Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung

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khh:
@blueeye,

ist doch alles gesagt:

--- Zitat von: khh am 07. November 2013, 12:29:54 ---[...]
Jetzt heißt es: Zählerstand an Immergrün mitteilen (vllt. wollen die ja einen eventuellen Mehrverbrauch prüfen), Schlussrechnung abwarten und dann  - bzw. wenn kein Zugang bis Ende November -  hier wieder melden.
@blueeye, vermeiden Sie hektische, unüberlegte/ungeprüfte Handlungen, Fristversäumnisse ist derzeit kein Thema!
[...]
--- Ende Zitat ---

Wegen der Kostenübernahme setzen Sie sich nochmals mit Ihrer RS-Versicherung in Verbindung. Alternativ macht das auch der/die beauftragte Anwalt/Anwältin.

PS: Zur Versorgerwahl finden Sie hier im Forum zig Beiträge, insbesondere auch Empfehlungen, welche tunlichst zu meiden sind  -  oder bspw. auch hier  www.bezahlbare-energie.de  !

blueeye:
ich habe gerade schon mal geantwortet, aber irgendwie zeigt es die Antwort nicht an. Ich hoffe, es kommt jetzt nicht doppelt:

Ist es sinnvoll die letzten ein oder zwei Abschläge bei der Bank zurückzufordern, da meine bisher gezahlte Summe bereits den Wert der tatsächlich verbrauchten Strommenge übersteigt oder schaffe ich mir damit neue Probleme, da immergrün dann sicher Zahlungsverzug anzeigen würde und evt. ein Inkassoverfahren anstreben würde?

Ich fürchte nur, das ich bereits bezahltes Geld nie mehr wieder sehe.

Gruß,
blueeye

khh:
Das müssen Sie anhand Ihrer Berechnung entscheiden. Wenn Sie tatsächlich überzahlt haben, kann Immergrün nicht mahnen. Erstmal haben Sie Ihr Geld wieder und schlimmstenfalls werden das ein paar Euro Mahnkosten.

uwes:

--- Zitat von: khh am 07. November 2013, 15:42:52 ---
Na ja, aus anwaltlicher Sicht eine nachvollziehbare Argumentation.  ;)
--- Ende Zitat ---

Ich habe gar keine eigene Sicht geschildert sondern Gründe "gemutmaßt"
Es ist aber auch für mich aus anwaltlicher Sicht nicht einsehbar, dass Teilnehmer an einem Schlichtungsverfahren von vornherein nicht mit einer Kostenbelastung rechnen müssen, insbesondere auch dann nicht, wenn Ihre Eingabe abschlägig beschieden wurde, hingegen der Versorger in jedem Fall, auch dann, wenn er "obsiegt"

Aus anwaltlicher Sicht und Erfahrung ist es ja nun nicht so, dass jeder Petent auch ein berechtigtes Anliegen hat sondern es manchmal auch sehr einfach ist, plump los zu schimpfen. Ich habe Verbraucher erlebt, die die Zahlungen von Energielieferungen wg. der Preiserhöhungsproblematik über Monate einfach gänzlich einstellten und sich dann mokierten, wenn der Energieversorger ihnen die Anschlusssperrung ankündigte.

Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Bedeutung von Dingen, die kein Geld kosten, unterschätzt und diese Dienstleistungen auch häufug missbraucht werden.
Das Schlichtungsverfahren lädt dazu förmlich ein.

Gäbe es aber im Schlichtungsverfahren eine Regelung, wonach derjenige, der maßgeblich mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringt, auch den maßgeblichen Kostenteil zu tragen hätte, so wäre den Eingaben der ständigen Nörgler der Boden entzogen und das Schlichtungsverfahren bekäme eine neue, höhere Bedeutung.

Diese Auffassung hat nichts mit meiner anwaltlichen Sicht der Dinge zu tun, da es mir aus beruflicher Sicht egal ist, wie die Kosten der Schlichtungsstelle geregelt sind.

khh:
Bei "Missbrauch" sind Kosten für Verbraucher aber doch vorgesehen
oder die Beschwerde wird nicht angenommen.

Eine sinnvolle Überarbeitung der Regeln möchte ich mit diesem Einwand
überhaupt nicht ausschließen !  ;)

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