Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? Die EGNW hat ... aufgefordert, alle noch verbleibenden Genossen "freizugeben".
Die GPKE sieht keinen Prozess einer "Freigabe" vor. Ein solches Ansinnen kann also nicht funktionieren. Aber damit hat die EGNW ja Erfahrung....
Und so sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetriebern zu wiedersprechen.
... so nach einem Dreiviertel Jahr, doch, doch, sehr zeitnah....
, entspricht auch nicht der GPKE, aber ....(s.o.)
Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden dem Wiederspruch statt zu geben.
Da sollten Sie mal nicht so verallgemeinern! Bekanntlich ist mein Arbeitgeber ein Netzbetreiber und wir haben auch die ominösen Anmeldeanfragen der EGNW erhalten, die wir an die aktuellen Lieferanten als Abmeldeanfragen weitergegeben haben. Tatsächlich haben wir auch einige Tage später noch das Urteil des LG Hannover bezüglich der Feststellungsklage von der EGNW postalisch zugesandt bekommen. Da waren die UTILMDs (elektronische Nachrichten zu Ummeldevorgängen) allerdings längst raus, da dessen Versand eine Aufgabe der Netzbetreiber ist.
Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Stattgeben eines Widerspruchs! Der Netzbetreiber stimmt nicht zu oder lehnt ab, sondern übermittelt nur die Anfragen und die Antworten darauf. Wir geben mit Sicherheit keinem Widerspruch nach 9 Monaten statt, da die Energiemengen ja längst bilanziert und die Netzentgelte bezahlt sind. Andere Netzbetreiber werden das wohl auch nicht tun.
Also - bitte bei den Fakten bleiben!
...und interessant, dass für solche Aktionen bei der EGNW doch noch Geld übrig ist....
Und das hälst du für ein skandalöses oder, wie jemand anderes sagte, kriminelles Handeln?
Allerdings! Und diese Einschätzung teile nicht nur ich mit khh!!!
Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend stoniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
Ah ja, ein sehr aufschlussreiches Rechtsverständnis: erst einmal werden die Kunden ungewollt umgemeldet und dann können sie ja immer noch widersprechen.....
Anders herum wäre es seriös gewesen: erst einmal die Kunden befragen, ob sie überhaupt wieder von der EGNW beliefert werden wollen und dann aufgrund eines ggf. erteilten Auftrags die Ummeldung vornehmen!