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Stadtwerke München

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RR-E-ft:
@Joogie

Der Kontakt zum Erstreiter der ersten einstweiligen Verfügung gegen SWM:

Siegfried Grob 089 35 65 33 44 info@projetk21plus.de


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

halligalli:
Habe bereits mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen (HUK Coburg Familienrechtsschutz)
Vertragsrecht ist voll abgedeckt. Deckungszusicherung ist unterwegs.

Bleibt nur die Frage, welcher Anwalt sich am besten eignet...

Roland

energienetz:
Die Stadtwerke München haben wohl allen Protestkunden die Sperrung angedroht.

Ich habe mit dem Leiter der Bayerischen Landeskartellbehörde gesprochen. Ich konnte ihm klarmachen, dass mit einer Vielzahl von einstweiligen Verfügungen weder den Verbrauchern, noch den Stadtwerken gedient ist.

Er will sich mit den Stadtwerken verständigen, dass es sich hierbei nicht um eine Sperrandrohung handelt.  Ich werde morgen dazu mit ihm reden und darüber im Forum  informieren.

Dessen ungeachtet kann der eine oder andere kampflustige Verbraucher eine einstweilige Verfügung beantragen und hat auch grosse Chancen auf einen Erfolg.

RR-E-ft:
Vielleicht veranstalten die Stadtwerke eine Charming- Offensive wie dereinst ein Gasversorger im Norden, als man den rebellierenden Gas-Kunden in Hamburg \"ganz aus Versehen\" die Sperrandrohungen geschickt hatte und dann Blumensträuße an die Kunden verteilte, nachdem das unschöne Wort von einer Nötigung der Verbraucher die Runde machte.

Es zeigt auch, dass die Frage der Zulässigkeit von Sperrandrohungen immer noch nicht klar scheint, wie Hennessy meint, und es deshalb einer weiteren Motivation der Verbraucher bedarf, sich zur Wehr zu setzen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2236

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12833

burt13de:
Hiermit verabschiede ich mich aus meinem \"Gutachten\"-Thread und ziehe hierher um. :wink:

Auch ich habe vorgestern die Mahnung mit Sperrandrohung erhalten und habe mit dem Antwortschreiben vom Bund der Energieverbraucher darauf geantwortet. Die Drohung enthält zwar kein konkretes Datum für die Sperrung, jedoch fühle ich mich durch die 2 Wochenfrist durchaus bedroht (was wohl damit auch bezweckt wurde).

Mich würde nun interessieren, ob ich die Schutzschrift sofort beim Amsgericht abgeben soll, oder abwarten muss, bis die Frist für die Rücknahme der Sperrandrohung der SWM verstrichen ist. Entstehen durch die Schutzschrift Kosten? Ich habe nämlich keine RS-Versicherung. :(

Zuständig, behaupte ich mal, dürfte das AG München sein, weil dort doch der Firmensitz ist. Auf der Homepage der SWM habe ich nichts dazu gefunden.

O.T.: Dafür etwas Anderes. Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Christian Ude  (SPD) - hmmm - SPD - sind das nicht die, die immer so laut schreien, wenn es um soziale Gerechtigkeit und Verbraucherschutz geht?  :?

Was meine Abschlagszahlungen betrifft, so überweise ich diese manuell, seit die SWM die Einzugsermächtigung einseitig gekündigt haben. Das ist  für die SWM der größt mögliche Aufwand, weil sie ja jedesmal erst eine Rechnung mit Überweisungsformular schicken müssen. 8)

Viele Grüße
Norbert

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