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Stadtwerke München

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Mona:
@ lead

lass dir doch erstmal nur deine zahlungseingänge für die abrechnungsperiode bestätigen. theoretisch könnte es ja mal sein das eine überweisung falsch (also anderer kunde) verbucht wurde. so hättest du schonmal da sicherheit.

ich glaub die blicken bei ihren abrechnungen auch nicht immer ganz durch.

das hab ich jetzt bei meiner jetzigen mahnung auch unter anderem angefordert.

gruß mona

superhaase:
Hallo allerseits,

hab jetzt wieder einen Brief von den SWM als Antwort auf meinen weiter oben wiedergegebenenen Mahnungswiderspruch bekommen.

Neben dem üblichen Schmarrn mit ihren Gutachten von Deloitte, und dem Aufzählen von den SWM genehmen Urteilen (sehr großzügig bzw. falsch interpretiert, aber lassen wir das mal), hat die SWM jetzt behauptet:

--- Zitat ---Da wir uns sicher sind, dass die Gerichte die Berechtigung unserer Forderungen bestätigen, haben wir bei einer Anzahl von Kunden das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben. Einige Fälle sind bereits zu unseren Gunsten abgeschlossen.
--- Ende Zitat ---

Mich würde nun sehr interessieren, ob wirklich schon Klage gegen einen Kunden erhoben wurde, der gegen den gesamten Gaspreis die Unbilligkeit eingewendet hat.

Weiß hierzu jemand was?
Denn das wäre ja mal ein Fortschritt durchaus im Interesse der Algemeinheit - da dies zu sinkenden Tarifen führen dürfte.
Ich kann das nicht glauben.

ciao,
sh

Kampfzwerg:
@superhaase

Papier ist geduldig.
Wenn das tatsächlich den Tatsachen entsprechen sollte - schwer vorstellbar und wir alle kennen die eigenwilligen Behauptungen und Interpretationen der EVU - sollte es den SWM ein Leichtes sein, die aufgestellte Behauptung der "zu ihren Gunsten abgeschlossenen Verfahren" durch die Angabe der entsprechnenden Az und Entscheidungsdaten zu verifizieren.
Also anfordern!

Ich glaube es auch nicht.

superhaase:
OK, werde mal die SWM auffordern, mir die entsprechenden Urteile zu nennen. Ich glaube allerdings auch, dass sie nur bluffen. Wie immer.

Im jetzigen Brief verweist die SWM nur auf das bekannte Urteil vom 9.6.06 des LG München I (die Sache mit der Sperre, weil nur gegen die Erhöhung Unbilligkeit eingewendet wurde) und auf das Urteil vom 19.1.2006 des LG Heilbronn. Ich erspare mir, denen die lange Liste von für die SWM ungünstigen Urteilen aufzuzählen - die haben die SWM eh schon...  :lol:

Auf mein Argument, dass die Bezugspreise von der Bayerngas GmbH (an der die SWM die Mehrheit hält und die unglaubliche 0,56 ct/kWh Leistungspreise für Gas berechnet, zusätzlich zum Arbeitspreis) und auch die Netzpreise der SWM Infrastruktur GmbH (die z.B. utopische Leistungspreise für Gas von 0,89 ct/kWh verlangt, zusätzlich zu einem Arbeitspreis von 0,35 ct/kWh) schon unbillig sind, ist die SWM gar nicht eingegangen.
Das haben sie sich schön hingerechnet und konstruiert: die SWM Versorgungs GmbH macht quasi Miese (laut Gutachten nicht kostendeckende Gaspreise), und die Gewinne streichen die SWM Infrastruktur GmbH und die Bayerngas GmbH ein, wofür ja niemand was kann und worauf sie ja auch überhaupst gar keinen Einfluss nicht haben.  Insoweit war das letzte Gutachten von Deloitte immerhin aufschlussreich. :idea:
Die halten ihre Kunden schon für sehr blöd...  :twisted:

Ich würde mich regelrecht freuen, wenn die SWM mich auf Zahlung verklagen würde - mir würde es Spaß machen die SWM vor Gericht vorzuführen ...
Wird aber aller Erfahrung nach  wohl nicht dazu kommen.
Ich werde zunächst weiter meine 25 ct/m³ bezahlen und mich über relativ billiges Gas freuen..... ;)
Außerdem werde ich hier über den Fortgang meiner Sache weiter berichten, um anderen Münchnern Mut zu machen und zu zeigen, dass man sich durch die hanebüchenen Briefchen der SWM nicht einschüchtern lassen muss.
In diesem Sinne: stay cool  8)

ciao,
sh

Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"superhaase\" ---
Im jetzigen Brief verweist die SWM nur auf das bekannte Urteil vom 9.6.06 des LG München I (die Sache mit der Sperre, weil nur gegen die Erhöhung Unbilligkeit eingewendet wurde) und auf das Urteil vom 19.1.2006 des LG Heilbronn.  
Die halten ihre Kunden schon für sehr blöd...  :twisted:

--- Ende Zitat ---


Ich nehme mal an, dass es sich bei dem genannten Urteil des LG Heilbronn um genau dasselbe handelt, das noch in der Revision vor dem BGH verhandelt werden muss.
Falls ja ist das wohl als klassisches Eigentor zu bezeichnen!! :wink:
siehe auch hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=23020&highlight=#23020

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