Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
khh:
--- Zitat von: blueeye am 06. November 2013, 22:43:35 ---... allerdings nachdem ich das lastschriftverfahren eingestellt habe, ich kann mir vorstellen, dass sie den ihrer meinung nach noch zu fordernden betrag (ich geh davon aus, dass immergrün noch nachfordern will) nach erhalt des zählerstandes sehr schnell abbuchen um einem widerspruch zuvorzukommen.
--- Ende Zitat ---
Hallo blueeye,
wenn Sie die erteilte Einzugsermächtigung unbedingt widerrufen wollen, dann ist dieser Widerruf an Immergrün und nicht an Ihre Bank zu richten (tunlichst per Einwurf-Einschreiben)!
Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Widerrufs nicht, da Sie auch eine berechtigte Abbuchung, bei der Sie bspw. mit dem Betrag nicht einverstanden sind, ohne Probleme nachträglich innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto durch Ihre Bank zurückbuchen lassen können.
Mit anderen Worten: Ob Einzugsermächtigung oder nicht ist Ihr kleinstes Problem ;).
Stromfraß:
--- Zitat ---immergrün hat um mitteilung des zählerstandes zum kündigungstermin gebeten (18.10.).
bisher hab ihn ihn noch nicht mitgeteilt, da ich ja der kündigung zunächst widersprochen habe.
da sich immergrün nicht darauf einlässt, habe ich die erstellung der schlussrechnung gefordert um die schlichtungsstelle einschalten zu können.
--- Ende Zitat ---
Wenn Immergrün den Zählerstand haben will, werden sie nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen und nicht nach dem Paketpreis.
Der normale Verbrauch ist durch die Abschlagszahlungen mehr als abgegolten.
Es bleibt also nur, inwieweit Immergrün von den "Strafgebühren" lt. AGB Gebrauch macht.
Also, die Schlussrechnung abwarten und dann berichten.
Übrigens: wie khh bereits schrieb, macht es im konkreten Fall wenig Sinn, dem Lastschrifteinzug zu widersprechen, weil man ja ggf. Rückbuchung veranlassen kann.
khh:
Viele Köche verderben den Brei! @blueeye hätte sich besser an dem „Fall“ von @Kjubie (siehe Unterforum 365 AG / vormals almado AG, Thread „Neuer Abzockversuch ...“ ab Antwort #63) und den dortigen Empfehlungen der Userin @Amazone orientieren sollen.
Gar nicht geeignet ist jedenfalls der hier völlig unpassende 08/15-Schnellschuss-Ratschlag von @Cremer vom 06.11.
„3.) Eigene Schlussrechnung erstellen und nur diesen Betrag überweisen“. :(
Begründung: Da @blueeye sich an die Schlichtungsstelle wenden möchte, sollte einer Schlichtungsempfehlung durch eine solche oder andere abschließende Handlungen keinesfalls vorgegriffen werden!
Aber was soll’s, was womöglich schon falsch gelaufen ist, lässt sich nicht mehr ändern.
Jetzt heißt es: Zählerstand an Immergrün mitteilen (vllt. wollen die ja einen eventuellen Mehrverbrauch prüfen), Schlussrechnung abwarten und dann - bzw. wenn kein Zugang bis Ende November - hier wieder melden.
@blueeye, vermeiden Sie hektische, unüberlegte/ungeprüfte Handlungen, Fristversäumnisse ist derzeit kein Thema!
Nachtrag: Da Immergrün an der Kündigung festhält, sollten Sie sich um einen neuen Versorger kümmern (nicht wieder wenig seriöse Billiganbieter oder Paketangebote ;)). Zu gegebener Zeit ist dann zu prüfen, ob gegenüber Immergrün Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können/sollten.
Und wenn Sie Ihrer Meinung nach Überzahlungen geleistet haben (ich würde den Bonus zumindest zeitanteilig berück-sichtigen), dann lassen Sie ggf. in den letzten 8 Wochen von Immergrün vorgenommene Abbuchungen von Ihrer Bank zurückbuchen (Rücklastschriftgebühren, die dem Versorger belastet werden, müssten Sie letztlich aber wohl tragen).
uwes:
Das Schlichtungsstellenverfahren wird wenig erfolgversprechend sein.
Das hat folgenden Grund:
Für den Beschwerdeführer ist das Verfahren kostenlos, selbst wenn er mit seiner Beschwerde nicht durchdringt.
Für den Versorger kostet es immer - unabhängig vom Ausgang fast € 400,--
Daher haben m.W. viele Versorger die Entscheidung getroffen, die Vorschläge der Schlichtungsstelle grundsätzlich nicht nicht zu übernehmen. In den Bereichen, in denen sich Kunden gegen Zahlungsansprüche zur Wehr setzen, ist die sofortige Einreichung einer Zahlungsklage des Versorgers üblich. Dann kann das Schlichtungsverfahren nämlich nicht eröffnet werden und man spart sich die unnützen Kosten der Schlichtungsstelle. Bei kleineren Forderungen ist ein gerichtliches Verfahren nämlich i.d.R. billiger.
Die Schlichtungsstelle ist aber in Sachen rechtlicher Sachverstand erstaunlich gut besetzt.
Nur ist es aber auch erstaunlich, dass die Gerichte selbst dann, wenn begründete Schlichtungssempfehlungen in laufenden Verfahren vorgelegt werden, diese weitgehend unberücksichtigt lassen.
Stromfraß:
Leider habe ich die von uwes angesprochene Sachlage selbst erlebt.
Nach einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hat diese 5 Monate! nicht reagiert (außer der Eingangsbestätigung).
In der Zwischenzeit hatte mein damaliger Versorger gerichtlich Klage erhoben, nachdem zwischenzeitlich ein Inkasso-Unternehmen keinen Erfolg hatte.
Ich halte es für sehr bedenklich, dass Energieversorger die Schlichtungsstelle sozusagen aushebeln können, indem sie Klage einreichen und damit ist die Schlichtungsstelle außen vor.
Der Nebeneffekt ist der, dass damit die Schlichtungsstellen eine Beschwerde vom Tisch hat.
Derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, spart dann die relativ hohen Gebühren bei der Schlichtungsstelle.
Ob das wirklich so beabsichtigt ist?
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