Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
Stromfraß:
Ich bin sehr erstaunt, wie die letzten Beiträge zu den Fragen des EEG und zusammenhängender Fragen abgefasst sind.
Die mehr theoretischen Abhandlungen, ob die Stromerzeugung eine Gemeinwohlaufgabe ist oder dem geschuldet ist, dass es der Stromverbraucher ist, der ihn ja haben möchte und deswegen verbraucht, ist doch nicht die entscheidende Frage.
Das BVerfG hat dazu eine Aussage in der seinerzeitigen Urteilsbegründung gemacht und ich finde es schon sehr anmaßend zu urteilen:
--- Zitat ---"Wie schon gesagt halte ich den letzten Satz dieser Aussage des BVerfG für geradezu unsinnig."
--- Ende Zitat ---
EE-R-ft schrieb:
--- Zitat ---Wenn es sich aber um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, kann es wohl nicht um ein Verursacherprinzip gehen, wobei offen bleiben kann, wer da wohl was verursacht hat oder verursachen soll. Die Stromverbraucher haben diesbezüglich wohl jedenfalls sowieso nichts verursacht. Diese sind allenfalls betroffen.
--- Ende Zitat ---
Ich stimme dieser Aussage voll zu.
Dsgl. die Aussage des BVerfG:
--- Zitat ---Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.
--- Ende Zitat ---
Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn man die EEG-Umlage als Finanzierungsinstrument nimmt. Für mich ist nicht die Bezeichnung maßgeblich, sondern wem diese und in welcher Höhe aufgebürdet wird.
Warum ist denn die anfängliche Begeisterung dermaßen zurückgegangen? Der Verbraucher fühlt sich durch die Energiewende regelrecht "verarscht".
Es kann nicht sein, dass sich immer mehr von einer Zahlung befreien lassen oder sich anderweitig drücken und demzufolge die immer weniger werdenden Verbleibenden mit immer höheren Beiträgen zur Kasse gebeten werden. Und wenn dann damit sich einige noch eine "goldene Nase" verdienen, u.a. auch der Staat, dann hört der Spaß endgültig auf.
superhaase:
--- Zitat von: Stromfraß am 04. Juli 2013, 17:35:27 ---Das BVerfG hat dazu eine Aussage in der seinerzeitigen Urteilsbegründung gemacht und ich finde es schon sehr anmaßend zu urteilen:
--- Zitat ---"Wie schon gesagt halte ich den letzten Satz dieser Aussage des BVerfG für geradezu unsinnig."
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Auch Verfassungsrichter sind keine heiligen Kühe und ihre Aussagen dürfen auch kritisiert werden. Das ist noch nicht anmaßend.
Stromfraß:
Kritik ist erlaubt. Das Wort "unsinnig" einem Verfassungsrichter zu unterstellen, heißt ja wohl
--- Zitat ---keinen Sinn habend, ergebend; sinnlos, töricht, unvernünftig, absurd
--- Ende Zitat ---
-lt. Duden.
superhaase:
Warum soll man einen bestimmten Satz eines Verfassungsrichters nicht als "keinen Sinn ergebend" also "unsinnig" bezeichnen dürfen?
Ich habe ja auch ausführlich begründet, warum das in meinen Augen keinen Sinn ergibt, falls Sie das gelesen haben.
RR-E-ft:
Ziel ist die Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an einer sicheren Elektrizitätsversorgung in der Zukunft, bei der es sich um eine Gemeinwohlaufgabe handelt. Der Elektrizitätsbedarf soll in zunehmenden Maße und in der Zukunft möglichst vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Was dafür bisher fehlte, waren bzw. sind entsprechende Stromerzeugungskapazitäten am Netz.
Eine staatliche Förderung könnte darin bestehen, dass diejenigen, die entsprechende Erzeugungskapazitäten errichten und ans Netz bringen, eine einmalige Subvention mit Förderbescheid aus dem Haushalt erhalten.
Der Staat würde jeweils nur die Errichtung derjenigen Anlagen subventionieren, die er gerade für notwendig erachtet. Die Höhe der Subvention könnte den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden, um die entsprechenden Investitionen gezielt zu steuern.
Der Vorteil läge in einer Steuerungsfunktion der Subventionen.
Möglicherweise würde man noch regeln, dass der Strom aus solchen subventionierten Anlagen vorrangig ins Netz eingespeist wird, die Netzbetreiber diesen aufzunehmen und zum Marktpreis (Börsenpreis) zu vergüten haben. Möglicherweise würde man wie derzeit eine gebündelte Direktvermarktung über die Börse vorsehen.
Wenn aufgrund dieser Subventionen mit Steuerungsfunktion genügend entsprechende Stromerzeugungskapazitäten am Netz sind, wäre das Ziel wohl erreicht.
Die Gemeinwohlaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die notwendigen entsprechenden Erzeugungskapazitäten am Netz sind. Sie besteht nicht darin, die Bürger daraus unentgeltlich mit Energie zu beliefern.
Das ganze wäre mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Der Staat hätte dafür jedoch wohl jederzeit eine bedarfsgerechte Steuerung in der Hand. Das Fördervolumen wäre kontrollierbar.
Eine solche Steuerung fehlt bisher, weil praktisch jeder, dem es gerade noch in den Sinn kommt, Anspruch auf Anschluss einer entsprechenden Anlage an das Netz mit Einspeisevorrang und garantierter Einspeisevergütung auf die Dauer von 20 Jahren hat. Die entstehenden Förderkosten sind nicht absehbar, weil unklar ist, welche Strommengen von den geförderten Anlagen innerhalb der geförderten 20 Jahre eingespeist werden.
Der Vorteil des EEG besteht darin, dass es unbürokratisch ist und die Förderung nur Strommengen betrifft, die tatsächlich in das Netz eingespeist werden. Der Staat spart sich entsprechende Förderkosten aus dem Haushalt und die Kosten der Förderung entstehen über 20 Jahre sukzessive.
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