Energiepolitik > Erneuerbare Energie

EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen

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Wolfgang_AW:

--- Zitat von: PLUS am 03. Juli 2013, 21:55:03 ---... man befindet sich auch auf hoher See. ;)

--- Ende Zitat ---

Dort befinden Sie sich aber in Gottes Hand und wie ER über die EEG-Umlage denkt steht in den Sternen  ;D

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

RR-E-ft:
Mein Einsatz in diese Diskussion lag übrigends darin, dass die Strompreise nicht in dem Umfange steigen können, wie die Kostenbelastung der Stromlieferanten aus § 37 Abs. 2 EEG steigt, wenn auch Kostensenkungen, welche die Stromlieferanten infolge gesunkener Beschaffungskosten zu verzeichnen haben, mindestens nach gleichen Maßstäben weitergegeben werden, so dass es zu keiner Erhöhung des Gewinnateils am Strompreis kommt.

Der Strompreis setzt sich immer aus mehreren Kostenelementen zusammen. Wenn es um die Frage eines Kostenanstiegs geht, so sollte man die Kosten aus der EEG- Umlage und die Beschaffungskosten (Börsenpreise) wohl immer gemeinsam betrachten.

Erst die Summe aus der jeweiligen EEG- Umlage und dem jeweiligen Börsenpreis ist wohl hinreichender Indikator, ob die Stromversorgung insgesamt teurer wird.

Diesbezüglich sollte man sich die Entwicklung seit 2008 mal genau ansehen.

********
Bestimmte privilegierte Großverbraucher, die nur eine sehr geringe EEG- Umlage zahlen, profitieren von den erheblich gesunkenen Börsenpreisen
Sie wurden zum Teil auch noch vollständig von den Netzentgelten befreit.
Die daraus resultierenden Kosten sollen auf die Verbraucher umgesattelt werden.

superhaase:

--- Zitat von: RR-E-ft am 04. Juli 2013, 12:27:25 ---... Die Energieversorgung zählt deshalb auch zur sog. Daseinsvorseorge. Der Staat hat eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten, für diese die Rahmenbedingungen zu schaffen. Es liegt doch auf der Hand, dass es ohne sichere Energieversorgung um das Gemeinwohl insgesamt nicht mehr gut bestellt sein kann.
--- Ende Zitat ---
Klar, keine Widerrede.


--- Zitat ---Das bedeutet ja nicht, dass die Energieversorgung insgesamt über Steuern zu finanzieren ist und die Energie dann vom Staat den Bürgern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Beim so notwendigen "täglichen Brot" erwartet das ja auch niemand.
--- Ende Zitat ---
Richtig. Die Schaffung der Rahmenbedingungen ist notwendig, aber auch hinreichend.

"Daseinsvorsorge" muss nämlich auch nicht heißen, dass der Staat überhaupt einen Teil der Energieversorgung oder der Brotversorgung finanzieren bzw. subventionieren muss. Beim "täglichen Brot" erwartet das ja hier auch niemand (in Ägypten allerdings schon).
In der Realität geschieht ja sogar das genaue Gegenteil:
Der Staat belegt Strom und Brot mit erheblichen Steuern und verteuert diese zu Lasten der Verbraucher, die auf diese Daseinsvorsorge angewiesen sind.

Wenn man dieses Argument mit der Daseinsvorsorge und deren Finanzierung (wenigstens zum Teil) als Gemeinwohlaufgabe Ernst nehmen wollte, dürfte der Staat auf Güter der Daseinsvorsorge jedenfalls keine Steuern erheben.
Wenn man dieses Argument mit der Daseinsvorsorge als Gemeinwohlaufgabe Ernst nehmen wollte, müsste man der Logik folgend zuerst sämtliche Steuern auf Strom abschaffen, bevor man irgendwelche echten Kostenbestandteile der Strominfrastruktur aus Steuermitteln finanzieren und somit anderen aufhalsen wollte. Der Vorschlag zur Senkung der Stromsteuer wurde ja in der Strompreisbremsen-Diskussion gemacht, würde also auf diese Art begründbar sein.

Wie man es auch dreht und wendet - eine logisch schlüssige Begründung, nach der eine Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien aus dem Steueraufkommen besonders zu bevorzugen ist, oder gar die einzig gerechtfertigte ist, ist bisher nicht in Sicht.


--- Zitat ---Auch den Ausbau der erneuerbaren Energien hätte man vorrangig über Haushaltsmittel fördern können.
--- Ende Zitat ---
Hätte, hätte, Fahrradkette ... ;)
Nee im Ernst: sicher hätte man das so machen können. Es gibt dafür aber keine besseren Gründe als für die umgesetzte Art der Förderung über die Stromverbraucher - eben das Verursacherprinzip.

RR-E-ft:
Die Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung auch in der Zukunft ist auch weiterhin eine Gemeinwohlaufgabe. Es ist anzunehmen, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien der Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung in der Zukunft dienen soll, so dass es sich auch dabei um eine Gemeinwohlaufgabe handelt. Sollte der Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien hingegen nicht der Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung in der Zukunft dienen und Gemeinwohlaufgabe sein, erschiene dessen Förderung schon nicht legitim. Das wäre dann der Fall, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien nur im Interesse der entsprechenden Stromerzeuger läge und nur diesen dient.

Wenn es sich aber um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, kann es wohl nicht um ein Verursacherprinzip gehen, wobei offen bleiben kann, wer da wohl was verursacht hat  oder verursachen soll. Die Stromverbraucher haben diesbezüglich wohl jedenfalls sowieso nichts verursacht. Diese sind allenfalls betroffen.


--- Zitat ---Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.
--- Ende Zitat ---

In der Diskussion um die Kürzung der gesetzlichen Einspeisevergütungen ging es immer auch um folgende Argumente:
Erhalt der Wirtsdchaftlichkeit der Solarindustrie in Deutschland, Erhalt der Arbeitsplätze bei den Anlagenproduzenten...
Das hörte sich nicht viel anders an als früher beim deutschen Steinkohlebergbau, der international längst nicht mehr wettbewerbsfähig war.

superhaase:

--- Zitat von: RR-E-ft am 04. Juli 2013, 16:02:30 ---Wenn es sich aber um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, kann es wohl nicht um ein Verursacherprinzip gehen, wobei offen bleiben kann, wer da wohl was verursacht hat  oder verursachen soll. Die Stromverbraucher haben diesbezüglich wohl jedenfalls sowieso nichts verursacht. Diese sind allenfalls betroffen.
--- Ende Zitat ---
Naja, die Brotesser veranlassen die Bäcker, Brot herzustellen. Der Bäcker hat dadurch Kosten (auch etliche Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die nicht einmal im Interesse des Brotessers liegen, wie z.B. Sozialbeiträge - eine Gemeinwohlaufgabe?), die er selbstverständlich an die Brotesser durchreicht, die letztendlich Verursacher des Kostenaufwands sind. Würde ein Brotesser aufhören, Brot zu essen, müsste "sein" Brot nicht mehr hergestellt werden und er würde auch keine Kosten für die Brotherstellung verursachen und tragen müssen.
Beim Strom ist es genauso.
Es gibt Leute, die verbrauchen viel Strom, verursachen also mehr Aufwand und mehr Kosten für die Befriedigung ihres Strombedarfs. Andere brauchen sehr wenig Strom, also verursachen sie auch weniger Kosten und müssen entsprechend auch weniger bezahlen.
Warum soll ein Stromverbraucher nicht als Verursacher der mit der Stromherstellung entstehenden Kosten betrachtet werden?
Wie soll man es anders sehen, als dass der Stromverbraucher der Verursacher der Stromerzeugung ist?
Keiner käme wohl auf die Idee, Strom zu erzeugen, wenn keiner den Strom haben wollte.
OK - erwischt: Die Braunkohlekraftwerk-Betreiber tun das zeitweise und machen ihren nich nachgefragten Strom mit einer Geldzugabe schmackhaft. ;)


--- Zitat ---Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.
--- Ende Zitat ---
Wie schon gesagt halte ich den letzten Satz dieser Aussage des BVerfG für geradezu unsinnig.
Das geht in dieser Pauschalisierung bzw. in der Anwendung auf Strom und tägliches Brot viel zu weit.
Dass es viel zu weit geht und unsinnig ist, erkennt man ja schon daran, dass es beim Brot keineswegs der praktizierten Realität entspricht - und sich darüber auch (zurecht) niemand aufregt.

Meines Erachtens wird hier der Begriff der Gemeinwohlaufgabe falsch verwendet bzw. in unzulässiger Weise pauschalisiert und mit der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben verknüpft.
Es gibt Gemeinwohlaufgaben, die nicht direkt mit einem persönlichen Konsum eines Wirtschaftsgutes verbunden sind und daher auch nicht über einen Verkaufspreis eines Wirtschaftgutes finanzierbar sind. So ist z.B. die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine klassische Gemeinwohlaufgabe, für die der Staat nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen muss, sondern die auch in der Umsetzung (Polizei) aus einem Steueraufkommen zu finanzieren ist. Es ist wohl auch gar nicht möglich, einen "Konsum des Gutes öffentliche Sicherheit" über ein individuell zu zahlendes Polizeientgelt finanzieren, dessen Höhe davon abhängt, "wieviel Sicherheit der einzelne Bürger konsumiert".

Andererseits gibt es Gemeinwohlaufgaben, bei denen der Staat nur für die Schaffung der Rahmenbedingungen sorgen muss, wie z.B. für die Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Versorgung mit dem täglichen Brot. Hier käme aber niemand auf die Idee, deshalb das Brot generell aus Steuermitteln irgendwie zu subventionieren. Im Gegenteil wird "das tägliche Brot" sogar vom Staat noch mit Steuern belegt und somit verteuert.
Wer Brot isst, zahlt für die verzehrte Brotmenge alle dadurch verursachten Kosten. Wer mehr isst, zahlt mehr.
Trotz "Daseinsvorsorge" und "Gemeinwohlaufgabe".
Die Gemeinwohlaufgabe erschöpft sich hier darin, dass der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, die eine Sicherstellung einer Brotversorgung ermöglicht.
Die Brotherstellung selbst und auch deren Finanzierung sind nicht Gemeinwohlaufgabe.

Gleiches trifft auch auf die Trinkwasserversorgung zu, die zur Stromversorgung wohl sogar noch ein besser vergleichbares Beispiel darstellt. Mir ist nicht bekannt, dass der Staat die Kosten der Trinkwasserversorgung für den Wasserverbraucher zumindest teilweise übernimmt und aus Steuermitteln finanziert. Auch die Sicherstellung einer zukünftigen Trinkwasserversorgung, z.B. durch Erschließung neuer Brunnen und Verlegung von Fernleitungen etc., bezahlt meines Wissens nicht der Staat aus Steuermitteln, sondern der jeweils ansässige Wasserverbraucher über seine Wasserabrechnung. Auch hier schafft der Staat "lediglich" die Rahmenbedingungen und erfüllt damit seine Gemeinwohlaufgabe hinreichend.
Weitere Beispiele sind die Müllentsorgung und die Straßenreinigung, die man sicherlich ebenso wie die Stromversorgung den Gemeinwohlaufgaben zuordnen kann und die auch nicht aus Steuermitteln, sondern über die "Konsumenten" individuell finanziert werden.

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