutert, einfach mal ein wenig stöbern... Stichwort: Sondervertrag
Soweit ich das sehe:
1. Ich würde das nicht als \'alten\' und \'neuen\' Vertrag bezeichnen, sondern es gibt ggf. einen bestehenden, laufenden Vertrag, den man eingegangen ist, und eben dieses Vertragsangebot eines Sondervertrages für einen neuen Vertrag. Es ist ein Vertragsangebot, wie jedes andere auch, und da besteht Vertragsfreiheit.
2. Ein neuer Vertrag wie dieser Sondervertrag beinhaltet Bedingungen wie Preis und Einzugsermächtigung, die man durch seine Unterschrift dann auch anerkennen würde. Für einen laufende(n) oder neue(n) Widerspruch/Einrede wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB wäre das ziemlich ungeschickt, um es vorsichtig auszudrücken: Eine Kürzung des Gaspreises ist dann ziemich sinnlos, das Geld ist mit der Einzugsermächtigung erst mal weg...vom Rechtlichen ganz abgesehen!
Ich würde sagen, dieser Sondervertrag ist ein kurzsichtiges Lockangebot und nur ein weiterer plumper Versuch der SWM, .... [den Rest denke ich mir]
Für die Vegetarier hier: Mit Käse fängt man Mäuse :)
Liebe Grüße an die geduldigen Kunden hier!
Zum Vergleich:
http://www.bei.uni-bremen.de/download/061026Pressekurz.pdf
Danach könnten ca. 3,3 ct /kWh bzw. rund 33 ct/m³ Arbeitspreis netto für Gas im Schnitt angemessen sein... nur zur Orientierung.
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