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Stadtwerke München

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RR-E-ft:
@Tele Tobi

Wenn man zu den Preisen keine individuellen Verhandlungen geführt und sich dabei auf einen Preis geeinigt hat, mit anderen Worten wenn der Versorger die Preise in Form allgemeiner Tarife einseitig vorgibt,ist § 315 BGB anwendbar.

Das gilt auch für Neukunden.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

TeleTobi:
Sehr geeherter Herr Fricke,

danke für Ihre Antwort.

Was ich noch gerne wissen würde, auf welchen Preisen ich mich stützen kann? Die Preise von SWM Stand 1. April 2006 scheinen ja zu hoch zu sein?

Danke für die Antworten.

Gruß
TeleTobi

forsammy:
Hallo Zusammen,

lt. der Jahresabrechnung der SWM sind nun auch noch die Strompreise seit 01.01.06 gestiegen (50 ct pro kWh) - und das trotz sinkender Bezugspreise.....!
Wo find ich hierzu noch Vorschläge zum Vorgehen?

Danke und Grüße

Cremer:
@TeleTobi,

Preisbasis für den Widerspruch ist immer Sept. 2004

TeleTobi:
@Cremer vielen Dank! Dann kann ich also Widerspruch einlegen super!

Gruß
TeleTobi

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