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Stadtwerke München

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kplaczek:
Auch ich habe mich zur Sammelklage angemeldet und bisher keine Nachricht erhalten.

vergaser:
Hallo zusammen,

habe erst kürzlich den einwand der unbilligkeit erhoben und noch keine sperrandrohung erhalten. sollte es aber soweit kommen, würde es mich interessieren, wie eine gasabsperrung in einem altbau, bei dem die gasleitung innerhalb der wohungen vom erdgeschoss bis unters dach als steigleitung verläuft, ausgeführt wird. denn wenn ich, wie auch immer, abgesperrt werde, werden damit zangsläufig alle wohnungen über mir ebenfalls abgesperrt.

grüße aus münchen
robs

Fini:
Hallo alle Zusammen,

habe da auch da ein kleines \'Problem\' mit der SWM.
Sie haben mir im März die Jahresendabrechnung zugesendet. Fazit ich mußte noch 1,66€ nachzahlen.

Gleichzeitig haben sie den Abbrechnungszeitraum für diese Jahr von 2 auf 1 Monat geändert, ab sofort.

Gut, ich habe einen Dauerauftrag am Laufen der meine Abschlagzahlungen automatisch alle 2 Monate überwiesen hat.


Nun folgendes. Meine letzte Abschlagszahlung erfolgte Anfang Februar demnach wäre die nächste Anfang April gewesen. Die Jahresendabrechnung kam nun Ende Februar.

Das sie nun mit dieser den Zeitraum der Abschlagsforderung aber von 2 auf 1 Monat geändert haben wollte sie nun Anfang März die nächste Zahlung haben. Damit habe ich natürlich überhaupt nicht gerechnet. Habe die Jahresendabrechnung leider erst 3 Wochen nachdem sie bei mir angekommen ist, wahr genommen.  Mittlerweile war weil allerdings die Zeitpunkt an dem nun die erste Abschlagszahlung zu leisten war verstrichen zudem die für die Nachzahlung. Da kam dann 3 Tage bevor ich meine automatische Zahlung für 2 Monate erfolgte schon die 1. Mahnnung!

5€ Mahngebühren weil ich die Abschlagszahlung im März nicht geleistet habe und sage und schreibe noch einmal 5 € Mahngebühren weil ich die 1,66 € nicht gezahlt habe.


Da die Abschlagzahlungen ja eine zeitlich regelmäßige Leistung ist hat die SWM ja das Recht schon mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr zu erheben. Jedoch nun meine Frage, diese zeitlich wiederkehrende Leistung wurde nun geändert und auch der Jahresabschluss kommt nicht jedes Jahr zum gleichen Datum. Daher meine Frage ist die Erhebung der beiden Mahngebühren rechtmäßig ?? Davon abgesehen kann man für eine Zahlung von 1,66€, 5€ Mahngebühr zu erheben?

Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Grüsse

Christian Guhl:
Also 5 € Mahngebühren sind unverhältnismässig.
Ich glaube es gibt da sogar ein BGH-Urteil das max. 3 € verlangt werden dürfen.
Habe schon mal deswegen bei der VZ angefragt.Die Antwort war, da die Mittel für die VZ gekürzt wurden, können sie die Energieversorger nicht abmahnen. (???)
Ich weiß, das Banken regelmässig abgemahnt werden, wenn sie 5 € Mahngebühren erheben.

TeleTobi:
Hallo an Alle,

ich brauche Eure Hilfe und Rat. Ich bin vor 1 Monat in eine Wohnung, mit Gasanschluss, in München gezogen.

Heute kam der Willkommensbrief der SWM, mit der Forderung auf Abschlagszahlung, von M-Strom (25,00€ brutto) und M-Erdgas (50,00€ brutto).

Kann ich jetzt als Neukunde auch gegen zu Hohe Preise vorgehen und das Musterschreiben an SWM schicken?

Ich hoffe einer von Euch kann mir helfen.

Vielen Dank dafür!

Gruß
TeleTobi

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