Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Die teuren Subventionen erweisen sich als nutzlos
superhaase:
--- Zitat von: egn am 08. Mai 2013, 12:58:16 ---Wenn es also wirklich einmal dazu kommt, dass sich das Verfassungsgericht mit dem Thema beschäftigt und es tatsächlich etwas daran zu bemängeln hat, könnte es auch gut sein, dass ein paar Korrekturen reichen um das zu heilen.
--- Ende Zitat ---
Das ist so sicher wie die Rente! ;)
RR-E-ft:
Auf dem enreg-Workshop am 06.05.13 in Berlin referierte Herr Dr. Oliver Koch, Generaldirektion Energie, B1 – Energie und Umwelt, EU-Kommission, Brüssel
zum Thema Europäisches vs. nationales Energierecht – Schnittstellen und Probleme aus EU-Sicht (Ausbau des Strombinnenmarktes, unbegrenzter Einspeisevorrang, Entlastung energieintensiver Industrien durch verbraucherbelastende Umlagesysteme).
Dort ist mir deutlich geworden, dass die Prüfung der Kommission zum Ergebnis haben könnte, dass es sich beim derzeitigen EEG um eine unzulässige Beihilfe handelt.
Immerhin führt der uneingeschränkte Einspeisevorrang dazu, dass ausländische Stromproduzenten in immer stärkeren Maße am Stromabsatz auf dem hieseigen Strommarkt behindert werden.
Das ist nicht erst bei einem Anteil von 100 % EEG- Strom der Fall.
Was sich daraus ergeben würde, wenn Brüssel das derzeitige EEG als eine unzulässige Beihilfe qualifiziert, ist bisher nicht absehbar.
Es wären sehr weitreichende Folgen denkbar bis hin zur Rückabwicklung von Zahlungsflüssen.
Das Problem der Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG- Umlage, wegen der sich der Bund der Energieverbraucher in Brüssel beschwert hat, wäre dabei gleich miterledigt.
Es steht zu erwarten, dass die Energiekonzerne nun bei den entsprechenden Instituten Rechtsgutachten beauftragen, die einen solchen Befund bestätigen.
Gegenüber der früheren Entscheidung EuGH Rs. C-379/98, wo sich PreussenElektra erfolglos gegen das Stromeinspeisegsetz als unzulässige Beihilfe gewehrt hatten, hätten sich die Umstände erheblich verändert, als seinerzeit die aufgrund des Gesetzes eingespeiste Energiemenge noch als zu gering angesehen wurde, um den zwischenstaatlichen Stromhandel in der EU zu beeinträchtigen.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 15:49:03 ---Was sich daraus ergeben würde, wenn Brüssel das derzeitige EEG als eine unzulässige Beihilfe qualifiziert, ist bisher nicht absehbar. ....
--- Zitat ---@RR-E-ft, dann nehme ich die "Verballhornung" zurück und bitte um Entschuldigung. Ich hatte das zuerst nicht als ernsthaften Beitrag wahrgenommen.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
Die seinereitige Entscheidung des Gerichtshofs:
http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=&docid=45891&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1766002
superhaase:
--- Zitat von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 15:49:03 ---Dort ist mir deutlich geworden, dass die Prüfung der Kommission zum Ergebnis haben könnte, dass es sich beim derzeitigen EEG um eine unzulässige Beihilfe handelt.
Immerhin führt der uneingeschränkte Einspeisevorrang dazu, dass ausländische Stromproduzenten in immer stärkeren Maße am Stromabsatz auf dem hieseigen Strommarkt behindert werden.
Das ist nicht erst bei einem Anteil von 100 % EEG- Strom der Fall.
--- Ende Zitat ---
Das ist in der Tat ein sehr interessanter Aspekt.
Wie dann wohl eine Lösung des Dilemmas aussehen könnte?
Andererseits: Der EEG-Strom zumindest aus Wind und Sonne würde auch ohne Einspeisevorrang immer zu Grenzkosten von 0 ct/kWh vermarktet werden und allein dadurch automatisch vorrangig nachgefragt. Da hätte auch französischer Atomstrom keine Chance.
Den Einspeisevorrang könnte man also getrost streichen, wenn nur die absolute Neutralität der Netzbeteiber sichergestellt würde und die diskriminierungsfreie Einspeisung garantiert werden würde. Der Einspeisevorrang diente ja meines Wissens nur dazu, eine Diskriminierung der neuen EE-Einspeiser durch die die Netze kontrollierenden Stromkonzerne zu verhindern.
Er wäre also im Idealfall heute gar nicht mehr nötig.
Der Einspeisevorrang könnte sicherlich durch ein wirksames System von Kontrolle und schmerzhafter Bestrafung der Diskriminierung beim Netzzugang ersetzt werden.
Die kritische Frage ist also m.E. weniger der Einspeisevorrang, als die garantierte Einspeisevergütung, die man als eine Art Beihilfe auffassen könnte, die die Investition ind EE-Kraftwerke erst ermöglicht und somit auch erst die Stromproduktzion zu Grenzkosten von 0 ct/kWh ermöglicht. Wurde aber das nicht schon in dem früheren Verfahren ausführlich diskutiert und für nicht stichhaltig befunden?
Insbesondere angesichts der höheren Ziele (Klimaschutz, Umweltschutz, Nachhaltigkeit) kann eine solche Beihilfe wohl gerechtfertigt werden, solange die konventionellen Stromnerzeuger nicht für alle ihre externalisierten Folgekosten selbst aufkommen müssen.
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