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Stadtwerke München

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Elch:
Den ganauen Preis kann/darf ich nicht nennen. Sind firmeninterna meines Brötchengebers.

Nur soviel: Erliegt DEUTLICH unter dem Privatkundentarif mit der höchsten Grundgebühr. Man muß allerdings dazu sagen, daß intern mit Preissteigerungen von 20-25% in den nächsten 12 Monaten gerechnet wird.

Elch

Cremer:
@ Fricke,

herzlichen Dank für den Link und Verweis auf Seite 20 des Kartellpapieres.

Da läßt sich ja was unternehmen.

energienetz:
Am Montag den 24. April 2006 veranstaltet der Bund der Energieverbraucher eine öffentliche Diskussionveranstaltung zu den Energiepreisen.

Sie sind alle herzlich dorthin eingeladen.

im Casino des Bayerischen Roten Kreuzes, Seitzstr. 8, 80538 München, U-Bahn Lehelstr. Beginn 19:00

Mache grad meine Folien dafür fertig, wird sicher sehr spannend dort.

Kommt bitte alle.

chrisgruen:
Entschuldigung, hab aus Versehen den Beitrag als "Neues Thema" reingestellt, sollte aber hier rein...

Hallo an alle,

bin neu hier, da ich mich auch in den Kreis der Verweigerer eingeordnet habe und inzwischen die Mahnung für die gekürzten Abschlagszahlungen erhalten habe. Wie reagiere ich darauf? Außerdem habe ich erst kürzlich von der erneuten Gaspreiserhöhung erfahren, warum unterrichten die SWM ihre Kunden nicht direkt? Muß ich der extra nochmals widersprechen?
Hat jemand schon die neuen Gutachten gesehen?
http://www.swm.de/portal/pdf/presse/wirtschaftspruefer-gutachten1.pdf
http://www.swm.de/portal/pdf/presse/wirtschaftspruefer-gutachten2.pdf
Sind die jetzt irgendwie anders als die ersten, meiner Meinung nach ja nicht.
freue mich über alle Antworten.

Gruß, Christian

RR-E-ft:
@Chrisgruen

Die entscheidende Frage wurde - wohl vorsorglich - ausgeklammert, nämlich die Frage der Billigkeit der Gesamtpreise gem. § 315 BGB.

Dabei ist das die eigentlich interessierende Frage.

Die Konzessionsabgabe erscheint deutlich zu hoch, weisen doch alle E.ON-Filialen mit Ausnahme der E.ON WW zutreffend lediglich 0,03 Cent/ kWh aus. Vielleicht war man Seminarist: http://www.iir.de/konzession/pdf

Im Übrigen ist das Gutachten nicht nachvollziehbar und prüffähig, weil man selbst die Unterlagen, auf denen es beruhen soll, nicht kennt.

Das LG Hamburg ließ solche Unterlagen nicht genügen.


Problematisch kann im Hinblick auf die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 13.01.2006 in Sachen E.ON Ruhrgas sein, dass die SWM mit der Bayerngas über einen einzigen Vorlieferanten verfügen sollen, bei welchem sie indes gar nicht ihr ganzes Gas beziehen müssen....

Langfristige Bezugsverträge mit Verpflichtung zur Gesamtbedarfsdeckung sollen regelmäßig kartellrechtswidrig und nichtig sein.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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