Die FirstCon hatte beim LG Hannover die Feststellung eingeklagt, der am 06.06.2012 zwischen der FirstCon (vertreten durch den Geschäftsführer) und dem damaligen Vorstand der Energiegenossenschaft Nordwest eG (EGNW) geschlossene "Kooperationsvertrag" sei rechtsgültig.
Das LG Hannover hat diese Klage am 10.12.2012 kostenpflichtig abgewiesen. Mehr dazu kann man hier nachlesen:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17889.0.html. Der Urteilstext ist für Mitglieder der EGNW im EGNW-Forum (
www.egnw.de/forum) zugänglich.
Die FirstCon hat beim LG Hannover außerdem auf Unterlassung gegen die EGNW geklagt.
Diese sollte keines ihrer Mitglieder selbst beliefern dürfen und neue Kunden sofort an die FirstCon abgeben.
Auch diese Klage ist gestern am 17.12.2012 durch das LG Hannover kostenpflichtig abgewiesen worden. Der Urteilstext liegt zur Stunde noch nicht vor.
Keines der durch die FirstCon GmbH zum 01. Juli 2012 per Handstreich und unter Berufung auf einen Vertrag, der von Anfang an nichtig gewesen ist, zwangsweise umgemeldeten Mitglieder muss die Belieferung durch die FirstCon dulden. Viele hatten von Anfang an Widerspruch eingelegt, der nun durch Gerichtsbeschluss bestätigt ist. Niemand muss sich durch Drohungen zu Zahlungen an die FirstCon bewegen bzw. durch Falschbehauptungen von einer Kündigung des nunmal technisch mit FirstCon zustande gekommenen Lieferverhältnisses abhalten lassen.
Die EGNW kann ihre Mitglieder bereits wieder zu guten Konditionen mit Strom beliefern. Die Wiederaufnahme der Belieferung mit Gas ist für den 01. April 2013 geplant. Näheres dazu ist auf der Internetseite
www.egnw.de nachzulesen.
Die EGNW wird natürlich nach diesen beiden Urteilen gegen die FirstCon sowie die handelnden Personen innerhalb der EGNW vorgehen. Die Einleitung eines Strafverfahrens wird von der Staatsanwaltschaft Hannover bereits geprüft. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ist wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die FirstCon und deren Dienstleister eingeschaltet.