Na, Sie sind ja clever !!!
@ bolli ,
leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt,
Doch, aber aufgrund der schreibweise von
Ulllrich bin ich möglicherweise auf einer "falschen Fährte" gelandet. Denn er schrieb u.a.
Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. ... Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.
(Formatierungen durch mich)Tatsächlich habe ich mich durch den letzten Satz, der in der Gegenwartsform geschrieben ist, dazu verleiten lassen, anzunehmen, dass
Ullrich der Meinung ist, dass er das laufende (2. Vertrags-)Jahr mit 6.000 kWh Strom abschließen wird (aufgrund einer Schätzung der ersten beiden Monate, ggf. hochgerechnet aufs Jahr). Daher meine Argumentation bezüglich Anpassung der Abschlagszahlungen, die eben auf der Basis der von
khh genannten gesetzlichen Regelung basiert, die selbst für Sonderverträge gilt.
Ich gebe aber gerne zu, dass bei nochmaligem Lesen es auch gut sein kann, dass
Ullrich ausdrücken wollte, dass er im ersten Jahr für 9.000kWh Abschläge bezahlt hat, aber tatsächlich nur 6.000 kWh verbraucht hat und nun eine diesbezügliche Abschlagszahlungsanpassung erwartet. Dann hätte aus meiner Sicht der letzte Satz des obigen Zitats aber ebenfalls in der Vergangenheitsform stehen müssen, da er diese 6.000 kWh bereits verbraucht hat und nicht verbrauchen wird.
Aber sei's drum, sollte ich mich diesbezüglich geirrt haben, geschah dieses mit Sicherheit nicht in böser Absicht und ist aus meiner Sicht noch lange kein Grund, in dieser Form zu reagieren:
Somit ist ihre Aussage das die Verbrauchsangabe beim Vertragsbeginn für die ganze Laufzeit eines Vertrages gilt widerlegt, also Müll.
So was kann man auch netter klarstellen, mal ganz abgesehen davon, dass ich solches wie in Ihrem letzten Satz geäußert, nie gesagt habe. Das wollte ich nur mal gesagt haben.