Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Stadtwerke München

<< < (73/105) > >>

axel:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Zwischenabrechnung.
Am 31.12.06 habe ich der SWM per E-Mail meine Verbrauchsdaten für Strom und Erdgas mitgeteilt, mit der Bitte um eine Zwischenabrechnung.

Mein Verbraucherjahr läuft normal von April bis April.

Da ich aber am ALG 2 hänge, wollte ich wissen ob meine Sparmaßnahmen seit der letzten Abrechnung ausreichen. Ich habe die vergangenen Jahre schon gewaltig mit den Abrechnungen zu tun gehabt. Außerdem wurde mir bei Ratenzahlung gleich mal die Gaspreisverweigerung untersagt. Das möchte ich unbedingt in Zukunft vermeiden. Außerdem kostet so eine Ratenzahlungszusage auch immer 20 Euro. Von denen kann man es wirklich lernen wie man sein Geld macht.

Jetzt wurde mir schriftlich mitgeteilt dass es die Zwischenabrechnung nur gegen eine Zahlung von 17,79 Euro (komischer Betrag) gibt.
Leider habe ich zu diesem Thema hier nichts mit der Suchfunktion gefunden und möchte wissen ob das so rechtens ist.
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
MfG

Cremer:
@axel,

zur Zwischenabrechnung sind die Versorger nicht verpflichtet, deshalb Extrakosten.

Sie könne aber sicherlich dies selbst berechnen, nehmen Sie die letzte Jahresabrechnung zur Hiulfe

Cremer:
@spaghetti,

der Versorger legt Ihnen eine Vertragsänderung vor bzgl. der Bedingungen, Änderung von AVBEltV auf StromGVV.

Gleichzeitig wird er wohl den Arbeitspreis angehoben haben.

deraffe:
@ axel

hallo axel,
soweit ich es sehe, können die swm dir die gaspreisverweigerung, also den widerspruch gegen die unbilligkeit des gaspreises nach § 315 BGB, nicht untersagen. dass sie dir in eine ratenzahlung dann nicht einwilligen, ist eine andere sache.
da du alg-empfänger bist, könntest du auch ein (so weit ich weiß: zinsloses) darlehen bei der arge/arbeitsagentur beantragen und dort ratenweise zurückbezahlen. damit könntest du bei preiserhöhungen der swm einrede bzw. widerspruch wegen unbilligkeit erheben, um nicht die erhöhten preise zu zahlen.
um bei den gaskosten den überblick zu behalten, kannst du die zählerstände bei jeder preisveränderung oder monatlich ablesen, was die berechnung vereinfacht. hier auf dem forum oder energienetz.de gibt es hilfestellungen dazu, auch eine exceltabelle zur berechnung gibt es, soweit ich weiß. ansonsten kannst du hier nochmal fragen oder mir eine private nachricht (PN) senden, die dann nicht öffentlich ist.

Mona:
http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/sz-interview.html

hier ein Interview mit Dr. Kurt Mühlhäuser

was ich besonders lächerlich finde, dass er sagt, dass er erst zum 1. April den Gaspreis senken kann, weil er die Kunden 6 Wochen vorher darüber informieren muß. Der Druck für diese Schreiben bräuchte so lange.

Also ich bin ja bei einer Gaspreiserhöhung nie persönlich darüber informiert worden. Da hat es doch auch genügt, es in der Zeitung zu veröffentlichen.

Gruß
Mona

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln