Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben  (Gelesen 40711 mal)

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Offline genofrust

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ich hatte gar nichts aufgerechnet. Wie gesagt, ich hatte ja die ganze Sache schon ad acta gelegt, gar nicht mehr an das Thema EGNW gedacht. Das war für mich abgeschlossen. Da bekomme ich plötzlich diesen Brief von RA Petersen, der auf sein Konto
  • den Guthabensbetrag, den die EGNW mir errechnet hat
  • Zinsen in unterschiedlichen Höhen
  • seine Gebühren
  • Auslagen
überwiesen haben will.

Offline khh

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Hatte die EGNW dieses Guthaben überhaupt an Sie ausgezahlt und wie wird die ggf. "Rückforderung" begründet ?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Von @ genofrust:

Zitat
...jetzt schreibt mir der EGNW-Terminator RA Petersen, dass ich den Betrag, den ich als Guthaben bei der EGNW habe, mit fetten Gebühren oben drauf an IHN zu zahlen hätte!
. Hervorhebung durch mich.

„Habe“ heißt nicht hatte! Also muss die Forderung an die EGNW doch noch bestehen, oder verstehe ich kein Deutsch mehr?
Aber warum legt man eine solche Sache ad acta? Das verstehe, wer will!

Daraus ergibt sich zwingend eine Antwort auf die zu recht von @ khh gestellte Frage:

Hatte die EGNW dieses Guthaben überhaupt an Sie ausgezahlt und wie wird die ggf. "Rückforderung" begründet ?

Eine verwirrende Angelegenheit! Passt aber zum ganzen Chaos! ;)

Offline Christian Guhl

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Ich nehme mal an, RA Petersen bekommt die Höhe der angeblichen Forderungen, die er eintreiben soll, von der EGNW mitgeteilt. Ein Rechtsanwalt wird sich die Forderungshöhe doch nicht selbst ausdenken. Da muss er sich schon darauf verlassen, was ihm sein Mandant mitteilt. Und genau da liegt das Problem ! Bei der EGNW hat niemand mehr den Durchblick, was die Kunden überhaupt noch bezahlen müssen ! Die Forderungsaufstellungen, die die Kunden erhalten, kann man getrost vergessen. Da stimmt nichts ! Ich habe es selbst nachvollzogen, das von mehreren Hundert Euro Forderung, die die Kundin zahlen sollte, zum Schluss gerade einmal 10 € übrig blieben. Alles andere war nachweislich schon bezahlt. Und zwar nicht an die EGS oder FC, sondern direkt an die EGNW. Außerdem sind die ausgewiesenen Forderungen teilweise gar nicht fällig.
Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete. Wenn der Kunde dies bemängelte, dauerte es mehrere Monate, bis eine Korrektur erfolgte. Manchmal geschah auch überhaupt nichts.
« Letzte Änderung: 22. März 2013, 12:04:22 von Christian Guhl »

Offline Didakt

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Ja, Herr Guhl, schlimm, schlimm. Und was ist die Quintessenz daraus? Es zeigt sich, dass Weserschipper und Teichangler überfordert sind, sich in den Weltmeeren zu bewegen. Obwohl, für das Geschäft muss man doch nicht Höhere Mathematik studiert haben. :)

Offline Hans Hans

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@ genofrust
In Ihrem letzten Beitrag - unter @ der Gebannte (?) - offenbarten Sie einen aufklärenden Sachverhalt.
Leider ist dieser Beitrag nicht mehr nachvollziehbar (??). Er sagte aber etwas darüber aus, dass ähnlich, von @ Christian Guhl beschrieben, eine „vernünftige“ Klärung der Angelegenheit – bei aller Beschwernis (?!) - durchaus möglich schien.
Ansonsten ist weiterer Kommentar zu Ihren vorherigen Beiträgen zwecklos.

« Letzte Änderung: 22. März 2013, 15:40:10 von Hans Hans »

Offline Fahrdraht

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Und wieder mal eine unwahre Behauptung. Im Impressum ist schon seit geraumer Zeit die neue Anschrift hinterlegt.  ::)

http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html

...
Hier sind doch so einige Experten in Sachen Jura aktiv. Das würde mich echt mal interessieren.
...
Also - wer stellt hier unwahre Behauptungen auf????

Firefox sagt die EGNW:
https://www.egnw.de/Impressum/impressum.html
https://www.egnw.de/egnwmb/html/an-_-_abmelden.php
https://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
Zitat
The certificate is not trusted because it is self-signed.
The certificate is only valid for webserver.ispgateway.de

Vielleicht sollten die lieber IT- "Experten" bezahlen anstatt Inkassoanwälte bevor die ins e-Commerce- Geschäft einsteigen?  ;D

Auf der Webseite würde ich lieber keine Bestellung eingeben oder Mails hinschicken, noch nichtmal der Zugang zum "Mitgliederbereich" ist soweit ersichtlich gesichert (Gegen offene WLAN- Hotspots, Mobilfunk- Internetzugang oder den eigenen "Digital Native" Sohn, der auf der Familien- Fritzbox den Verkehr mitliest, z.B.)

und der rege Gebrauch des IT- Steinzeitlichen "Spam"- [at] in Mailadressen ist wohl ein Hinweis darauf, dass der Spamfilter nicht funktioniert und die Sachbearbeitung schon mit dem manuellen Herausfiltern der Kunden aus ~1000 Spams pro Tag gut ausgelastet ist.

http://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
Zitat
ACHTUNG, Zählerstände müssen auch an Ihren zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
Interessant. Nach welchem Recht? Wofür bezahl ich den dann mit Netzentgelten wenn der noch nichtmal diese ureigenste Aufgabe eines Netzbetreibers seit 1870 erfüllt?
« Letzte Änderung: 23. März 2013, 19:34:18 von Fahrdraht »
Wir haben viele Nicknamen - aber unser Name ist Mensch.

Offline Neu-Genosse

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Hallo Fahrdraht,

auf diesen Seiten wird kein eCommerce betrieben, es werden lediglich Formulare zum Dowload angeboten. eCommerce würde mit dieser Sicherheitsstufe bestimmt niemand betreiben. Die Übertragung von Daten über die Kontaktseite ist auch bei anderen Anbietern nicht verschlüsselt.

Betreiben Sie hier Erbsenzählerei?

Zitat
Interessant. Nach welchem Recht? Wofür bezahl ich den dann mit Netzentgelten wenn der noch nichtmal diese ureigenste Aufgabe eines Netzbetreibers seit 1870 erfüllt?

Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden. Da die Schnittstelle für die Zählerstände beim Netzbetreiber liegt (sonst müsste beim Lieferantenwechsel ja beim neuen und beim alten Lieferanten der Zählerstand gemeldet werden) ist es nur sinnvoll die Meldung an den Netzbetreiber zu steuern. Daneben steht ja auch noch die Möglichkeit offen dem aktuellen Lieferanten die Zählerstände zu übermitteln. Auch dafür bietet die Seite der EGNW eine Möglichkeit.
Wenn Sie hier im Forum stöbern werden Sie feststellen, dass an dieser Stelle bei vielen Anbietern eine Fehlerquelle liegt. Für mich ist jedenfalls die Meldung an den Netzbetreiber der sinnvollere Weg.

Insgesamt betrachtet ist ihr ganzer Beitrag wohl eher entbehrlich.
 
Der Neu-Genosse

Offline Netznutzer

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Zitat
Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden.

DAS IST FALSCH! 

Der Kunde teilt (wenn er freundlich ist) seinen Zählerstand dem Lieferanten mit, und dieser übermittelt elektronisch per MSCONS an den Netzbetreiber! Wenn der Netzberteiber die Zählerstände des Kunden direkt aufnimmt und in die EDV einpflegt, so ist das Freundlichkeit. Liest der Kunde nicht ab so ist es Aufgabe des Netzbetreibers/MDL's, die Stände zu ermitteln, auf welchem Weg auch immer. Dafür erhält er schliesslich das Ableseentgelt. Ist der Netzbetreiber nicht mehr MDL so muss dies durch den aktuellen Messdienstleister erfolgen. Dafür erhält dieser sein Geld. Aufgabe des Kunden kann es höchstens sein, dem MDL den Zugang zum Zähler zu ermöglichen, oder, denn der MDL ihn beauftragt hat, für den MDL seinen Job zu tun. Hieraus ergibt sich für den Kunden keine Pflicht zur Ablesung und Mitteilung statt des MDL's. Es ist Freundlichkeit.

Gruß

NN

Offline Didakt

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@ Neu-Genosse

Wenn Sie im Chaosklub an verantwortlicher Stelle tätig sind und dort nach der von Ihnen geäußerten Devise gehandelt wird, dann ist es doch nicht verwunderlich, dass im Ergebnis die Missstände an der Tagesordnung sind/waren, die @ Christian Guhl weiter oben wie folgt glaubhaft und nachvollziehbar geschildet hat:

Zitat
Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete. Wenn der Kunde dies bemängelte, dauerte es mehrere Monate, bis eine Korrektur erfolgte. Manchmal geschah auch überhaupt nichts.

Offline Fahrdraht

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auf diesen Seiten wird kein eCommerce betrieben, es werden lediglich Formulare zum Dowload angeboten. eCommerce würde mit dieser Sicherheitsstufe bestimmt niemand betreiben. Die Übertragung von Daten über die Kontaktseite ist auch bei anderen Anbietern nicht verschlüsselt.

Zitat
Für Fragen zur Belieferung, Lieferantenwechsel & Zählerstände
, etc, gehört zu Online- Geschäftsprozessen und ist e-Commerce.
Sie verwechseln Verschlüsselung mit Authentifizierung, Verschlüsselung geht ohne, Authentifizierung aber nicht sicher.

http://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
ist rechtlich nichts anderes als ein Briefkasten(?), allerdings mit dem Unterschied, dass mangels TLS und Netztechnikbedingt der Brief OHNE Kuvert einmal um die Welt gehen kann und 100x mitgelesen und verfälscht werden kann bevor er dort landet und es fehlen der ENGW das Minimum Authentifizierungsdaten wie. z.B. Kundennummer/Auftragsnummer, z.B. für ein Zählerdatum, die Postadresse des Kunden reicht dazu nicht, die wissen doch mindestens alle Nachbarn.

Firefox "verschlüsselt" den "Kontakt" doch, wenn man die Ausnahme für das Zertifikat hinzufügt, aber was die ENGW und die Kunden/Genossen doch erstmal brauchen ist die gegenseitige Authentifizierung und die bietet ein selbstsigniertes Server- Zertifikat eben nicht, aber der Herr Neu-Genosse traut bestimmt nichtmal Firefox  ;)

Daneben steht ja auch noch die Möglichkeit offen dem aktuellen Lieferanten die Zählerstände zu übermitteln. Auch dafür bietet die Seite der EGNW eine Möglichkeit.

Insgesamt betrachtet ist ihr ganzer Beitrag wohl eher entbehrlich.

Ein notorischer Kleinschreiber, Digital Native, wir haben die Ehre mit dem Sysadmin der ENGW heute unter Neu-Genosse?

Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete.

Nein, das kam von der naheliegenden Möglichkeit der ENGW falsche Zählerstände von oder für x per Internet Mail an abrechnung@egnw.de ohne rechtsgültige elektronische Signatur (§126a BGB, etc) oder Formularabfrage nicht öffentlicher Kundendaten zur Authentifizierung zu übermitteln, jeder 16-jährige oder Heise- Leser sieht den Mangel und nutzt das natürlich aus bei Anbietern die das für "entbehrlich" halten  ;D

Aber vielleicht lässt der ENGW- Vorstand nach Feierabend auch die Bürotür sperrangelweit offen stehen und bezahlt dann N&P, die der Versicherung weismachen sollen, dass er damit Einbrechern klarmachen wollte, dass es in seinem Büro nichts zu holen gibt  ;D

Dass die ENGW dann als Reaktion auf die Krise einfach schätzt und per Rasenmäherprinzip eintreibt, wie die Zypern bei ihren Kleinsparern, halte ich nicht für zulässig, weil sie das Fiasko ja als Verwenderin des unzulänglichen Systems zu verantworten hat, aber dazu können die Energie- Rechtler hier bestimmt mehr sagen:

Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden.
DAS IST FALSCH! 
Liest der Kunde nicht ab so ist es Aufgabe des Netzbetreibers/MDL's, die Stände zu ermitteln, auf welchem Weg auch immer. Dafür erhält er schliesslich das Ableseentgelt.

Aber wenn Sie uns für "entbehrlich" halten, dann holen Sie sich halt wen von der KPMG oder so, der verlangt halt 1000€ allein für das was wir der ENGW hier kostenlos gesagt haben.

Wenn man was nicht hinbekommt dann holt man sich Hilfe, das ist keine Schande, gerade im e-Commerce, aber auf berechtige Einwände von Kunden und Qualitätsfeedback mit Inkassoanwälten zu reagieren und mit so einem Auftritt hier, ist Selbstmord- Marketing und schadet womöglich auch noch den anderen Energiegenossenschaften und verbessert doch die Geschäftsprozesse nicht, und solange die und die IT nicht auf Mindest- Branchenstandard sind nützen der ENGW auch die besten Anwälte nichts.


Allerdings kann man als Genosse den verantwortlichen Vorstand der ENGW auch abwählen.
« Letzte Änderung: 24. März 2013, 22:13:03 von Fahrdraht »
Wir haben viele Nicknamen - aber unser Name ist Mensch.

 

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