Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
superhaase:
@deraffe:
Such hier im Forum mal einfach nach §307, dann weißt Du, was ich meine...
Mona:
Ich hab jetzt auch wieder eine mahnung bekommen, obwohl mir die swm ja mehr oder weniger in jedem "letzten" brief geschrieben hat, dass alle argumente ausgetauscht wurden und hierzu nichts mehr geschrieben wird.
nachdem ja die mahnungen wie immer sehr undeutlich sind und ich mir auch denke, dass die ruhig etwas arbeit bekommen sollten, wenn sie schon mahnungen rausschicken, hab ich denen geschrieben, dass sie mir die zahlungseingänge der bisher geleisteten abschläge bestätigen sollen.
(konnte man nämlich nicht an der mahnung erkennen).
außerdem hab ich auf das aufrechnungsverbot mit der alten jahresrechnung 2006 hingewiesen (hab bei jeder überweisung den monat angegeben, für den die abschlagszahlung bestimmt war).
außerdem hab ich gewußt, dass der gasverbrauch deutlich weniger war als sonst. hab ihn mir dann mal ausgerechnet und der swm gleich noch mitgeteilt, dass ich die letzten drei abschläge nicht überweisen werde, um eine überzahlung zu vermeiden (selbst das war glaub ich noch zuviel, naja, der winter ist noch nicht ganz vorbei...).
gruß
mona
deraffe:
@mona
ohne fällige forderung keine mahnung, eigentlich dürften diese schreiben ja garnicht "mahnung" heissen - die swm versuchen\'s halt, wie immer. mahnungen sind ja eigentlich die netten bunten briefe vom gericht und die swm wissen selbst wohl am besten, warum sie nur ständig ihre mahnungen, kontoauszüge, zahlungserinnerungen und sonstwas verschicken... und wann der letzte brief verschickt wird, bestimmen nicht die swm!
das aufrechnungsverbot würde ich allgemein aussprechen, damit die swm nicht mehr die neuen zahlungen mit alten (angeblich fälligen) forderungen verrechnen. da hilft auch zusätzlich, auf die überweisung "keine verrechnung" zu schreiben. schließlich gibt man ja den verwendungszweck nicht zum spaß an...
lg
Wintersonne:
Ich bin seit heute neu im Forum und bin trotz intensiven lesens von Beiträgen nicht ganz im Bilde. Man darf kein neues Thema eröffnen wenn zu einem Versorgungsunternehmen hier SWM bereits ein Thema eröffnet wurde, wenn ich das richtig verstanden habe. Deshalb hier eine Frage zum Strom und zur Mahnung.
Hier geht es um die überhöhten Gaspreise der SWM sind die Strompreise auch erhöht? Da ich mit meiner Stromrechnung nicht ganz klar komme, bin ich nicht sicher ob der Strompreis der Billigkeit entspricht. Die verwendeten Bezeichnungen im Forum und die der SWM sind sehr unterschiedlich.
Auf was muss ich bei der Berechnung achten? Nach meiner Rechnung ist der Strompreis der SWM im Gegensatz zum Gaspreis angemessen. Ist man hier anderer Ansicht?
EIn weiteres Problem sind die Mahngebühren, die schon nach wenigen Tagen nach Ablauf des Fälligkeitsstichtages eingefordert werden. Ich bezahle immer etwas später, da der Fälligkeitstermin Ende des Monats ist und das Geld knapp ist. Ich habe bereits nachgefragt den Fälligkeitstermin zu verschieben aber das ist angeblich nur mit Einzugsermächtigung möglich!!! Im BGB heißt es doch, dass erst nach 30 Tagen Verzug eintritt. Gehen AGB´s der SWM vor? Dürfen schon nach ca. 7 Tagen Verzug Mahngebühren erhoben werden? Kann ich diese mit einem vorsorglichen Einwand der Unbilligkeit noch nachträglich abwenden?
Was kann ich tun? Ist der Strompreis der SWM ok?
Vielen Dank.
RR-E-ft:
@wintersonne
Wenn man sich im Verzug befindet kann ein angemessener Verzugsschaden gefordert werden.
Im Übrigen siehe hier:
http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5677
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