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Stadtwerke München

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deraffe:
hallo zsammen,

@ sentenza: habe wohl das gleiche schreiben bekommen wie du. soweit ich es sehe,hat sich an der lage nichts geändert. nach auskunft der verbraucherzentrale ist bei nicht nachgewiesener billigkeit der preise auch kein zahlungsverzug vorhanden. also kein grund zur mahnung oder den gashahn abzudrehen. der erste satz "leider sind sie mit ihrer zahlung im rückstand" stimmt schon mal nicht, dann kommt viel rauch um nichts und den schluss des schreibens nehme ich gerne wörtlich:" falls sie zwischenzeitlich ihre offene forderungen beglichen haben, betrachten sie diese zahlungsaufforderung als gegenstandslos."

forsammy:
Hallo Zusammen,

bin auch heute mit dem neusten Schreiben der Stadtwerke (siehe Nachricht sentenza) beglückt worden. Ebenfalls mit der Androhung des Mahnverfahrens  mit Androhung der Sperre.
Ist jetzt der 3. nicht Billig-Brief fällig, oder doch besser auf zum Amtsgericht???

... und zum Thema Erhöhungen 2006? Bin wie viele nicht informiert worden, besteht hier keine Pflicht seitens der SWM??

Leider hab ich vom Treffen am 24.04. erst heute erfahren, gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten und Informationen?

Vielen Dank
Sandra

Cremer:
@Sandra

Sie können wenn Sie Lust haben nochmals den SWM schreiben. Tut aber nicht mehr zur Sache, einzig Sie beschäftigen wiederum einen Mitarbeiter der SWM und damit geht Arbeitszeit des Mitarbeiters für andere wichtigere Aufgaben verloren.

Die SWM mögen doch endlich mal ein logistisches Problem bekommeen!

Anwalt ist auch noch nicht angesagt, sofern keine konkrete Sperrandrohung erfolgt ist. Und auf diese werden Sie warten können, wie Ihnen die anderen Kunden der SWM bestätigen können.

Claus:
@Cremer

Die Drohschreiben sind wieder unterwegs.
Gestern erhalten:
.....das Mahnverfahren einzuleiten und/ oder unser Zurückbehaltungsrecht (Einstellung der Gasversorgung) auszuüben.

Gruß
Claus

energienetz:
(26. April 2006) In München haben die Stadtwerke München heute vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass sie das Gas nicht sperren, ohne vorher dafür einen Gerichtsbeschluss erhalten zu haben und dass sie die ABSCHLAGSZAHLUNGEN für Strom und Wasser nicht mit Gasforderungen verrechnen. Damit hatte der Verbraucher, der gegen die Sperrandrohung der Stadtwerke eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, sein Ziel erreicht und deshalb seine Klage gegen die Stadtwerke zurückgenommen. Der Richter sah nach dieser Erklärung auch keine Dringlichlichkeit mehr. Die Stadtwerke haben dies wohl als Bestätigung ihrer Position mißverstanden und allen Protestkunden erneut schriftlich eine Gassperrung angedroht. Der Bund der Energieverbraucher prüft dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.

In Lingen hat das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Stadtwerken wird die Sperrung der Versorgung oder die Drohung der Sperrung untersagt, bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Preisanhebung erbracht haben.

In Delmenhorst hat das Amtsgericht die Klage zweier Verbraucher gegen die Gaspreise der Stadtwerke für zulässig erklärt (Beschluss vom 4.4.2006, Az. 4 A c 4063/06(IV)). Das Gericht hat die Stadtwerke aufgefordert, binnen vier Wochen substantiiert zur Kalkulation der Gaspreise vorzutragen.

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