Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
khh:
Hallo heidelberger33, so richtig verstehe ich Ihre Frage und Ihre Anmerkung leider nicht :-\.
Lässt ein Bankkunde eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Belastung zurückbuchen (oder innerhalb von 13 Monaten, wenn gar keine Einzugsermächtigung erteilt wurde), dann stellt sich die Frage nicht, ob die Abbuchung 'rechtmäßig' oder 'nicht rechtmäßig' ist. Mit anderen Worten: Für den Rückbelastungsauftrag an die eigene Bank bedarf es keiner Begründung oder irgend eines 'Beweises'. Und die Rückbuchung einer Lastschrift ist kein genereller Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung.
Wenn die Forderung des Abbuchenden (nach dessen Meinung) berechtigt ist, dann wird er diese aber sicherlich weiterhin geltend machen, nötigenfalls wohl auch auf dem Rechtsweg. Das wäre jedoch eine ganz andere Baustelle.
Vielleicht sollten Sie mal die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bzw. die "Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift" lesen, die in Deutschland zum 09.07.2012 geändert und ca. im April 2012 von den Banken und Sparkassen jedem Kunden zugestellt wurden.
khh:
Hallo blueeye,
ich komme nochmals auf meine nachstehende Anregung zurück:
--- Zitat von: khh am 27. November 2013, 21:25:45 ---Ich würde das zunächst klären/regeln:
--- Zitat von: khh am 09. November 2013, 15:47:27 ---@blueeye,
zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:
[...]
--- Ende Zitat ---
Dann hat man die 'freie Auswahl' unter allen Anbietern, wobei selbstverständlich sowohl die hier im Forum vielfach benannten wenig seriösen Anbieter als auch Exoten/Newcomer auszuschließen sind (auf jährliche Bonus-Mitnahme würde ich allerdings nicht verzichten wollen ;) ) !
--- Ende Zitat ---
Mit Ihrem jetzigen Zweitarifzähler können Sie möglicherweise selbst bei Ihrem Grundversorger E.ON keinen preisgünstigeren Sondervertrag abschließen. Das schließe ich aus einem mir aktuell zugegangenen Schreiben der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, mit dem eine AGB-Änderung mitgeteilt und ergänzend ausgeführt wird - Zitat:
--- Zitat ---Unverändert gültig bleiben die Voraussetzungen für die Strombelieferung gemäß Ziffer 1.1 Ihrer alten AGB. Infolge der Zusammenführung der regionalen Vertriebsgesellschaften ... lauten diese wie folgt:"E.ON beliefert die in diesem Vertrag genannte Verbrauchsstelle des Kunden mit Strom unter der Voraussetzung, dass der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt, der Kunde ausschließlich einen Niederspannungs-Eintarifzähler nutzt und ..."
--- Ende Zitat ---
Nachtrag: Auch auf der E.ON-Homepage steht bei "Stromtarife > Tarifinformationen" jeweils "Zählerart Eintarif" !!!
blueeye:
Danke für die Infos.
Ich hatte direkt nach der Kündigung durch immergrün ein Angebot von eon, da hatte ich ausdrücklich nachgefragt, ob der Doppeltarifzähler ein Problem sei. Daraufhin wurde mir geantwortet, es sei kein Problem und es entstünden auch keine Mehrkosten.
Diesen Vertrag habe ich doch wieder zurückgenommen, da noch so viele Unklarheiten mit immergrün bestanden.
Nun, da ich tatsächlich wieder einen neuen Anbieter gesucht habe, habe ich von eon keine antwort mehr erhalten. Daher habe ich weitergesucht und bin gerade dabei zu Lechwerke zu wechseln. Auch dort habe ich nachgefragt, ob der Doppeltarifzähler ein Problem sei und auch dort wurde mir geantwortet, es wäre kein Problem. Ich hoffe, dass es da nun keine böse Überraschung mehr gibt!
Gruß, blueeye
bolli:
Sie sollten darauf achten, dass nachvollziehbar gegenüber dem Anbieter dokumentiert ist, was man Ihnen mündlich geantwortet hat. Sonst erinnert sich im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt niemand mehr daran und das Unternehmen behauptet, von nichts gewusst zu haben.
Vielleicht ist der Umbau doch die sicherere Variante.
blueeye:
Da haben Sie sicher recht. Langfristig sollte ich mir wohl tatsächlich Gedanken wegen eines Umbaus machen. Da ich gerade noch in der Grundversorgung hänge, drängt die Zeit und ich will schnellstmöglich in einen neuen Vertrag. Ich bin mir nicht sicher, wie schnell das mit dem Umbau klappt. Aber ich werde mich darum kümmern.
Die Zusage, dass der Doppeltarifzähler kein Problem ist und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht, habe ich per Mail bekommen, ich denke, dass sollte ggf. als Nachweis genügen.
Gruß, blueeye
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