Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
RR-E-ft:
Doch es ist und bleibt Unfug, wenn man auf einen einzelnen Kostenbestandteil statt auf alle Kostenbestandteile abstellt, die den Strompreis insgesamt ausmachen.
Das kann nur eine Milchmädchenrechnung werden.
Daran, dass Stromversorger gestiegene Kosten weiterwälzen, gesunkenen Kosten hingegen nicht oder nicht hinreichend weiterwälzen, müssen wohl andere Schuld tragen.
Es ist weder ausgemacht noch gesetzlich vorgesehen, dass sich Stromkunden die entsprechenden einseitigen Preiserhöhungen ihrer Stromversorger gefallen lassen müssen.
--- Zitat von: RR-E-ft am 02. Juli 2013, 12:07:08 ---Selbst soweit mit § 5 StromGVV gegenüber grundversorgten Stromkunden den Stromversorgern überhaupt wirksam das Recht zur einseitigen Preisänderung eingeräumt sei,
so wären diese jedenfalls verpflichtet, gesunkenen Kosten (also auch gesunkenen Beschaffungskosten) nach mindestens gleichen Maßstäben Rechnung zu tragen (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10, juris Rn. 11; BGH, B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10, juris Rn. 18).
--- Ende Zitat ---
egn:
--- Zitat von: RR-E-ft am 02. Juli 2013, 13:01:47 ---Es ist weder ausgemacht noch gesetzlich vorgesehen, dass sich Stromkunden die entsprechenden einseitigen Preiserhöhungen ihrer Stromversorger gefallen lassen müssen.
--- Ende Zitat ---
Leider lassen es sich die meisten Stromverbraucher gefallen. Auf der einen Seite wird über die hohen Strompreise gejammert, auf der anderen Seite sind die Leute schlicht und einfach zu faul zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Gerade Anbieter, die sich überwiegend auf die Versorgung von Privatkunden konzentrieren, haben es nicht nötig Gewerbe-/Industriekunden mit überhöhten Preisen für die Privatkunden quer zu subventionieren.
Wo sind denn die 4 ct/kWh, die der Börsenstrompreis seit 2008 gesunken ist, geblieben?
RR-E-ft:
Insbesondere die Stromkunden, die ihren Anbieter nicht wechseln, brauchen sich die entsprechenden einseitigen Preisänderungen in laufenden Vertragsverhältnissen nicht gefallen lassen (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10, juris Rn. 11; BGH, B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10, juris Rn. 18).
egn:
Hier werden Vorschläge zur Senkung der Umlage beschrieben.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 02. Juli 2013, 13:01:47 ---Doch es ist und bleibt Unfug, wenn man auf einen einzelnen Kostenbestandteil statt auf alle Kostenbestandteile abstellt, die den Strompreis insgesamt ausmachen. Das kann nur eine Milchmädchenrechnung werden.
--- Ende Zitat ---
Wer macht das denn? Jeder Kostenbestandteil von A bis Z gehört unter die Lupe. Wenn man aber einen wesentlichen Kostenbestandteil wie es nun mal die EEG-Umlage ist, nicht unter die Lupe nimmt, sondern wenn diese zur Sprache kommt, immer wieder sofort in die Breite der gesamten Unzulänglichkeiten der historischen und aktuellen Energiepreisgestaltung abschweift, dann ist das Ablenkung und führt zu nichts.
Aus den Erfahrungen und den bisherigen Milchmädchenrechnungen sollten langsam Lerneffekte erwachsen.
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