Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung

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blueeye:
Ich besitze auch eine Rechtsschutzversicherung. Soll ich sie einschalten?

lg, blueeye

khh:

--- Zitat von: blueeye am 09. Oktober 2013, 17:14:23 ---... ich habe einen Zähler mit Hoch- und Niedertarif. War bisher nie ein Problem, denn wenn der Preis immer gleich ist, wurde das eben die Summe beider Tarife zusammengezählt.
Ich bin auch der Meinung, dass immergrün das von Anfang an gewusst haben muss, denn sie haben ja beim Wechsel die Zählerstandsauskunft bekommen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie auch gleich darauf aufmerksam machen können. ...
--- Ende Zitat ---

Bitten Sie Ihren Netzbetreiber um eine schriftliche Bestätigung, dass von dort zu Vertragsbeginn die Zählerstände beider Zählwerke an Immergrün gemeldet wurde. Wenn denen der Doppeltarifzähler von Anfang an bekannt war, dann müsste das m.E. ein gutes Argument für Sie sein, der erst jetzt, neun Monate nach Vertragsbeginn, vorgesehenen Vertragsumstufung und der nachfolgenden a.o. Kündigung widersprechen zu können.

Falls Ihre Rechtsschutzversicherung keine wesentliche Selbstbeteiligung beinhaltet, dann könnte es zweckdienlich sein, bereits jetzt einen sachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Auf Sicht sollten Sie das "Problem" mit Ihrem derzeitigen Zähler wohl besser abstellen (Steuergerät für Tarifumschaltung "stilllegen" lassen?).

khh:
Hallo blueeye,

ich hab Ihnen heute ergänzend eine PN (private Mitteilung) geschickt !

Gruß
khh

blueeye:
Inzwischen habe ich von immergrün noch einmal eine Mail erhalten, dass sie bei Ihrer außerordentlichen Kündigung bleiben.
Ich habe daraufhin um umgehende Bearbeitung der Schlussrechnung gebeten und darauf hingewiesen, dass ich mich an die Schlichtungsstelle wenden werde. Bis jetzt kam keine weitere Antwort.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Fall der Schlichtungsstelle übergeben will? Muss ich die Schlussrechnung erst abwarten? Oder muss ich mich jetzt gleich hinwenden? Gibt es irgendwelche Fristen o.ä. die zu beachten sind?

lg, blueeye

Cremer:
@blueeye,
1.)
mal zunächst die Schlußrechnung abwarten, was da drin steht.
Wurde zu höheren Kosten/kWh als im ursprünglichen Vertrag abgerechnet oder nicht?

2.)
Dann umgehend die Einzugsermächtigung/Lastschrift zurückziehen, sonst werden die Restkosten auf der Schlußrechnung umgehend vom Konto abgebucht. Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.
 
3.)
Eigene Schlußrechnung erstellen und nur diesen Betrag überweisen.


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