Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
hollmoor:
@elad
Wenn du meinst,Fehler in der Abrechnung gefunden zu haben,dann fordere eine neue Abrechnung.Bis dahin ist nichts fällig.
Deine Zahlungen kannst du ja wohl belegen.Kopier sie und füg sie bei,mit entsprechendem Anschreiben u.Begründung dem Versorger zukommen lassen.
elad:
Tja, "wenn ich meine"... das hört sich sehr skeptisch an....
Ich habe 11 x 51 Euro für Gas an Abschlag gezahlt (bis Juni als Teil eines Komplettabschlags für Gas und Strom, wie sich das aufteilt, habe ich den SWM schriftlich mitgeteilt).
In der Rechnung finde ich nicht 11 x 51, sondern Beträge wie 78,-€ 66,16€, 11,84€ und Ähnliches. Dazu dann ab und zu die korrekten 51,-€
Gibt es Bgründungen, das nicht als falsch anzusehen?
Viele Grüße
elad
hollmoor:
@elad
Ich kenn die Rechnung nicht,deshalb hab ich"meinst" geschrieben.
Wenn du den Preisen 2006 widersprochen hast,muß du doch eh deine
eigene Rechnung,zu den Preisen vor dem Widerspruch,den du bereit bist zu zahlen,aufstellen und dem Versorger zukommen lassen.
Der Versorger hat doch in der Jahresrechnung nach seinem gefordertem Preis abgerechnet.
Wie der jedoch auf andere eingehende Abschlags-Zahlungsbeträge kommt,kann ich dir auch nicht sagen.
Den Nachweis deiner Zahlungen u.die Höhe an sich hast du und DAS ist maßgebend.
Am Ende zählt eigentlich nur die richtige Endsumme.
Nun gehört der Tread aber schon bald in "Ich brauche Hilfe"
sonst gibts bald Ärger! :wink:
Monaco:
@elad
Ein ähnliches Problem hatten/haben wir auch. Unser Versorger hatte in seiner letzten Jahresrechnung auch unsere stets eindeutig zweckgebundenen Abschläge eigenmächtig gekürzt. Daraufhin hatten wir ihm folgendes mitgeteilt:
Wegen Verstoß gegen §30 AVBGasV weisen wir die Rechnung jedoch zurück. In der Position „Abschlagszahlungen“ weisen Sie einen Betrag in Höhe von xxx,xx € aus, obwohl wir insgesamt xxx,xx € für Abschlagszahlungen entrichtet haben. Damit weist die Rechnung einen offensichtlichen Fehler auf, welcher verhindert, dass Sie hierauf eine wirksame Forderung begründen können.
Auf Grund des (auch von uns respektierten) Aufrechnungsverbots ist es Ihnen nicht gestattet, Forderungen der abgelaufenen Abrechnungsperiode (2004/05) mit neuen Forderungen zu saldieren. Da die hier offensichtlich verrechnete Rücklastgebühr (x,xx €) vom xx.xx.xxxx – wenn überhaupt - der Jahresrechnung 2004/05 zuzuordnen ist, steht Ihnen nicht das Recht zu, diesen Betrag eigenmächtig von den durch uns eindeutig bestimmten Abschlägen der neuen Abrechnungsperiode (2005/06) abzuziehen.
Wir bitten Sie daher, die Rechnung entsprechend zu korrigieren.
Da sich unser Versorger derzeit weigert, die Rechnung zu korrigieren, bekommt er das, was ihm derzeit zusteht. Nämlich nichts.
Versuchen Sie doch einfach einmal, ähnlich zu argumentieren und warten Sie mit Spannung ab, was passiert.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
elad:
Hallo Monaco,
vielen Dank. Habe das jetzt auch so gemacht.
Ich bin gespannt, wie die Reaktion ausfällt.
Viele Grüße
elad
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