Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH  (Gelesen 39714 mal)

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Offline Christian Guhl

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« am: 18. Dezember 2012, 16:50:25 »
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ist wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die FirstCon und deren Dienstleister eingeschaltet.
Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !

Offline jroettges

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 17:53:14 »
Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !

Es liegt mir gewiss fern, die damalige Praxis "gesund" zu reden, aber sie entsprach dem Willen der Genossen.

Die Generalversammlung am 13.10.2012 hat dazu eine klare Aussage getroffen: Sollte die EGNW durch ein Urteil zum Ersatz von Verlusten von Kunden der EnerGen Süd verpflichtet werden, wird sich die heutige EGNW an die damals Verantwortlichen halten. Denen ist im Bericht des Prüfverbandes in dieser Sache eine "nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung" attestiert worden.

Kein Mitglied, dessen Daten in 2010 oder 2011 an die EnerGen Süd gegangen ist hat sich dagegen gewehrt. Alle haben die Lieferankündiungen der EnergenSüd, deren Abbuchungen und Abrechnungen akzeptiert und von den günstigen Preisen profitiert.

Auch ist der damalige Aufsichtsrat nicht eingeschritten. Niemand hat einen unterschriebenen Vertrag reklamiert, bis, ja bis die EnerGen Süd in die Insolvenz gegangen ist.

Offline Hans Hans

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2012, 18:43:28 »
@ Christian Guhl-
ich glaube Ihre Frage EGNW u. EnerGen Süd betreffend erfolgte im "falschen" Forum(First Con).
Bei allem noch zu klärenden Schaden den Herr Re.... u. Co angerichtet haben, ist die Datenweitergabe an `Süd im Interesse der EGNW und offensichtlich mit Zustimmung der Mitglieder erfolgt.
Allenfalls wäre dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit gem. §43 BDSG.
Im aktuellen Fall ist die Sachlage eine andere.
Hier wurde offensichtlich in einem Deal (Vertrag) vom seinerzeitigen Vorstand L. & M. und  First Con gehandelt, mit der Absicht, sich oder jemand anderen zu bereichern- zum Schaden von EGNW und zur Vertragsmassen-Bereicherung von First Con.
Das wäre nach allgemeiner Lesart des Gesetzes,  eine strafbare Handlung nach § 44 BDSG  i.V.m. §§4,4a und 43 BDSG.

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2012, 18:51:59 »
Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !

Es liegt mir gewiss fern, die damalige Praxis "gesund" zu reden, aber sie entsprach dem Willen der Genossen. ...
(Unterstreichung durch khh]

Eine ähnliche Aussage haben Sie kürzlich schon einmal getroffen:
Zitat von: jroettges am 11. Dezember 2012 um 17:07:37
... Die EnerGen Süd war nie Dienstleister der EGNW. Sie war in einer Partnerschaft (nicht in einem schriftlichen Vertrag vereinbart) eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder, die mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen sind. ...
(Unterstreichung durch khh)

Auf welche konkrete, ausdrückliche Willens- bzw. Einverständniserklärung jedes einzelnen Mitgliedes stützen Sie diese Aussagen?

Und können SIE das auch beweisen? Wenn nicht, handelt es sich dann im Einzelfall womöglich um "unwahre Tatsachenbehauptungen"?  ???
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2012, 19:03:19 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2012, 20:04:48 »
In der Tat gehören Fragen EGNW ./. EnerGen Süd in dem dafür zuständigen Unterforum behandelt, jedoch nicht in diesem Thread.

@ khh,

nun denn, aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort.

Aber hierzu,

Zitat
Auf welche konkrete, ausdrückliche Willens- bzw. Einverständniserklärung jedes einzelnen Mitgliedes stützen Sie diese Aussagen?

gibt es faktisch das (stillschweigende) Einverständnis des Verbrauchers zum Bezug der Energie von der EnerGen Süd, sonst hätte der einzelne Kunde die Vertragsbestätigung seitens der EnerGen Süd nicht hinnehmen müssen bzw. widersprechen können. Aber auch hierzu sind die kontroversen Meinungen bereits an anderer Stelle ausgiebig ausgetauscht und dargelegt worden. In dieser Sache kann nur noch ein „Urteil“ die Gemüter einigen.

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2012, 20:19:08 »
... nun denn, aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort. ...

Und warum äußern Sie sich dann ungefragt, zudem auch noch mit ähnlich "umwerfender" Argumentation?  >:(

Können Sie dann auch wenigstens beantworten, seit wann "Stillschweigen" eine Willenserklärung beinhaltet ??
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Offline Hans Hans

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #6 am: 18. Dezember 2012, 20:43:13 »
khh -

mir würde zum Stillschweigen spontan das Bankgeschäftswesen (neue Geschäfts- und Preisordnung z.B)einfallen. Nach Ablauf einer Frist ist Stillschweigen Genehmigung! Man könnte ja auch widersprechen- nur, dann müsste man die Bank
wechseln.
Wollte das jemand in der Situation s. Zt. bei EGNW und `Süd ?
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2012, 23:20:45 von Hans Hans »

Offline Didakt

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #7 am: 18. Dezember 2012, 20:51:26 »
off topic

@ khh

...ungefragt, um Ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit Sie sich endlich mal in Ruhe und nach reiflicher Überlegung neu orientieren und das richtige Ziel ansteuern. :D

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #8 am: 18. Dezember 2012, 21:27:12 »
@ Hans Hans

Eine in AGB vorgesehene und ggf. rechtlich auch wirksame "Annahmefiktion" etc. ist ersichtlich nicht das Thema.

Hier geht es um die Pauschalaussagen: Weitergabe der Kundendaten etc. "entsprach dem Willen der Genossen" und die Mitglieder sind "mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen". Solche Tatsachenbehauptungen sind für den Einzelfall zu beweisen...... und zwar für JEDEN !

@ Didakt

Was ist denn das "richtige" Ziel ?  Und woher wollen SIE wissen, welches Ziel ich ansteuere ??   ::)
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Offline masterflok

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #9 am: 18. Dezember 2012, 23:32:55 »
Der Troll mit dem FirstCon-Logo auf der Stirn treibt wieder sein unwesen  8)

Offline Christian Guhl

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #10 am: 18. Dezember 2012, 23:45:48 »
Eventuell sollten die Beiträge verschoben werden, da sie sich nicht auf FirstCon beziehen. Ich bitte aber zu bedenken, dass kein Kunde bis zur Insolvenz der EnerGenSüd auch nur die leiseste Ahnung davon hatte, dass die EGNW nicht der Vertragspartner und Lieferant war. Bei mir ist wenige Tage nach der Vertragsbestätigung der EnerGenSüd die Bestätigung der EGNW eingetroffen, dass es ich bei der EnerGenSüd nur um einen Dienstleister handelt. Wäre das nicht geschehen, hätte ich den Vertrag widerrufen. Warum hätte ich denn für den Strom der EnerGenSüd über einen Vertragsabschluss bei der EGNW einen höheren Preis zahlen sollen, als wenn ich bei der EnerGenSüd direkt abgeschlossen hätte ?

Offline Hans Hans

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #11 am: 19. Dezember 2012, 00:07:33 »
@khh
na gut, dann verweise ich auf §4 BDSG-Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung,-nutzung - Abs. 2 Punkt 2- b !
Sind durch die Weitergabe der Daten s.Zt. an `Süd schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt worden?

Wie schon gesagt, bei First Con ist die Sachlage eine andere.
Hier wurden schutzwürdige Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt.

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #12 am: 19. Dezember 2012, 00:25:52 »
@ Hans Hans

BDSG § 4 (1)
"Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit ... oder der Betroffene eingewilligt hat." !
Und ob der EGNW-Aufsichtsrat "eingeschritten" ist oder nicht bzw. ob Mitglieder (im Nachhinein) reklamiert haben, ist völlig unmaßgeblich. ::)

Vordergründig geht es mir gar nicht um Datenschutz sondern um Kauf-/Vertragsrecht sowie um zu beweisende Tatsachenbehauptungen !!

@ masterflok

„Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.“
- Jean-Jacques Rousseau -

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, 01:19:21 von khh »
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Offline masterflok

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #13 am: 19. Dezember 2012, 08:52:58 »
Ach Herr khh, Sie liefern genauso wenig fundierte Argumente. Das Einzige, was Sie können, ist unfrieden stiften. Darüberhinaus erweckt es den Anschein, als möchten Sie die Problematik mit der FirstCon verwässern.

Ich kann alle anderen nur davor wahrnen auf khh`s Beiträge weiterhin einzugehen, es führt einfach zu nichts, einen Troll kann man nicht bändigen  ;)

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #14 am: 19. Dezember 2012, 10:40:05 »
Liebe ARe der EGNW,

die "Problematik" mit der FirstCon ist geklärt, die "Altlast" EGS hat sich damit aber keineswegs erledigt !  :D
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