Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Stadtwerke München

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RR-E-ft:
@Elch

In wissenschaftlichen Arbeiten war schon 2000 von Preisunterschieden zwischen "unstrukturiertem" und "strukturiertem" Gas von ca. 70 Prozent die Rede, die sich nicht mit Kostenunterschieden begründen lassen:

http://66.249.93.104/search?q=cache:ey2TivnCtk4J:wip.tu-berlin.de/de/lehre/infra_vk/arbeiten_von_studis/2000_rudolf_deregulierung_gas_seminararbeit.pdf+Gaspreisbildung+Arten&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=5

Bleibt es bei einer Kostenkontrolle vor den Gerichten, muss dies wohl zwangsläufig Fragen aufwerfen, die von den Gasversorgern nicht mehr bentwortet werden können.

Es war halt immer schon so:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/vwl/17646.html



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Elch:
Nun zu den Neuigkeiten von meinem Widerspruch.

Zunächst erhielt ich ein nichtssagendes Schreiben, dem auch die beiden Gutachten beigefügt waren. Interessant hier war, daß nicht explizit meinem Widerspruch widersprochen wurde, sondern nur auf die rechtmäßigkeit der Preise hingewiesen wurde.

Danach habe ich einen sachlichen, mit leicht sarkastischen Elementen gewürzten, Brief zurückgeschrieben, auf den nich jetzt wieder Antwort erhalten habe.

Ergebnis: Man verweist nochmals auf die Gutachten, die *zweifelfrei* (lol) belegen, daß die Rohmarge gesunken ist und die Preise angemessen sind.

Wieder kein explizites Ablehnen meines Widerspruchs nach §315.

Außerdem wünscht man sich, da "alle Argumente ausgetauscht" seien, keine weitere Kommunikation mit mir.

Anscheinend spielt amn jetzt nach Ende der Heiz- und Abrechnungsperiode erst mal auf Zeit und vertragt das Problem auf später.


Philipp

RR-E-ft:
@Elch

Kommunikation lässt sich nicht einfach an und abstellen.

Über folgende Argumente hatte Sie sich mit dem Versorger womöglich noch gar nicht ausgetauscht:


a) Europarechtswidrigkeit der Ölpreisbindung

http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1/tocID/360/prodID/8812/SessionKey/013CB1B138CD1577E2DB1C27EF8EE974/

b) Kartellrechtswidrigkeit langfristiger Gasbezugsverträge:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Elch:
Die SWM haben ihren vorläufigen Jahrsabschluß 2005 vorgelegt: Fast 60 Mio€ Gewinn.... ohne Worte!  :?

RR-E-ft:
@Elch

Bezogen auf den Gesamtumsatz sicher realistisch.

Nur ist es ja eben so, dass renditestarke Bereiche andere, defizitäre Bereiche subventionieren.

Entscheidend sind also Gewinn und Renditen im Energiesektor, der Strom-
 und Gasversorgung.

Für die Frage der Billigkeit der Energiepreise kommt es auf Rendite und Gewinn allein im Bereich der Energieversorgung an.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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