Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
axel:
Hallo,
ich habe heute die zweite Mahnung von der SWM bekommen.
Wie ich schon vermutete haben die meine Ankündigung zur Gaspreisverweigerung und Absenkung der Abschlagszahlungen in die Tonne getreten.
Die reduzierte Abschlagszahlung wurde in 2006 von der Mitarbeiterin der Serviceabteilung angenommen (ich war persönlich dort)
und nun die zweite Mahnung.
Die erste ist scheinbar irgendwo im Haus in einem Briefkasten gelandet.
Kennt hier noch jemand dieses Geschäftsgebaren?
Ich habe einen Widerspruch dagegen aufesetzt.
Gibt es noch etwas was ich tun kann?
Danke für die Hilfe und die Tips.
MfG
axel
Mona:
@ axel
wieviel mahnungen ich bekommen habe, habe ich nicht mehr mitgezählt.
das deine abschläge gekürzt wurden, heisst mit sicherheit noch nicht, dass sie auf einmal den alten preis anerkannt haben. in der endabrechnung ist mit sicherheit wieder mit den neuen preisen gerechnet worden. hab ich wo anderster auch schon gehört.
gruß
Mona
Elch:
Die SWM haben heute in der Süddeutschen zeitung die neuen "Allgemeinen Preise" für München veröffentlicht.
Es gibt jetzt nur noch 3 Preisstufen:
-> alle Preise Brutto in (Klammern) alter Preis
[*] Kleinverbrauchstarif: GG 3,68 (3,68) 0,086/kwh (0,086)
[*] Grundpreistarif: GG 5,95 (5,36) 0,0649/kwh (0,0704)
[*] Vollversorgungstarif GG 9,52 (9,52-19,04) 0,0591/kwh (0,066-0,0615)
[/list:u]
Für Verbräuche über 10.000m^3 gilt: GG 8,69/Monat + 147,08/Jahr/m^3/h 0,0494/kwh
deraffe:
ich habe auf der swm-seite weder eine pressemitteilung noch "neue" preise entdeckt, nur allgemeines geschwafel.
wenn ich das richtig verstanden habe, versuchen die swm die "neuen" preise mit einem "neuen" vertrag zu verknüpfen, den ja niemand eingehen muss (vertragsfreiheit). einen neuen vertrag abzuschließen würde ja bedeuten, die neuen (preis)bedingungen anzuerkennen, oder? für den laufenden widerspruch / die billigkeits-einrede wäre das ja eher gegen das eigene interesse. kannst du bitte etwas mehr details posten? danke.
ca. 8,6 ct / m^3 gas ist ja wohl nicht billig, oder? ich dachte, die preise sollten ein wenig sinken zum 1.4. ?
:wink: ich bin mit den offiziell geforderten preisen der swm nicht ganz auf dem laufenden :wink:
solidarische grüße an alle, die sich mit ihren gasversorgern geduldig zeigen! 8)
superhaase:
ob nun neue Preise, alte Preise oder veränderte Tarifstruktur....
is mir alles schnurzpiepegal :!:
Ich habe vor ein paar Tagen auch eine Mahnung erhalten, nachdem ich damals auf die Zusendung der berühmten Gutachten überhaupt nicht reagiert hatte. Ich hatte in meinem Widerspruch angekündigt, eine freiwillige Zahlung ohne Anerklennung einer Rechtspflicht in Höhe von 96 € Grundgebühr/Jahr und 0,25 €/m³ Gas zu bezahlen. Entsprechend habe ich meine Abschlagszahlungen (per Dauerauftrag) auf 30 € gekürzt, um nicht zu überzahlen. (Die SWM wolten mal 148 €/monat :P )
Ich werde meine 0,25 €/m³ zahlen, bis die SWM mal ihre Kalkulation offengelegt haben. Von mir aus muss das aber gar nicht sein. Billiger als jetzt kriege ich mein Gas dann ja wahrscheinlich auch nicht ;)
Auf die jetzige Mahnung habe ich wie folgt per Fax reagiert:
--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Sie darauf hinweisen, dass es wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands meinerseits vom XX.XX.2006 an einer fälligen Forderung ihrerseits fehlt. Sie haben mir bisher die Berechtigung für Ihre Preisforderungen nicht wie von mir verlangt dargelegt. Die von Ihnen mir zugesandten Gutachten und das Schreiben vom XX.XX.2006 reichen dazu nicht aus. Ihre Mahnung entbehrt daher jeglicher Grundlage. Ich möchte auf die diesbezügliche Rechtslage hinweisen und Sie bitten, diese zu berücksichtigen! Eigentlich müsste ich bis zur Feststellung eines billigen Gaspreises gar nichts bezahlen, da bis dahin nichts fällig ist.
Bitte unterlassen Sie daher weitere unbegründete Mahnungen!
Ich werde auf solche in Zukunft nicht mehr reagieren. Ich behalte mir ferner vor, meine freiwilligen Zahlungen ganz einzustellen, falls die SWM Versorgungs GmbH nicht in absehbarer Zeit die Rechtslage würdigt und mir die Billigkeit ihrer Gaspreise nachweist.
In Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.2006 möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es gemäß der Gesetzeslage angemessen wäre, die absoluten Preisänderungen der Gasimportpreise (Grenzübertrittspreise) an die Abnehmer weiterzugeben. Dies trifft auch auf Ihre Vorlieferanten zu. Es ist also nur eine Preiskopplung, die in den Importverträgen enthalten sein mag, zu berücksichtigen. Sollte die SWM Lieferverträge mit einer Preiskopplung haben, die über diese Importpreisänderungen hinausgeht, so kann ich der SWM nur dringend raten, gegen diese Widerspruch einzulegen und selbst gegen die gesamten Preise der Vorlieferanten den Unbilligkeitseinwand zu erheben! Ansonsten trägt das geschäftliche Risiko hieraus allein die SWM.
Außerdem bezog sich mein Unbilligkeitseinwand auf den gesamten Gaspreis, dies schließt auch die mögliche Unbilligkeit des gesamten Gaspreises Ihrer Vorlieferanten ein. Die SWM hat im obengenannten Schreiben und in den beigelegten Gutachten nur auf die letzten Erhöhungen und ihre eigene Gewinnmarge Bezug genommen, was völlig unzureichend ist.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, auch dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
...
--- Ende Zitat ---
Das als Anregung für andere.
Der viele Text wäre sicher nicht nötig gewesen, ist wahrscheinlich auch nicht hilfreich. Ich hatte aber Spaß daran, denen mal was aufs Brot zu schmieren. :twisted:
Für Kritik hierzu bin ich aufgeschlossen!
ciao,
sh
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