Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Die teuren Subventionen erweisen sich als nutzlos
RR-E-ft:
--- Zitat von: superhaase am 08. Mai 2013, 17:16:31 ---
Andererseits: Der EEG-Strom zumindest aus Wind und Sonne würde auch ohne Einspeisevorrang immer zu Grenzkosten von 0 ct/kWh vermarktet werden und allein dadurch automatisch vorrangig nachgefragt. Da hätte auch französischer Atomstrom keine Chance.
Den Einspeisevorrang könnte man also getrost streichen, wenn nur die absolute Neutralität der Netzbeteiber sichergestellt würde und die diskriminierungsfreie Einspeisung garantiert werden würde. Der Einspeisevorrang diente ja meines Wissens nur dazu, eine Diskriminierung der neuen EE-Einspeiser durch die die Netze kontrollierenden Stromkonzerne zu verhindern.
Er wäre also im Idealfall heute gar nicht mehr nötig.
Der Einspeisevorrang könnte sicherlich durch ein wirksames System von Kontrolle und schmerzhafter Bestrafung der Diskriminierung beim Netzzugang ersetzt werden.
Die kritische Frage ist also m.E. weniger der Einspeisevorrang, als die garantierte Einspeisevergütung, die man als eine Art Beihilfe auffassen könnte, die die Investition ind EE-Kraftwerke erst ermöglicht und somit auch erst die Stromproduktzion zu Grenzkosten von 0 ct/kWh ermöglicht. Wurde aber das nicht schon in dem früheren Verfahren ausführlich diskutiert und für nicht stichhaltig befunden?
Insbesondere angesichts der höheren Ziele (Klimaschutz, Umweltschutz, Nachhaltigkeit) kann eine solche Beihilfe wohl gerechtfertigt werden, solange die konventionellen Stromnerzeuger nicht für alle ihre externalisierten Folgekosten selbst aufkommen müssen.
--- Ende Zitat ---
Fraglich erscheint, ob nicht der gesetzliche Einspeisevorrang des EEG den Absatz von in anderen EU- Staaten entkarbonisiert oder auch nur aus erneuebaren Energien erzeugten Strom (Windstrom aus Belgien oder Polen) in Deutschland behindert und ob eine solche Behindung zulässig wäre.
Ohne den gesetzlichen Einspeisevorrang dürfte sich die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms wohl als schwierig erweisen.
Wie soll denn dann die Vermarktung des Stroms aus einer einzelnen PV- Anlage, der derzeit über den Einspeisevorrang des EEG eingespeist wird, praktikabel erfolgen?
Sich auf den Markt zu stellen und darauf zu verweisen, dass sich die Grenzkosten auf Null belaufen, dürfte noch keine Garantie dafür sein, dass man diesen Strom auch tatsächlich los wird.
Warum sollte denn gerade ein Netzbetreiber, der per definitionem und aufgrund der Entflechtung selbst gar keinen Stromhandel betreibt, diesen Strom aufkaufen?
Der Erzeuger müsste diesen Strom wohl an einen Leztverbraucher oder zumindest an einen Stromhändler verkaufen.
Der Netzbetreiber hätte lediglich diskriminerungsfrei den Strom zwischen Erzeuger und Letztverbraucher zu transportieren.
Ein solcher Transprt setzt rgelmäßig einen vereinbarten Stromkauf zwischen Erzeuger und Abnehmer voraus.
Der außerhalb Deutschlands aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom aus Wind und Sonne hätte übrigends auch Grenzkosten Null.
RR-E-ft:
Bei freier Vermarktung erhält der Erzeuger wohl nicht mehr als den aktuellen Marktpreis.
Problematisch dürfte es jedenfalls werden, wenn der aktuelle Marktpreis gerade negativ ist.
PLUS:
"Markt", "Vermarktung", "integrierter Energiemarkt" ......
Wenn von der EU-Kommission verlautet,[*]dass bisher die im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgesehenen Kooperationsmechanismen nicht genutzt wurden,[*]dass die nationalen Förderregelungen noch kohärenter werden müssen,[/list]damit die europäische Dimension eines integrierten Energiemarktes zum Tragen kommen kann;
Schätzungen ergeben hätten, dass sich die Kosten um 8 Mrd. EUR verringern würden, wenn Strom aus erneuerbaren Energien EU-weit gehandelt würden.;
dann wird man bei der Suche nach der Antwort auf die Frage, was einen integrierten Energiemarkt behindert, nicht an den nationalen Alleingängen und Extremen vorbeikommen. Deutschland steht da herausstechend in der ersten Reihe.
superhaase:
--- Zitat von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 18:04:18 ---Ohne den gesetzlichen Einspeisevorrang dürfte sich die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms wohl als schwierig erweisen.
Wie soll denn dann die Vermarktung des Stroms aus einer einzelnen PV- Anlage, der derzeit über den Einspeisevorrang des EEG eingespeist wird, praktikabel erfolgen?
Sich auf den Markt zu stellen und darauf zu verweisen, dass sich die Grenzkosten auf Null belaufen, dürfte noch keine Garantie dafür sein, dass man diesen Strom auch tatsächlich los wird.
Warum sollte denn gerade ein Netzbetreiber, der per definitionem und aufgrund der Entflechtung selbst gar keinen Stromhandel betreibt, diesen Strom aufkaufen?
Der Erzeuger müsste diesen Strom wohl an einen Leztverbraucher oder zumindest an einen Stromhändler verkaufen.
Der Netzbetreiber hätte lediglich diskriminerungsfrei den Strom zwischen Erzeuger und Letztverbraucher zu transportieren.
Ein solcher Transprt setzt rgelmäßig einen vereinbarten Stromkauf zwischen Erzeuger und Abnehmer voraus.
--- Ende Zitat ---
Das ist - wie Sie selbst schon zeigen - lediglich eine Frage der Organisation.
Die praktizierte Regelung einer entweder direkten Vermarktung (die es gibt!) oder aber einer zwingend angebotenen gebündelten Vermarktung (z.B. über die Netzbetreiber) funktioniert wunderbar.
Die Akteure sind doch fast nach Belieben austauschbar. Wo ist da das Problem?
Wenn man das nun nicht den Netzbetreibern vorschreiben will, diese Vermarktung zu übernehmen, dann lässt sich das auch über eine andere, vielleicht speziell dazu gegründete Stelle (privat oder öffentlich-rechtlich) organisieren und abrechnen.
Es würde sich im Endeffekt nichts ändern.
Dazu braucht es dann wie gesagt keinen Einspeisevorrang, sondern nur die garantierte Diskriminierungsfreiheit beim Netzzugang. Dann steht auch dem ausländischen EE-Strom niemand beim Zugang zum deutschen Markt im Weg.
Große Gesetzesänderungen braucht es dazu wohl nicht.
--- Zitat ---Der außerhalb Deutschlands aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom aus Wind und Sonne hätte übrigends auch Grenzkosten Null.
--- Ende Zitat ---
Ja, auch dieser Strom hat und hätte weiterhin Zugang zum deutschen Markt, sofern die Kuppelstellen ihn transportieren können (wie z.B. norwegischer Wasserkraftstrom).
--- Zitat von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 18:50:01 ---Bei freier Vermarktung erhält der Erzeuger wohl nicht mehr als den aktuellen Marktpreis.
Problematisch dürfte es jedenfalls werden, wenn der aktuelle Marktpreis gerade negativ ist.
--- Ende Zitat ---
Das trifft auch heute schon auf den "selbst" vermarkteten EE-Strom zu.
Aber eine Vermarktung über eine EEG-Abrechnungsstelle verwehrt keinem anderen den Zugang zum deutschen Markt.
Es wird lediglich über eine gesetzlich geregelte EEG-Umlage den Erzeugern des EE-Stroms ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt, der Ihnen die Stromerzeugung ermöglicht und der von anderen privaten Wirtschaftsteilnehmern bezahlt werden muss, wie es in dem von Ihnen oben verlinkten Urteil auch diskutiert und für mit den EU-Gesetzen konform befunden wurde.
Sicher ist es in Zukunft nicht mehr lange durchhaltbar, dass EE-Strom jederzeit garantiert eingespeist und auch bezahlt werden muss, selbst wenn der Bedarf dafür nicht vorhanden ist (negative Preise).
Für neu errichtete EE-Stromerzeugungsanlagen wird dieses Privileg sicher bald fallen müssen.
Ist dieses Privileg gefallen, dann werden sich die betroffenen EE-Stromerzeuger hüten, zu negativen Preisen einzuspeisen - die wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert. Die sind doch keine Braunkohle- oder Atomkraftwerksbetreiber. ;)
egn:
--- Zitat von: RR-E-ft am 08. Mai 2013, 18:04:18 ---Ohne den gesetzlichen Einspeisevorrang dürfte sich die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms wohl als schwierig erweisen.
--- Ende Zitat ---
Warum sollte das schwierig sein?
Er wird doch heute schon vermarktet indem ihn der Netzbetreiber an der Börse verkauft. Es gibt auch heute schon eine Direktvermarktung von EE Strom. Bei Windstrom geht heute fast alles in die Direktvermarktung weil der Betreiber dafür mehr Geld bekommt als über das EEG.
--- Zitat ---Wie soll denn dann die Vermarktung des Stroms aus einer einzelnen PV- Anlage, der derzeit über den Einspeisevorrang des EEG eingespeist wird, praktikabel erfolgen?
--- Ende Zitat ---
Das erfolgt im Prinzip genauso wie heute über das EEG. Nur wird die Anlage an eine Direktvermarkter gemeldet der wie heute der Netzbetreiber alle Anlagen bündelt und die prognostizierte Strommenge an der Strombörse verkauft.
--- Zitat ---Sich auf den Markt zu stellen und darauf zu verweisen, dass sich die Grenzkosten auf Null belaufen, dürfte noch keine Garantie dafür sein, dass man diesen Strom auch tatsächlich los wird.
--- Ende Zitat ---
Den Strom bekommt man automatisch los so lange es ein Kraftwerk gibt das Strom zu höheren Grenzkosten einspeist. Das ist auch heute so. Der Einspeisevorrang soll nur bewirken, dass die Netzbetreiber nicht konventionelle Kraftwerke bevorzugen, wenn sie aus Gründen der Netzsteuerung einzelen Kraftwerke drosseln müssen. Ansonsten bewirken schon alleine die niedrigen Grenzkosten, dass PV und Wind mit Vorrang eingespeist werden. Das ist eine Kerneigenschaft der Preisbildung nach Order of Merit.
--- Zitat ---Warum sollte denn gerade ein Netzbetreiber, der per definitionem und aufgrund der Entflechtung selbst gar keinen Stromhandel betreibt, diesen Strom aufkaufen?
Der Erzeuger müsste diesen Strom wohl an einen Leztverbraucher oder zumindest an einen Stromhändler verkaufen.
--- Ende Zitat ---
Der Netzbetreiber kauft den heutigen Strom nicht auf, sondern er sorgt nur für die Vermarktung. Genau das gleiche machen auch unabhängige Direktvermarkter, die für ihre Kunden den Strom an der Strombörse verkaufen. Sie sorgen auch dafür dass der Strom kompatibel zum Strommarkt ist, d.h. sie machen aus dem schwankenden Angebot eine Bandlieferung.
--- Zitat ---Der Netzbetreiber hätte lediglich diskriminerungsfrei den Strom zwischen Erzeuger und Letztverbraucher zu transportieren.
Ein solcher Transprt setzt rgelmäßig einen vereinbarten Stromkauf zwischen Erzeuger und Abnehmer voraus.
--- Ende Zitat ---
Dies erledigt der Versorger des Endkunden. Dieser kauft seinen Strom an der Strombörse dann von einem der Direktvermarkter oder einem anderen Händler. An der Strombörse gibt es normal keinen direkten Liefervertrag zwischen Erzeuger und Verbraucher.
--- Zitat ---Der außerhalb Deutschlands aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom aus Wind und Sonne hätte übrigends auch Grenzkosten Null.
--- Ende Zitat ---
So lange es noch ander Kraftwerke gibt, die nicht zu diesen Grenzkosten einspeisen können, spielt das keine Rolle.
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