Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
elad:
Hallo zusammen.
Nachdem ich die Jahresabrechnung der SWM nicht akzeptiert habe, weil die einzelnen Posten nicht nachvollziehbar waren und auch willkürlich irgendwelche Posten gegeneinander aufgerechnet wurden, habe ich heute wieder Post bekommen :o
Die SWM haben mir eine neue Aufstellung der einzelnen Posten geschickt, die aber noch weniger nachvollziehbar ist. :shock:
Es ist nicht einmal ersichtlich, was eine Forderung ist und was ein Zahlungseingang. Das heißt pauschal alles einfach "Abschlagsanforderung" :shock: Fälligkeit und Eingang liegen teilweise 5 Monate auseinander.
Ich dürfte aber unter Vorbehalt zahlen und einige Kunden wären schon von den SWM verklagt worden und hätten verloren. :roll:
Mir ist das jetzt zu blöd geworden. Ich werde den Anwalt, der auch unsere Sammelklage vertritt, beauftragen, das in die Hand zu nehmen. Vielleicht hören die SWM dann auf, mich für blöd verkaufen zu wollen. :twisted:
Viele Grüße
elad
deraffe:
@elad
gutn tag,
die mitteilungen der swm, die du beschreibst, kommen mir sehr bekannt vor. ich würde mir deswegen nichts denken, da ist nichts neues. nicht einschüchtern lassen. das mit "unter vorbehalt zahlen" ist natürlich quatsch, wie hier im forum zu finden ist. vorbehalt würde nur die beweislast umkehren.
die verrechnung würde ich untersagen (für die zukunft).
einfach ignorieren oder zumindest widersprechen wegen fehlender nachvollziehbarkeit.
liebe und solidarische grüße!
Cremer:
@Elad,
--- Zitat ---Fälligkeit und Eingang liegen teilweise 5 Monate auseinander
--- Ende Zitat ---
heißt das, dass die SWM alte Forderungen mit neuen Abschlägen verrechnet?
elad:
Hallo Herr Cremer,
in diesem Fall heißt es das nicht, glaube ich jedenfalls, ich versteh es auch nicht ganz.
In der letzten Zeile steht z.B. folgendes:
Abschlagsanforderung/Eingangsdatum 14.12.06/Fälligkeit 14.08.06
Meine Abschlagszahlung vom Januar 07 wird hier komplett ignoriert, in der ersten Jahresabrechnung ist sie schon mit in die Berechnung eingegangen.
Davor gehe ich mal davon aus, dass sehr wohl verrechnet wurde mit 2005. Ich steige bloß nicht durch. Die Beträge sind wirklich nicht nachzuvollziehen. Dazwischen immer wieder Mahngebühren, einmal welche im Oktober, über die ich überhaupt keine Mahnung bekommen habe.
Der Anwalt meinte übrigens, dass er evtl. doch das Guthaben mit den neuen Abschlagszahlungen verrechnen würde. Auch wenn es nicht rechtens sei. Aber das müsste er noch überprüfen, je nach Sachlage.
Viele Grüße
elad
PS Danke @deraffe! ;-)
Cremer:
@elad,
Man hat den Eingang der Zahlung vom 14.12.06 mit der Fordrung vom 14.8.06 verrechnet. Ebenso ist der neue Abschlag in alte Forderungen "aufgegangen"
Sie sollten genau auf die Überweisung draufschreiben, für was diese getätigt wird. Bei onlinebanking geht das mit terminisierte Überweisung
"Abschlag Gas für März 07", "Abschlag Strom für März 07"
Also für Gas und Strom getrennte Überweisungen tätigen und die Bestimmung eindeutig angeben, damit eine Verrrechnung nicht erfolgt.
Wenn Sie hier in der Jahresrechnung eine Unklarheit und nicht nachvollziehen können, dann schriftlich auf § 30 AVBGasV verweisen und zunächst Zahlung verweigern.
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