Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung

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blueeye:
Danke für die rasche Antwort.
Ich habe mich an die OnlineBeratung der Verbraucherzentrale gewandt, da ich im nächsten Umkreis kein Büro vor Ort habe. Nach meiner ersten Anfrage vor 3 Wochen habe ich gleich eine erste Antwort bekommen, seitdem leider nichts.......
Obwohl ich mich bereitst mehrmals per Mail dort gemeldet habe.
Daher weiß ich auch nicht so recht, woher ich nun Hilfe bekomme. Und die Zeit verstreicht weiter, so dass ich befürchte, so manche wichtige Frist zu versäumen.

lg, blueeye

khh:

--- Zitat von: blueeye am 08. Oktober 2013, 22:47:44 ---[...]
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis. ...
... habe ich heute nun Bescheid bekommen, dass mein Vertrag außerordentlich zum 18. Oktober endet. Nun befürchte ich, dass demnächst eine horrend überteuerte Schlussrechnung ins Haus flattert.
Wie soll ich mich verhalten? Bin ich komplett auf den Leim gegangen und muss nun alles klaglos zahlen? Soll ich Widerruf einlegen? Kann ich mich irgendwie wehren? ...
--- Ende Zitat ---

Tja, es ist nicht ersichtlich, womit ein Widerspruch erfolgsversprechend begründet werden könnte. Womöglich müssen Sie diese "Kröte" schlucken, obwohl schon merkwürdig/fragwürdig ist, dass immergrün den/die HT-/NT-Zähler erst nach 9 Monaten bemerkt haben will (wie eigentlich?).

Ich würde mich unverzüglich um einen neuen Versorger bemühen, möglichst mit (Rück)wirkung ab 18.10. (an dem Tag den Zähler selbst ablesen!). Mit dem neuen Anbieter vorab klären, ob die Zählersituation ein Problem ist (was haben Sie eigentlich: zwei Zähler oder einen Zweitarif-Zähler?).

PS: Bei einem Wechsel die hier  www.bezahlbare-energie.de  unter "Unsere Kriterien für Wechselempfehlungen" benannten Billiganbieter besser meiden !!!


blueeye:
Hallo,
ich habe einen Zähler mit Hoch- und Niedertarif. War bisher nie ein Problem, denn wenn der Preis immer gleich ist, wurde das eben die Summe beider Tarife zusammengezählt.
Ich bin auch der Meinung, dass immergrün das von Anfang an gewusst haben muss, denn sie haben ja beim Wechsel die Zählerstandsauskunft bekommen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie auch gleich darauf aufmerksam machen können.
Ich frage mich jetzt nur: kann immergrün jetzt als Schadensersatz verlangen, was sie will?

Das sind die entsprechenden Stellen in den AGBs:

Macht der Kunde im Auftragsformular unrichtige Angaben, ist IMMERGRÜN berechtigt, dem Kunden die ihr dadurch entstehenden
Mehrkosten, insbesondere erhöhte Netznutzungsentgelte und Messpreise bei Doppeltarifzählern oder bei Nutzung eines Wandlers, in
Rechnung zu stellen. Unrichtige Angaben im Antragsformular oder während der Vertragsdurchführung können ferner
Schadensersatzansprüche von IMMERGRÜN begründen. Dies gilt insbesondere für nachträglich erforderliche Rechnungskorrekturen
aufgrund etwaiger nachträglich bekannt gewordener abweichender Zählerstände.
(11) Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2 Abs. 2, Abs. 9
und 10, Ziffer 10 Abs. 3 nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, hat IMMERGRÜN das
Recht, die bereits gelieferte Energie mit einem Aufschlag von 25% auf den Arbeits- und Grundpreis des vereinbarten Tarifs in Rechnung zu
stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten

Was heißt weitergehende Schadensersatzansprüche?
Wegfall des Bonus + 25% Aufschlag sind alleine ja schon fast 50% Verteuerung. Plus Schadensersatzansprüche in beliebiger Höhe?
Und das nur weil ich einen Doppeltarifzähler habe, nicht gemerkt habe, dass er ausgeschlossen ist und immergrün es offensichtlich erst jetzt merken wollte?
Offensichtlich ist Abzocke ein ziemlich einfaches und einträgliches Geschäft........

lg, blueeye

khh:
Jetzt wird es rechtlich aber sehr komplex. Ein „weitergehender Schaden“ müsste m.E. nachgewiesen werden und ein pauschaler „Aufschlag“ von 25 % auf die Tarifpreise könnte möglicherweise unangemessen sein. Hier im Forum ist das aber eher nicht zu klären.

Vielleicht erst mal abwarten, was IMMERGRÜN tatsächlich in Rechnung stellt. Wenn Ihre Befürchtungen eintreten, kann wohl nur ein/e mit dem AGB- und Vertragsrecht vertraute/r Anwältin/Anwalt wirklich sachkundig Auskunft geben (Rechtsschutzversicherung vorhanden?).

blueeye:
Ich habe heute Antwort von der Verbraucherzentrale erhalten:


--- Zitat ---Nach unserer Auffassung kann das Unternehmen nicht dem Verbraucher, der sich in Energiedingen im Zweifel nicht im Geringsten auskennt, die Last aufbürden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Vertragsdurchführung aus Sicht des Unternehmens gegeben sind.
...




Mit freundlichen Grüßen

--- Ende Zitat ---

Nachdem ich ja nun die Kündigung von immergrün zum 18. Oktober erhalten habe, frage ich mich, was ich nun tun soll? Soll ich der Kündigung widersprechen? Und wenn ja, in welcher Form?
Ratschlag von der Verbraucherzentrale war ja, auf Weiterbelieferung zu bestehen, aber wie?
Und bevor ich die Schlichtungsstelle einschalten kann, muss ich ja immergrün gegenüber Beschwerde einlegen. Was muss ich dabei beachten?

Gruß,
blueeye



(Edit DieAdmin: Brief der Verbraucherzentrale gekürzt. Bitte keine kompletten Briefe/Texte veröffentlichen, die nicht für die Veröffentlichung freigegeben wurden)

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