Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
Stromfraß:
Was ist denn das für eine Argumentation?
Im Klartext heißt das doch, dass der Stromverbraucher selbst daran Schuld hat, dass er z.B. die EEG-Umlage zahlt.
Nein und nochmals nein!
Es steht doch außer Frage, dass der Staat beschlossen hat, aus dem Atomstrom auszusteigen und den Weg frei gemacht hat zu erneuerbaren Energien.
Nicht der Verbraucher hat es beschlossen; er muss nur die Auswirkungen tragen.
Die Energiewende ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch wenn es mitunter so aussieht, dass vor allem der nichtprivilegierte Verbraucher die Kosten zu tragen hat.
Aber nicht, weil es so ist, muss das deswegen richtig sein!
RR-E-ft:
--- Zitat von: superhaase am 03. Juli 2013, 20:12:53 ---Es gilt grundsätzlich erst einmal das Verursacherprinzip.
Der Umbau der Stromversorgung hin zu einer nachhaltigen Stromversorgung ist die (finanzielle) Aufgabe der Stromverbraucher, die die mit dem Stromverbrauch zusammenhängenden Kosten und Folgekosten (Umweltschäden) in erster Linie verursachen.
--- Ende Zitat ---
Das ist unzutreffend. Der Aufbau eines bestimmten Energiesystems ist nicht Aufgabe der Stromkunden, wie das BVerfG in der "Kohlepfennig"- Entscheidung ausgeurteilt hatte.
****
Bisher ließ sich noch kein Gericht von der von Gerrit Manssen vertretenen Auffassung, dass die Regelung des § 37 Abs. 2 EEG verfassungswidrig sei, überzeugen, so dass es auch zu keiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 GG kommen konnte.
Letzter Stand OLG Hamm, Urt. v. 14.05.13 Az. 19 U 180/12:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/19_U_180_12_Urteil_20130514.html
Eine "Sonderabgabe" setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Aufkommenswirkung zugunsten der öffentlichen Hand voraus, an der es jedoch beim EEG gerade fehle (vgl. OLG Hamm, aaO. NRWE Tz. 36 ff.).
Wie Randnummer 32 der Entscheidung zeigt, hatte der dort auf Rückzahlung klagende Stromkunde die vertragliche Verpflichtung, die EEG- Umlage an den Stromversorger zu zahlen, unstreitig gestellt. Genau an einer solchen Verpflichtung des Stromkunden kann es jedoch oft schon fehlen.
jroettges:
--- Zitat ---Eine "Sonderabgabe" setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Aufkommenswirkung zugunsten der öffentlichen Hand voraus, an der es jedoch beim EEG gerade fehle (vgl. OLG Hamm, aaO. NRWE Tz. 36 ff.).
--- Ende Zitat ---
Die EEG-Umlage steigert die vom Letzverbraucher zu zahlende Nettostromrechnung. Drauf kommt die MWSt von 19%. Sind 19% der gesamten EEG-Umlage kein Aufkommen für die öffentliche Hand?
Dieses "Aufkommen" gäbe es nicht ohne EEG-Umlage. Eine Steigerung der Umlage steigert auch das "Aufkommen", ohne dass die öffentliche Hand irgendetwas dazu leisten müsste!
... oder sehe ich das völlig falsch?
RR-E-ft:
Dass auf den Strompreis, der auch staatlich veranlasste Kosten wie Stromsteuer, KWKG- Umlage etc.pp. enthält, wegen der Umsatzsteuerpflicht des Stromlieferanten die Mehrwertsteuer oben drauf kommt, ist insoweit vollkommen belanglos.
Die Umsatzsteuer ist eine echte Steuer, die dem Staat zufließt.
Die Umsatzsteuer, die der Stromlieferant abführt, fließt in die öffentlichen Haushalte. Nur vorsteuerabzugsberechtigte Stromkunden können sich die an ihren Stromlieferanten gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt rückerstatten lassen.
PLUS:
--- Zitat von: jroettges am 03. Juli 2013, 21:02:19 ---... oder sehe ich das völlig falsch?
--- Ende Zitat ---
@jroettges, so sehen das Viele und es dürfte der Realität entsprechen.
Ob das hier im Zusammenhang richtig oder falsch ist hängt vom Urteil der Richter ab und da ist nicht nur der Spruch zu beachten: Judex non calculat ... man befindet sich auch auf hoher See. ;)
Die öffentliche Finanzkraftausstattung wird durch das EEG auf der einen Seite geschont. Die Aufgaben werden ja außerhalb der Haushalte per Umlagen finanziert. Es geht da nicht um Kleingeld. Im Nebeneffekt steigen dann mit den kreierten Umlagen noch die Steuereinnahmen um Milliarden. Was will man mehr. ;)
Man kann die EEG-Umlage eben netto und brutto betrachten. Bezahlen muss der Endverbraucher immer brutto und das ist immer mehr. ;D
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln