Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
khh:
--- Zitat von: uwes am 07. November 2013, 15:05:23 ---Das Schlichtungsstellenverfahren wird wenig erfolgversprechend sein. ...
--- Ende Zitat ---
Na ja, aus anwaltlicher Sicht eine nachvollziehbare Argumentation. ;)
Bekannt aus der Vergangenheit sind sofortige Klagen von FlexStrom und aktuell gibt es wohl Probleme insbesondere mit 365 AG/almado AG/Immergrün sowie mit ExtraEnergie/Hit/Prio. Ansonsten spricht die erst kürzlich von der Schlichtungsstelle veröffentlichte "Lösungsquote" von über 80% nicht unbedingt für Ihre These.
Und es liegt allein an uns Verbrauchern, solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, in dem wir die Versorger künftig 'boykottieren', welche das Schlichtungsverfahren nicht akzeptieren !!!
Nachtrag: Das den Versorgern in geeigneter Form zu verdeutlichen, könnte mal eine schöne Aufgabe für unseren Bund der Energieverbraucher e.V. sein !
@Stromfraß,
kommen Sie doch nicht immer wieder mit Ihrer selben ollen Kamelle, die NICHT repräsentativ ist ! >:(
Zum Thema:
An Stelle der Userin @blueeye, die ja nach eigenen Angaben eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich allerdings auch nicht die Schlichtungsstelle bemühen, sondern spätestens bei Zugang einer inakzeptablen Schlussrechnung unverzüglich eine/n sachkundige/n Anwalt/in konsultieren und beauftragen.
userD0010:
@blueeye
Haben Sie denn bereits ei nen neuen Versorger gfunden und mit der Belieferung ab Stichtag X beauftragt? Sie müssen damit rechnen, dass IMMERGRÜN mit Erhalt der Zählerstände die Belieferung -zumindest zu den bisherigen Vertragsbedingungen- einstellen und Ihnen ggf. einen Grundversorgertarif anbieten wird,
Ich würde Ihnen raten, vor dem gesamten Hintergrund einen fachkundigen Anwalt einzuschalten, zuvor aber Kostenübernahmebestätigung von Ihrem Rechtschutzvbersicherer einzuholen.
Das Problem wird allerdings sein, dass der vermutliche Streitwert keine besondere Verlockung für einen Fachanwalt erwarten lösst.
Mit der Bekanntgabe der Zählerstände sollten Sie IMMERGRÜN ebenfalls davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Schlussrechnung zunächst prüfen und ggf. noch ausstehende Verpflichtungen per Überweisung erledigen werden, da Sie die Einzugsermächtigung zwischenzeitlich widerrufen haben.
PLUS:
--- Zitat von: khh am 07. November 2013, 15:42:52 ---Und es liegt allein an uns Verbrauchern, solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, in dem wir die Versorger künftig 'boykottieren', welche das Schlichtungsverfahren nicht akzeptieren !!!
--- Ende Zitat ---
Man könnte auch die Verleihung der "Trüben Funzel" vorschlagen, sofern sie nicht wieder für die Beleuchtung der politschen Suppe (miss-)braucht werden soll. Eigentlich war die Funzel ja mal für verbraucherunfreundliche Energieversorger reserviert.
2012 gab es wohl keine verbraucherunfreundlichen Energieversorger mehr, da musste man ja politisch werden und unbedingt die FDP-Politiker Rösler und Brüderle damit auszeichnen.
2013? Ist sie schon wieder für Politiker reserviert oder hat auch ein Energieversorger eine Chance? Wer ist diesmal dran? ;)
khh:
--- Zitat von: h.terbeck am 07. November 2013, 16:17:19 ---@blueeye
Haben Sie denn bereits ei nen neuen Versorger gfunden und mit der Belieferung ab Stichtag X beauftragt? Sie müssen damit rechnen, dass IMMERGRÜN mit Erhalt der Zählerstände die Belieferung -zumindest zu den bisherigen Vertragsbedingungen- einstellen und Ihnen ggf. einen Grundversorgertarif anbieten wird, ...
--- Ende Zitat ---
Der bisherige Vertrag wurde zum 18.10.2013 vom Versorger gekündigt und da die Immergrün der 365 AG kein Grundversorger ist, befindet sich @blueeye seitdem in der Ersatzversorgung des zuständigen Grundversorgers.
Ob ein Vertragsabschluss noch zum 18.10. bei einem Versorger ihrer Wahl möglich ist, sollte sie zumindest versuchen (theoretisch bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich?).
blueeye:
puh - bei sovielen Antworten weiß ich gerade gar nicht mehr, was nun zu tun ist.
Ich war heute auf der Bank und habe genau die Antwort erhalten, dass ich die Einzugsermächtigung bei immergrün zurückrufen muss.
Das hatte ich nun eigentlich vor - aber nach den Ratschlägen hier ist das wohl eher nicht zu empfehlen??
Und Schlichtungsstelle nun ja oder nein?
Ich habe wohl eine Rechtsschutzversicherung, diese aber noch nie in Anspruch genommen, hab also grad Bedenken, dass ich falsch vorgehe - irgendwas in die Wege leite und nachher aber vielleicht auf noch mehr Kosten sitzen bleibe, da die Versicherung nicht zahlt oder sonst etwas.
Ich habe meiner Rechtsschutzversicherung bereits vor einigen Wochen eine Mail geschrieben - keine Antwort erhalten.
Dann habe ich beim 24-Stunden-Service angerufen, aber leider hatten schon alle Zuständigen Feierabend - das macht nicht gerade Mut :(
Nach neuen Versorgern habe ich mich schon mal etwas umgesehen, aber so langsam weiß ich nicht mehr, wem ich trauen kann.
Ich fühle mich ziemlich verunsichert, aber irgendwie ist das wohl auch so gewollt, so hat man den Verbraucher im Griff, habe ich das Gefühl.
Ich hoffe, dass ich hier nun Unterstützung finde und den richtigen Weg gehe, denn so einfach klein beigeben und mich abzocken lassen will ich auch nicht.
Gruß, blueeye
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