Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
Cremer:
@elad,
genau, ruhig aussitzen
@albatros,
ist bei uns ebenfalls so gewesen, man zieht die Mahngebühr gleich bei den geleisteten Zahlungen ab.
"damit sind die erstmal in derTasche", so die Versorger
manfred:
@ elad,
Hallo elad,
meine Nachbarin hat das selbe letztes Jahr gemacht, bei den SWM angerufen und sofort ihre alte Abschlagszahlung bekommen. Sie ist dann bei der Jahresabrechnung aus allen Wolken gefallen, da sie eine riesen Rechnung bekommen hat. Also nicht darauf einlassen.
Gruß Manfred
elad:
Hallo Manfred,
sowas ähnliches hatte ich mir ja schon gedacht.... Hauptsache, der Kunde hält erstmal die Klappe :roll:
Naja, ich ruf da auch gar nicht an. Mündlich kann man sowieso nichts festmachen.
Ich habe heute per Einschreiben meinen erneuten Widerspruch zum 1.4. an die SWM geschickt, außerdem der Mahnung widersprochen, wo ich schon mal am Schreiben war, und den aktuellen Zählerstand durchgegeben. :wink:
Mehr wird es von mir nicht geben.
Warten wirs mal ab.
Vielen Dank
elad
manfred:
Hallo,
habe nun wieder ein Schreiben von SWM bekommen, anbei 2 Wirtschaftsprüfungsgutachten von Deloitte & Touche die ich schon einmal bekommen habe. Nun fordern sie mich auf die vertraglich geschuldeten Zahlungen unverzüglich zu bezahlen. Zur Durchsetzung ihrers Zahlungsanspruchs werden sie ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten. Sie werden in dieser Angelegenheit auch nicht mehr korrespondieren, da nun alle Argumente ausgetauscht sind. Schreiben mir das auch schon zum zweiten mal. Mal schauen was sich tut!
Manfred
wolfgs:
Hallo zusammen,
habe mit großem Interesse den Thread zu den SWM gelesen und reihe mich hiermit auch in die Reihe dere mit ein, die das Verhalten der SWM so nicht hinnehmen wollen.
Ich habe gelesen, dass die Interessengemeinschaft in München eine Sammelklage anstrebt. Das Treffen hierzu ist, wie ich auf Herrn Offmanns HP gelesen habe, am 14.5. In einem Schreiben vom 24.4. haben mir die SWM die Versorgungseinstellung nicht vor dem 15.5. angedroht. Auf Ihrer HP und auch hier im Forum habe ich gelesen, dass es im Falle der konkreten Androhung der Versorgungseinstellung ratsam ist, einen Anwalt aufzusuchen.
Ich habe das Schreiben der SWM unverzüglich mit der Aufforderung beantwortet, die angedrohte EInstellung der Versorgung unverzüglich zurück zu nehmen (wie in Musterschreiben dargelegt). Die SWM haben hierauf jedoch nicht reagiert. Ist es hinsichtlich des knappen Zeitraums angeraten, einen Anwalt aufzusuchen?
Besten Dank schon mal für schnelle Unterstützung und viele Grüße!
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