Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung

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khh:

--- Zitat von: blueeye am 12. November 2013, 22:24:21 ---1) Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.
2) Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank?
--- Ende Zitat ---

zu 1) Auf die Schlussrechnung warten, dann wieder melden (es sei denn, immergrün will kein Geld haben ;));
zu 2) Lastschrift-Rückbuchungen wg. Widerspruch (die eigene Bank ist entsprechend zu beauftragen) :
a) "berechtigte" Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen und b) "unberechtigte" innerhalb von 13 Monaten.

bolli:

--- Zitat von: blueeye am 12. November 2013, 22:24:21 ---Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank? Hier wurde vor Tagen einmal erklärt, dass nur unberechtigt eingezogene Summen zurückgefordert werden können. Das heißt doch dann, dass ich doch zunächst die Einzugsermächtigung zurücknehmen muss, um später noch eingezogene Beträge zurückzufordern.
Beträge, die eingezogen wurden, solange die Einzugsermächtigung erteilt war, können dementsprechend nicht zurückgefordert werden, oder?

--- Ende Zitat ---

Ich vermute, Sie meinen diesen Beitrag

--- Zitat von: Cremer am 06. November 2013, 13:13:33 ---2.)
Dann umgehend die Einzugsermächtigung/Lastschrift zurückziehen, sonst werden die Restkosten auf der Schlußrechnung umgehend vom Konto abgebucht. Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

--- Ende Zitat ---

Dazu wurde aber auch nachfolgend schon eine Antwort gegeben:

--- Zitat von: khh am 06. November 2013, 23:23:08 ---wenn Sie die erteilte Einzugsermächtigung unbedingt widerrufen wollen, dann ist dieser Widerruf an Immergrün und nicht an Ihre Bank zu richten (tunlichst per Einwurf-Einschreiben)!

Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Widerrufs nicht, da Sie auch eine berechtigte Abbuchung, bei der Sie bspw. mit dem Betrag nicht einverstanden sind, ohne Probleme nachträglich innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto durch Ihre Bank zurückbuchen lassen können.

--- Ende Zitat ---

Das bedeutet im Klartext: Sie können JEDE Abbuchung die auf Grund einer Einzugsermächtigung getätigt wurde (dieses ist für die Bank eine berechtigte Abbuchung), innerhalb einer Frist von 8 Wochen zurückrufen . Bei einer unberechtigten Abbuchung haben Sie sogar 13 Monate lang die Möglichkeit, die Zahlung zurückzurufen. Unberechtigt ist eine Abbuchung dann, wenn 1. keine Abbuchungsermächtigung vorliegt oder 2. zwar eine Ermächtigung vorliegt, diese aber nicht den Gegenstand, für den abgebucht wurde, umfasst (Sie haben z.B. eine Abbuchungsermächtigung für Strom erteilt und der Versorger bucht noch einen Betrag aus einer alten Gasrechnung mit ab, für die keine Ermächtigung vorlag).


--- Zitat von: blueeye am 12. November 2013, 22:24:21 ---Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.
--- Ende Zitat ---
Auch das wurde schon mehrfach gesagt: Schauen Sie noch, dass Sie die Information (möglichst schriftlich) vom Netzbetreiber bekommen, ob immergrün definitiv beide Zählerstände mitgeteilt wurden und dann warten Sie auf die Schlußrechnung und schauen, was da nun endgültig drin steht. Vorher ist vieles Spekulation.
Sollte immergrün den kompletten Paketpreis abrechnen und/oder die 25% Strafgebühr berechnen würde ich auf jeden Fall rechtlich dagegen vorgehen, wenn der Netzbetreiber die Weitermeldung beider Zählerstände bestätigt hat, da immergrün dann früher gewusst hat, dass Sie 2 Zähler haben und früher hätte reagieren müssen. Da Sie Rechtsschutz haben, würde ich da in jedem Fall mit zum Anwalt gehen. Soll der sich damit herumschlagen.

blueeye:
Danke für die Antworten.

Ja, dann werde ich jetzt erst mal ruhig durchatmen und abwarten.
Sollte sich etwas Neues ergeben, melde ich mich auf jeden Fall wieder.

Gruß, blueeye

blueeye:
So, die Schlussrechnung ist angekommen.
Eigentich nicht ganz so drastisch wie ich befürchtet hatte, auch wenn ich natürlich nun mehr zahlen muss als im ursprünglichen Vertrag.
Die Endsumme beträgt nun 1223 Euro - 66 Euro, die ich bereits mehr bezahlt habe, soll ich als Scheck zurückerhalten. Es wurde mein tatsächlicher Verbrauch angenommen, allerdings zu einem höherem kWh-Preis als im ursprünglichen Vertrag. Weitere Forderungen wurden nicht gestellt.
Eigentlich hätte das Jahrespaket ca. 1300 Euro kosten sollen, nun zahle ich kaum weniger für 9,5 Monate. Andererseits bin ich auch wieder froh, dass nicht noch mehr auf mich zugekommen ist und frage mich nach den nicht so sehr vielversprechenden Meinungen hier, ob es Sinn macht, irgendwie gegen die Schlussrechnung anzugehen.
Aber vielleicht ist das genau die Masche, die funktioniert: die betroffenen sind froh nicht noch mehr zahlen zu müssen und ein großer Aufstand lohnt sich um 300 Euro nicht.
Wie sieht eure Meinung nun dazu aus?

lg, blueeye

blueeye:
nachdem ich ja nun schon eine weile in der grundversorgung gelandet bin, suche ich nach einem neuen anbieter. meinen grundversorger eon habe ich schon zweimal angeschrieben und um ein angebot für einen besseren tarif gebeten. leider habe ich keine antwort erhalten.
nun suche ich also nach einem neuen anbieter.
auf check24 kann man als filter die kriterien der verbraucherzentrale eingeben. das habe ich gemacht, denn ich möchte nicht noch einmal auf eine unseriöse firma hereinfallen.
ein preisgünstiges angebot war da von lechwerke rwe. ist das ein vertrauenswürdiger und empfehlenswerter anbieter? in den agbs war im übrigen kein hinweis bezüglich mehrtarifzähler zu finden.

lg, blueeye

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