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Autor Thema: EGNW meldet unautorisiert Kunden um  (Gelesen 62882 mal)

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Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #15 am: 03. April 2013, 23:45:06 »
Das mit dem "kriminell" streichen wir mal. Ob die Vollmacht noch Bestand hat, ist in Ihrem "Fall" gar nicht entscheidend. Maßgeblich ist, was Sie in Ihrem Eröffnungsbeitrag geschrieben haben

Zitat
... nachdem ich von der EGNW die Preiserhöhungsmitteilung irgendwann im Frühjahr 2012 erhalten hatte, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und habe mir selbst einen Anbieter gesucht. Von dem wurde ich dann auch seit dem 01.07.2012 beliefert (nicht FC!!!!). Und zwar im Strom und im Gas (2 verschiedene Anbieter).

Dass Sie die Sonderkündigung/en ausgeübt haben, ist wohl schon allein aufgrund der Tatsache anzunehmen, dass Sie ab 01.07.2012 mit Strom und Gas nicht durch FirstCon sondern durch zwei verschiedene Anbieter versorgt werden. Ansonsten können Sie die erfolgte/n Sonderkündigung/en sicherlich auch nachweisen. Insofern dürfte die jetzige "Kaperung" durch die EGNW ein eklatanter Regelverstoß ect. sein.

Mit Hinweis auf die ordnungsgemäßen und wirksamem Vertragsbeendigungen zum 30.06.2012 würde ich die EGNW mit kürzester Fristsetzung (max. 1 Woche) auffordern, die Ummeldungen beim jeweiligen Netzbetreiber rückgängig zu machen. Außerdem würde ich ankündigen, dass ich mir die Geltendmachung von Schadensersatz sowie weitere rechtliche Schritte vorbehalte. Sofern noch nicht geschehen, sollte der Sachverhalt unbedingt der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich alles einem kompetenten Anwalt überlassen.   
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Offline Netznutzer

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #16 am: 04. April 2013, 02:07:22 »
Zitat
5. Vollmachten
Zur Ermöglichung eines größtmöglich automatisierten Verfahrens ist im Regelfall auf den Versand von Vollmachten zu verzichten und die Existenz der Vollmachten vertraglich zuzusichern. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Übermittlung der Vollmachtsurkunde gefordert werden. Hierzu genügt in der Regel die Übersendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde im Rahmen eines elektronischen Dokuments. Im Fall der Anforderung einer Vollmacht bzw. Erklärung hat der Anfordernde den betreffenden Geschäftsprozess gleichwohl fristgerecht weiter abzuarbeiten. Den Prozesslauf darf er erst dann abbrechen, wenn der Bevollmächtigte die angeforderte Vollmacht bzw. Erklärung nicht unverzüglich nach der begründeten Anforderung übermittelt.

Aus der GPKE, maßgeblich zur Belieferungsanmeldung beim Netzbetreiber.

Jeder, der anmeldet, teilt dem NB mit, dass er Kundenvollmacht besitzt. Der Gesetzgeber spricht von Vollmachtsurkunde! Man sollte diesen Passus in Stromlieferverträgen genau prüfen. Gute Anbieter schreiben in Ihren AGB's, dass mit Vertragsbeendigung die Vollmacht automatisch erlischt.

Gruß

NN

Offline genofrust

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #17 am: 05. April 2013, 10:52:22 »
Mittlerweile ist auch eine "Vertragsbestätigung" eingetroffen - mit Ankündigung von Lastschrifteinzügen! Ich habe den ganzen Quatsch widerrufen. Was aber interessant ist: in dieser "Vertragsbestätigung" stehen gar keine Preise. Ich weiß also gar nicht, was die Energie kosten soll. Es ist nur der Abschlag angegeben und der ist auch noch viel zu niedrig. So wenig Verbrauch hatte ich gar nicht.
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit das "letzte Aufflackern" recht kurz zu halten: einfach viel Energie einkaufen und zu wenig weiter berechnen.....

Offline masterflok

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #18 am: 05. April 2013, 11:45:07 »
Wiedersprech der Ummeldung und sie wird umgehend revidiert.

Übrigens: Dein letzter Satz ergibt überhaupt keinen Sinn.

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #19 am: 05. April 2013, 15:32:00 »
Wiedersprech der Ummeldung und sie wird umgehend revidiert.

In welcher besonderen Funktion innerhalb der EGNW garantieren SIE das ?
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Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #20 am: 05. April 2013, 22:41:21 »
Wo bleiben denn die sonst so schreibfreudigen "Schönredner" der EGNW und deren unmittelbarem Umfeld ?

Oder hat es allen die Sprache verschlagen ob dieser, wie es scheint, skandalösen "Kunden-Kaperung" ?  :(
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Offline masterflok

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #21 am: 07. April 2013, 12:59:37 »
Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? Die EGNW hat die FirstCon aufgefordert, alle noch verbleibenden Genossen "freizugeben". Dieser Aufforderung kam man jedoch nicht nach. Und so sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetriebern zu wiedersprechen. Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden dem Wiederspruch statt zu geben.

Und das hälst du für ein skandalöses oder, wie jemand anderes sagte, kriminelles Handeln? Was hätte man denn sonst machen sollen? Nichts? Wozu dann der Rechtsstreit mit der FirstCon? Als nächstes wird bestimmt eine Schadensersatzforderung folgen. Ob allerdings die, die zum Jahresende ausscheiden, noch davon profitieren, bezweifel ich  ;)

Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend stoniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
« Letzte Änderung: 07. April 2013, 13:08:29 von masterflok »

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #22 am: 07. April 2013, 14:02:12 »
Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? ... sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetreibern zu wiedersprechen. Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden, dem Wiederspruch statt zu geben. Und das hältst du für ein skandalöses ... Handeln?

Ja, für mich ist es eine „Kunden-Kaperung“ und ein skandalöses Handeln, wenn eine solche „Rückholung“ ohne Rücksicht auf Verluste, d.h., anscheinend ohne vorherige lückenlose Prüfung erfolgt, welche Verträge längst ordnungsgemäß beendet wurden bzw. welche Verbraucher überhaupt noch von FirstCon beliefert werden. Und die Rechtmäßigkeit dieser „Rückholung“, ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen, ist m.E. auch höchst zweifelhaft.
Wenn Verbraucherschutz überhaupt noch einen Stellenwert behalten soll, dann bleibt nur zu hoffen, dass solche abenteuerlichen Geschäftsgebaren endlich mal zu spürbaren Konsequenzen führen und eine deutliche Warnung für potentielle Neukunden sind!

Als nächstes wird bestimmt eine Schadensersatzforderung folgen. ... Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend storniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.

Sie scheinen ja bestens über alle Internas informiert zu sein. Schon merkwürdig für einen „gewöhnlichen Genossen“! Jedenfalls ist zu „was folgen wird“ und zu dem angeblichen „Statement“ nirgendwo etwas zu lesen.  ;D   
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Offline Energiefachmann

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #23 am: 07. April 2013, 16:23:06 »
Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? Die EGNW hat ... aufgefordert, alle noch verbleibenden Genossen "freizugeben".

Die GPKE sieht keinen Prozess einer "Freigabe" vor. Ein solches Ansinnen kann also nicht funktionieren. Aber damit hat die EGNW ja Erfahrung.... ::)

Und so sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetriebern zu wiedersprechen.

... so nach einem Dreiviertel Jahr, doch, doch, sehr zeitnah.... ::) , entspricht auch nicht der GPKE, aber ....(s.o.)

Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden dem Wiederspruch statt zu geben.

Da sollten Sie mal nicht so verallgemeinern! Bekanntlich ist mein Arbeitgeber ein Netzbetreiber und wir haben auch die ominösen Anmeldeanfragen der EGNW erhalten, die wir an die aktuellen Lieferanten als Abmeldeanfragen weitergegeben haben. Tatsächlich haben wir auch einige Tage später noch das Urteil des LG Hannover bezüglich der Feststellungsklage von der EGNW postalisch zugesandt bekommen. Da waren die UTILMDs (elektronische Nachrichten zu Ummeldevorgängen) allerdings längst raus, da dessen Versand eine Aufgabe der Netzbetreiber ist. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Stattgeben eines Widerspruchs! Der Netzbetreiber stimmt nicht zu oder lehnt ab, sondern übermittelt nur die Anfragen und die Antworten darauf. Wir geben mit Sicherheit keinem Widerspruch nach 9 Monaten statt, da die Energiemengen ja längst bilanziert und die Netzentgelte bezahlt sind. Andere Netzbetreiber werden das wohl auch nicht tun.
Also - bitte bei den Fakten bleiben!

...und interessant, dass für solche Aktionen bei der EGNW doch noch Geld übrig ist....

Und das hälst du für ein skandalöses oder, wie jemand anderes sagte, kriminelles Handeln?

Allerdings! Und diese Einschätzung teile nicht nur ich mit khh!!!

Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend stoniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.

Ah ja, ein sehr aufschlussreiches Rechtsverständnis: erst einmal werden die Kunden ungewollt umgemeldet und dann können sie ja immer noch widersprechen.....  ::)
Anders herum wäre es seriös gewesen: erst einmal die Kunden befragen, ob sie überhaupt wieder von der EGNW beliefert werden wollen und dann aufgrund eines ggf. erteilten Auftrags die Ummeldung vornehmen!

Offline Didakt

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #24 am: 07. April 2013, 18:04:41 »
Zitat
Anders herum wäre es seriös gewesen...

Und gerade Sie verwenden die Vokabel "seriös". Da streuben sich einem die Haare!  >:(
Es ist ungeheuerlich, welcher Schmutz in dieser Sache zu Tage kommt und auf dem Rücken der Kunden/Verbraucher ausgetragen wird.

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #25 am: 07. April 2013, 18:25:33 »
... Da streuben sich einem die Haare!  >:(  Es ist ungeheuerlich, welcher Schmutz in dieser Sache zu Tage kommt und auf dem Rücken der Kunden/Verbraucher ausgetragen wird.

SO ist es !  :o  Mit diesem Vertrags-Chaos EGNW > EnerGenSüd > EGNW > FirstCon und/oder XY > EGNW wird alles überboten, was andere Versorger jemals verzapft haben !!!  >:(
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Offline masterflok

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #26 am: 07. April 2013, 19:06:57 »
Sie scheinen ja bestens über alle Internas informiert zu sein. Schon merkwürdig für einen „gewöhnlichen Genossen“! Jedenfalls ist zu „was folgen wird“ und zu dem angeblichen „Statement“ nirgendwo etwas zu lesen.  ;D
Wer freundlich fragt, der bekommt auch eine Antwort.  :)

Ja, für mich ist es eine „Kunden-Kaperung“ und ein skandalöses Handeln, wenn eine solche „Rückholung“ ohne Rücksicht auf Verluste, d.h., anscheinend ohne vorherige lückenlose Prüfung erfolgt, welche Verträge längst ordnungsgemäß beendet wurden bzw. welche Verbraucher überhaupt noch von FirstCon beliefert werden. Und die Rechtmäßigkeit dieser „Rückholung“, ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen, ist m.E. auch höchst zweifelhaft.
Von der EGNW heißt es dazu:
Zitat von: EGNW
Zu den – nicht unerwarteten – Misshelligkeiten ist es gekommen, weil nicht bei allen Kunden bekannt sein kann, ob diese nicht z.B. nach dem 30.6.2012 freiwillig von FC abgemeldet wurden und schon längst einen dritten Versorgen hatten, von dem  die EGNW ja nichts wissen kann. Es bestand aus nachvollziehbaren Gründen jedoch keine Möglichkeit, alle Kunden vorher zu befragen, bevor die FC hiervon Kenntnis erhalten hätte. So war klar, dass nicht alle wieder willentlich zurückgeführt werden können. Im Gegensatz zur FC wird die EGNW aber alle Kunden, die nicht mehr von ihr beliefert werden wollen sofort und selbstverständlich frei geben für andere Versorger, wenn die Kunden dies wünschen.

Bekanntlich ist mein Arbeitgeber ein Netzbetreiber
Und was haben Sie sonst so gemacht die letzten Monate bzw. Jahre?  ;D

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #27 am: 07. April 2013, 21:20:39 »
Die vorstehend zitierte angebliche Aussage der EGNW ist geistiger „Dünnpfiff“:
 
Niemand, der Kunde eines dritten Versorger ist, hat gegenüber EGNW den „Wunsch“ zu äußern, dass er/sie nicht von der Genossenschaft beliefert werden will. Vielmehr hat EGNW für jede einzelne ihrer Anmeldungen bei Netzbetreibern (auf deren Anforderung) den Nachweis zu erbringen, dass der jeweilige Kunde von ihr beliefert werden will.
Den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur werden die fehlenden Aufträge nicht verborgen bleiben – versprochen !

Aus der zitierten Aussage wird zudem deutlich, dass die EGNW bei dieser ‚wilden' Anmeldeaktion bewusst in Kauf genommen hat, die mit dritten Versorgern bestehenden (und ggf. sehr günstigen) Vertragsverhältnisse kaputt zu machen.
Das könnte neben zwangsläufigen zivilrechtlichen womöglich sogar strafrechtliche Folgen haben!? Soll EGNW doch anfangen zu liefern, als Betroffener würde ich dafür keinen Cent bezahlen.

Diese Möchtegern-Genossenschaft ‚hat fertig’ !  :)   
« Letzte Änderung: 07. April 2013, 21:41:04 von khh »
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Offline masterflok

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #28 am: 08. April 2013, 08:09:33 »
Soweit mir bekannt ist, wurden nur jene umgemeldet, die sich noch in einem ungekündigten Lieferverhältnis mit der EGNW befinden, was jedoch seit dem 01.07.2012 geruht hat.

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #29 am: 08. April 2013, 10:11:13 »
@masterflok,
was reden Sie hier dauernd für einen Unsinn? Thema dieses Threads ist, dass offensichtlich auch Lieferverhältnisse, die längst ordnungsgemäß beendet sind und wo seit längerer Zeit nicht FirstCon sondern dritte Versorger liefern, umgemeldet wurden! 

Und Lieferverhältnisse mit der EGNW die seit dem 01.07.2012 „ruhen“  –  was soll das denn sein? Für mich waren das Nichterfüllungen vertraglicher Lieferverpflichtungen, verursacht durch vorsätzliches Fehlverhalten des damaligen EGNW-Vorstandes, wodurch die Lieferverhältnisse beendet wurden  –  allerdings keineswegs ordnungsgemäß.

Für die der Genossenschaft entstandene Schäden hätte die EGNW spätestens nach den LG-Urteilen alle Verursacher unverzüglich in Regress nehmen müssen, nötigenfalls auf dem Rechtsweg. Andernfalls könnten die jetzt Verantwortlichen womöglich selbst gegenüber der Genossenschaft/den Mitgliedern schadensersatzpflichtig werden!?

Sofern EGNW die Mitglieder, welche nach wie vor von FirstCon beliefert werden, selbst wieder beliefern möchte, hätte man nach den LG-Urteilen unverzüglich FirstCon auf Herausgabe der Kundendaten etc. verklagen müssen. Außerdem hätte man die betreffenden Mitglieder fragen müssen, ob eine solche Belieferung durch EGNW überhaupt gewünscht wird.

Wenn die LG-Urteile auch gegenüber den bis 30.06.2012 belieferten Mitgliedern eine Wirkung entfalten und die EGNW zu solch wilden Aktionen wie die jetzt erfolgten Ummeldungen berechtigen sollen, dann müssen die Initiatoren mal erklären, wo sie das aus den Urteilen herauslesen. 

Spätestens in der anstehenden Generalversammlung sollten diese Fragen gestellt werden !!!
« Letzte Änderung: 08. April 2013, 10:19:18 von khh »
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