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Stadtwerke München

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RR-E-ft:
@Cremer

Ich empfehle den sichersten Weg.

Und da ist nun einmal bekanntlich Vorbeugen besser als auf die Füße zu ......

Dieses Schreiben des Versorgers würde ausreichen.

Man könnte sich natürlich in zwei Wochen, wenn das Gas plötzlich weg ist, hinstellen und sagen, man habe es auch anders auffassen können, weil es wonanders ja auch anders verlief, zumal in einem Internet- Forum beschwichtigt wurde.

Dann wird es jedoch um so schwieriger, ggf. den Wiederanschluss gerichtlich durchzusetzen.

Wenn ich den Ernst der Lage erkenne, weise ich darauf hin.

Im Fall der Fälle würden Sie sicher gern mit Gasflaschen nach München aushelfen, um eine Versorgungsunterbrechung zu überbrücken, bis ein Gericht irgendwann über die Rechtmäßigkeit der erfolgten Versorgungseinstellung entschieden hat, was durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen kann?

Dieser Auseinandersetzung ist bestimmt kein Spaß und die Versorger testen die Grenzen täglich neu aus.

Deshalb ist es auch erforderlich, deren Grenzen immer wieder aufzuzeigen.

Man könnte allenfalls Kontakt aufnehmen zu anderen, die auch eine solche Sperrandrohung bekommen haben, die nicht vollzogen wurde und sich danach auf die berühmte Hafenstraßen- Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg NJW 1988, S. 1600 berufen und allein damit eine Versorgungseinstellung gerichtlich untersagen lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Mano:
@Cramer

Danke,
wenn ich die SWM jetzt schriftlich auffordere diese Androhung zurückzunehmen (macht SWM das schriftlich? bzw. SWM sowas eigentlich jemals getan? Ich hab das noch nirgends hier im Forum gelesen) und auch eine Schutzschrift an das Amtsgericht München schicke (bekomme ich da eigentlich eine Antwort?) – ist dieses Vorgehen diesem Fall richtig um zu verhindern, dass in 14 Tagen plötzlich das Gas abgedreht wird?
Ich will halt nicht böse überrascht werden.

Eine Frage noch am Rande: Ich hab gelesen man sollte schriftlich  Hausverbot erteilen – nur in einem Mietshaus hilft das wohl nicht so viel, da kann das Gas ja abgestellt werden, ohne dass die Wohnung betreten werden muss …

Cremer:
qMano,

Sie bringen es auf den Punkt. Bei Ihnen kann das Gas , ohne dass die Wohnung betreten wird, abgestellt werden.

Deshalb erteilen Sie schriftlich Hauverbot. Das bezieht sich auch auf das Betreten der Allgemeinen Räume, wo Ihre Zähleinrichtungen installiert sind.

Um dies zu konkretisieren: In dem Schreiben des Hausverbotes nennen Sie genau die Räumlichkeit/Räumlickeiten, wo die Zähleinrichtungen für Gas, Strom und Wasser installiert sind, sofern Sie mit allen Energiearten von den SWM versorgt werden!!!  Sonst stellen die noch den Strom ab, um die Geldforderung für Gas damit zu verrechnen.

Schutzschrift hierlegt man persönlich, nicht schicken. Wie eine solche aussieht, gibt es als Form hier im Energienetz.

Joogie:
D.h. um sicherzugehen werde ich jetzt  (wie hier unter Allgemein > Service > energiepreise-runter.de > Versorgungssperre) beschrieben eine Aufforderung an den Versorger schicken, die Androhung der Versorgungssperre zurückzunehmen, und beim Amtsgericht den Schutzschrift hinterlegen.

Unter den Münchnern, wer hat das schon gemacht? Gibt es etwas zu beachten?


@RR-E-ft und Cremer:
Wenn die SWM die Androhung nicht zurücknimmt, muss ich wohl eine Einstweilige Verfügung beantragen. Dazu brauche ich doch einen Anwalt. Gibt es auch eine Möglichkeit gemeinsam mit Leidensgenossen in München Kosten aufzuteilen? Zahlt die Rechtschutzversicherung (Vertragsrecht) den Anwalt in diesem Fall? Gibt es eine RA in München, den Sie empfehlen würden? Hier im Web stehen leider keine Empfehlungen für die Region 8...

@Mano:
Wäre sehr an einer gemeinschalftlichen Aktion interessiert. Bitte um Feedback über PM.

Danke, Jörg

halligalli:
@ RR-E-ft

Hallo,

Auch ich habe den Kampf gegen die Stadtwerke München aufgenommen. Im Prinzip der selbe Vorgang wie bei den Kollegen
Ich habe seit Juli die Abschlagszahlungen auf dem Niveau vor den beiden letzten Erhöhungen eingefroren. Habe auch die Prospekte und Gutachten zugeschickt bekommen.

Gestern erhielt ich die besagte Mahnung mit Inkasso- und Sperrandrohung (bisherige \"Außenstände\" 151 Euro).

Daraufhin habe ich die SWM schriftlich (mit dem Musterbrief vom Bund der Energieverbraucher) auf die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens aufmerksam gemacht und ihnen bei mir Hausverbot erteilt.

Heute morgen war ich am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (das für meinen Wohnbereich zuständig ist) und habe eine Schutzschrift gegen etwaige einstweilige Verfügungen der SWM beantragt.
Frage war das richtig, oder hätte ich zum Amtsgericht München gehen müssen, das für die SWM zuständig ist?

Da ich rechtsschutzversichert bin würde ich nun am liebsten sicherheitshalber einen Anwalt einschalten, der das mit der einstweiligen Verfügung gegen die Gassperre regelt.
Können Sie jemanden in meiner Nähe (PLZ 82140 bzw. Raum München) empfehlen, der Erfahrung mit solchen Sachen hat?

Viele Grüße,
Roland

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