Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH  (Gelesen 38147 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #30 am: 19. März 2013, 10:37:56 »
Leider ist festzustellen, dass „Mitgliederbriefe“, die ursprünglich mal für eine offene Kommunikation mit den Mitglieder versprochen wurden, jetzt nur noch zwecks Wahrnehmung von Geno-Interessen erfolgen, ansonsten herrscht schon seit Monaten „Schweigen im Walde“!
Dir wurde x-Mal angeboten dich in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen. Du hättest die Mitglieder wöchentlich von der Arbeit der Genossenschaft unterrichten können. Ich höre von dir ausschließlich Forderungen. Wenn du aber mal selbst aktiv werden sollst, wirst du plötzlich mucksmäuschenstill.

Zitat
Interessant ist, dass FirstCon in ihrer „Richtigstellung-Email“ behauptet [entgegen diverser Darstellungen der EGNW], dass u.a. 7 benannte Gerichte entschieden hätten, FC würden die Zahlungen zustehen!? Vielleicht kann sich die EGNW dazu mal äußern?

Sehr bemerkenswert ist außerdem, dass FirstCon augenscheinlich noch immer zumindest über sämtliche(!) Email-Adressen der EGNW-Mitglieder Stand Juni 2012 verfügt!
Ich habe diese eMail leider nicht erhalten, dafür lag jedoch gestern eine erneute Mahnung im Briefkasten. Was man damit bezwecken will ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, genügt die Klage vor dem AG etwa nicht?


Darüber hinaus frag ich mich, wieso ihr die hier gestellten Fragen nicht dort stellt, wo sie auch angebracht und beantworet werden, nämlich im Mitgliederbereich!  ::)
« Letzte Änderung: 19. März 2013, 10:47:46 von masterflok »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #31 am: 19. März 2013, 12:49:09 »
Dir wurde x-Mal angeboten dich in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen. Du hättest die Mitglieder wöchentlich von der Arbeit der Genossenschaft unterrichten können. Ich höre von dir ausschließlich Forderungen. Wenn du aber mal selbst aktiv werden sollst, wirst du plötzlich mucksmäuschenstill.
Bin ich Masochist ? ;D  Übrigens hab ich es mir schon mal verbeten, dass SIE mich duzen ! >:(

Zitat von: masterflok
Darüber hinaus frag ich mich, wieso ihr die hier gestellten Fragen nicht dort stellt, wo sie auch angebracht und beantwortet werden, nämlich im Mitgliederbereich!  ::)
Tatsächlich, weniger angenehme Fragen werden dort beantwortet? Aber gut, ich versuchs und werde meinen letzten Beitrag mal ins Forum der EGNW einstellen. Ich berichte dann hier, welche Antwort es auf die Frage zu den von FirstCon behaupteten Urteilen gegeben hat. ???
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungsaufforderungen durch EGNW
« Antwort #32 am: 19. März 2013, 15:38:10 »
Anscheinend hat man bei der EGNW von den für Kunden negativ ausgefallenen und von FirstCon zitierten Urteilen gewusst.

Und trotzdem (oder gerade deswegen?) wurde der gestrige Mitgliederbrief per Emails auf den Weg gebracht !? 

Wie soll man das bewerten  -  wer ist hier eigentlich der "Böse" ?    :o
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #33 am: 20. März 2013, 08:49:34 »
Du interpretierst dir mal wieder einen Unsinn zusammen, unglaublich  :)

Von offizieller Seite heißt es
Zitat
Bei denjenigen, die sich haben beraten lassen, sind die Zahlungsklagen der FirstCon allesamt kostenpflichtig abgewiesen worden. Es soll nach Aussage der FirstCon andere Urteile geben, die aber noch nicht vorliegen.
Außerdem heißt es
Zitat
Die FirstCon hat keine einizige der dort aufgeführten Entscheidungen in den laufenden Verfahren vorgelegt. Fc wird Ihre Gründe haben, wenn sie diese Urteile nicht vorlegt. Ich vermute, dass es sich um Verfahren der FC gegen ehemalige Energen Süd Kunden handelt, deren Verfahren doch etwas anders gelagert sind. Das ist ersichtlich an den Gerichten, die beteiligt sind.

Wie man daraus interpretieren kann, bereits VOR dem Schreiben der FirstCon davon gewusst zu haben, bleibt wohl dein Geheimnis!


Das zum Thema, wer hier der Böse ist, Herr Rechtsanwalt .... ;)
« Letzte Änderung: 20. März 2013, 09:14:11 von masterflok »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #34 am: 20. März 2013, 17:22:39 »
@masterflok, haben Sie nicht verstanden oder spielen Sie auch hier im Forum den Clown, der die User veräppeln will ?

Du interpretierst dir mal wieder einen Unsinn zusammen, unglaublich  :)
Von offizieller Seite heißt es ...
Wie man daraus interpretieren kann, bereits VOR dem Schreiben der FirstCon davon gewusst zu haben, bleibt wohl dein Geheimnis!

Von „offizieller“ Seite (nicht von RA ... !  -  der dürfte sich über Ihren Beitrag freuen :D) heißt es am 19.03.13 um 12:02 Uhr:
Zitat
Es scheint in der Tat solche Urteile zu geben. ... Sie aber sind auf jeden Fall vor dem Termin (~14.03.2013) gefällt worden, an dem das Urteil des LG Hannover vom 10.12.12 rechtskräftig geworden ist.

Der Email-Mitgliederbrief der EGNW datiert vom 18.03.13 um 13:35 Uhr. Sie meinen also, dass man die vorstehende Kenntnis, einschließlich Wissen über den Zeitpunkt der Urteile, erst nach dem erstgenannten Termin, also innerhalb von 22,5 Std. erlangt hat?  -  Nun gut, aber wer glaubt das noch? ;D

Der 3. und 4. Satz in dem zweiten von Ihnen zitierten Beitrag sind nichts als Spekulation („ich vermute ...“).
Und der erste von Ihnen zitierte Beitrag stammt doch wohl von einem AR der EGNW!? Über dessen 1. Satz sollten Sie mal nachdenken:
Wäre ich Betroffener, der sich von der EGNW zur Nichtzahlung an FirstCon hat verleiten lassen und hätte den nachfolgenden Zahlungsprozess aus welchen Gründen auch immer verloren [mit den zusätzlichen Anwalts- u. Gerichtskosten an der Backe(!)], dann würde ich mich durch eine solche Aussage ‚meiner’ Genossenschaft mehr als nur verhöhnt fühlen! >:(

Zu der Behauptung im Mitgliederbrief „Allein der EGNW stehen diese Zahlungen zu“ frage ich mich, womit man das begründen will, wo ohnehin schon sehr fraglich ist, ob die "Übernahme" der angeblichen EnerGenSüd-Verträge überhaupt jemals zu wirksamen Verträgen mit der EGNW geführt haben ???

Kopfschütteln kann verursachen, wenn man im Mitglieder-Forum liest, wie Kunden ausgerechnet bei der EGNW Hilfe suchen, wo die Genossenschaft anscheinend nichts eiligeres im Sinn hat, als von den Kunden Zahlungen für FC-Lieferungen einzukassieren. Und warum bindet man der Genossenschaft überhaupt auf die Nase, ob und welche Zahlungen man an FirstCon leistet/geleistet hat  -  will man Zahlungs-Aufforderungen/-Klagen der EGNW geradezu herausfordern ?  ::)
« Letzte Änderung: 20. März 2013, 17:42:01 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #35 am: 20. März 2013, 23:05:39 »
Fakt ist, dass dem Vorstand der EGNW und Herrn Peteresen die von der FirstCon aufgezählten Verfahren bei den entsprechenden Amtsgerichten NICHT bekannt sind.
Zitat
Der 3. und 4. Satz in dem zweiten von Ihnen zitierten Beitrag sind nichts als Spekulation („ich vermute ...“).
Und du lieferst diesbezüglich etwa Fakten? Guter Witz!

Du bist doch sonst immer so schlau, leg du uns doch die Urteile von den genannten Verfahren vor. Du nimmst es doch sonst auch immer so genau, dann bitte doch auch hier!
« Letzte Änderung: 20. März 2013, 23:09:24 von masterflok »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #36 am: 21. März 2013, 06:37:34 »
Off-Topic

@masterflok,
die EGNW hat ja mal wieder einen anderen AR-Vorsitzenden. Haben Sie zeitgleich die Rolle des Sprechers der EGNW bzw. des Aufsichtsrates hier im Forum übernommen?

Sollte das nicht der Fall sein, muss sich wohl niemand weiter mit Ihren Beiträgen und IHREN 'wirren' Fakten auseinandersetzen. Für mich ist das jedenfalls hiermit beendet! 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #37 am: 21. März 2013, 06:57:42 »
Zu der Behauptung im Mitgliederbrief „Allein der EGNW stehen diese Zahlungen zu“ frage ich mich, womit man das begründen will, ...

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. :-[  In einem anderen Thread hat es der User @genofrust auf den Punkt gebracht:
Alle mit Strom und/oder Gas belieferten Mitglieder haben von der EGNW (in der Amtszeit des neuen VS und AR!) Schlussrechnungen zum 30.06.2012 erhalten. Die Frage, ob der EGNW für spätere Zeiträume irgendwelche Zahlungen zustehen, hat sich damit ja wohl eindeutig erledigt (Schluss ist Schluss!).  :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #38 am: 21. März 2013, 08:54:19 »
Du spinnst dir schon wieder ein wirres Zeug zusammen. Eine Schluss- bzw. Endabrechnung (ist das selbe, siehe Duden!) erhält man für gewöhnlich jährlich, unabhängig davon, ob das Lieferverhältnis fortbesteht.

Zitat
Eine Schlussrechnung ist eine Rechnung, mit der eine abschließende Abrechnung einer Geldforderung unter Einbeziehung von vorläufigen Rechnungen (Abschlagsrechnungen oder ähnlichem) vorgenommen wird. Der Sprachgebrauch ist jedoch nicht einheitlich; so spricht das Umsatzsteuergesetz insoweit von Endrechnung (vgl. § 14 Abs. 5 UStG).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlussrechnung

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Beendigung des Lieferverhältnisses
« Antwort #39 am: 21. März 2013, 10:06:37 »
§ 40 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #40 am: 21. März 2013, 12:16:49 »
Damit kann aber auch eine Abrechnungsperiode abgeschlossen werden  ::)

Dein Zitat schließ nicht aus, dass die Bezeichnung anderweitig verwendet werden darf!
« Letzte Änderung: 21. März 2013, 12:29:17 von masterflok »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #41 am: 21. März 2013, 13:03:46 »
Wenn man aber jahrelang nur eine "Rechnung" oder "Jahresrechnung" bekommt, dürfte die Auslegung des Wortes "Schlussrechnung" wohl eindeutig sein.
Bei mir waren in den letzten Jahren AUSSCHLIEßLICH Rechnungen zum Abschluß eines Lieferverhältnisses auch mit "Schlußrechnung" bezeichnet. Alles andere hatte die obigen Bezeichnungen. Insofern dürfte khh wohl die bessere Verhandlungsposition besitzen.  ;)

Offline uli07

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 50
  • Karma: +0/-0
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #42 am: 21. März 2013, 15:17:23 »
Das sehe ich auch so.

Gruß  Uli07

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #43 am: 21. März 2013, 15:59:31 »
Wozu dann noch eine Kündigungsbestätigung? Wenn doch die Schluss- bzw. Endabrechnung bereits genügen.

Ich halte es für lächerlich sich mit solchen Begrifflichkeiten aufzuhalten. Fakt ist, dass alle mir bekannten Urteile in dieser Sache ausdrücklich sagen, dass die Forderung der FirstCon gegenüber den Genossen der EGNW nicht rechtens sind.

Außerdem heißt es im Urteil vom Amtsgericht Peine
Zitat
lm Falle einer ausgeurteilten Zahlungsverpflichtung des Beklagten gegenüber der Klägerin setzt sich der Beklagte einer weiteren Inanspruchnahme durch seine Vertragspartnerin, der Firma EGNW aus.
Von daher ist die Haltung der EGNW "Wir sind der richte Zahlungsempfänger" gar nicht so abwegig.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Unverständnis zum Mitgliederbrief März 2013
« Antwort #44 am: 23. März 2013, 16:12:53 »
Im Forum der EGNW schrieb ein User:

Zitat
... es ist erforderlich, gerichtsfest fest stellen zu lassen, wie, an wen, für welche Zeiten und an welchen Lieferanten/Dienstleister zu zahlen ist. Das alles ist letztendlich ungeklärt, weil sich alle Fälle auf Individualfälle der einzelnen Klagen beziehen.
Ich leiste weiterhin keiner Partei irgendwelche Zahlungen, solange dieser rechtliche Freiraum nicht geklärt ist, mag jede Seite behaupten, was sie will.
[Hervorhebung durch khh]

Genau, das ist für die meisten 'Individualfälle' definitiv ungeklärt und für wenige Einzelfälle gibt es womöglich widersprüchliche Urteile.

Um so größer ist das Unverständnis zum Email-Mitgliederbrief: 
Zitat
1.Die FirstCon GmbH hat von Ihnen keinen unterschriebenen Vertrag?
2. Sie haben Ihren Vertrag mit der EGNW nicht gekündigt!
3. Dann sind Ihre gezahlten Entgelte seit dem 01.07.2012 an den falschen Empfänger die FirstCon GmbH gelangt. Wir müssen Sie daher bitten keine weiteren Zahlungen an die FirstCon GmbH zu leisten, wenn ...
4. Allein der EGNW stehen diese Zahlungen zu.
5. Wir möchten Sie darum bitten, Ihre Zahlungen bezüglich der FirstCon GmbH nur noch auf das nachfolgende Sonderkonto der Energiegenossenschaft Nordwest zu überweisen.
[Nummerierung durch khh]

Zu 1. und 2.) Hier sieht die EGNW das als maßgeblich an? Warum war/ist das bzgl. der behaupteten Verträge mit EnerGenSüd und deren „Übernahme“ Ende 2011 anders  –  oder gab es da Auftrags-Unterschriften der Kunden und Kündigungen der angeblichen EGS-Verträge durch/an die Kunden?

Zu 2.) Fakt ist: a) die Kunden haben am 12.06.12 individuelle Kündigungsbestätigungen der EGNW sowie b) am 10.08.2012 individuelle Schlussrechnungen der EGNW erhalten!
Die diversen (nicht individuellen) Emails/Mitgliederbriefe, Widerrufe usw. im Juni/Juli 2012 durch den Ex-Vorstand, den alten Rest-AR, den Ex-Vors. des AR und schließlich durch den neuen Vorstand/AR haben wohl kaum alle Kunden erreicht, waren höchst widersprüchlich, dürften für die wenigsten Kunden nachvollziehbar bzw. verständlich gewesen sein (ausgenommen vllt. die traurige Erkenntnis, in der Genossenschaft herrscht wieder mal Krieg) und werden insgesamt wohl keine rechtliche Wirkung entfalten können.

Zu 3.) Der erste Satz und zu 4.) sind Behauptungen, die für den Großteil der ‚Individualfälle’ derzeit nicht zu belegen sind. Insofern gibt es für „Wir müssen Sie daher bitten ...“ und für die „Verhaltens-Bitte“ D momentan keine Veranlassung  –  jedenfalls nicht, wenn es um die Interessen der betroffenen Kunden gehen soll.

Zu 5.) Diese Bitte und die nachfolgenden „Verhaltens-Bitten“ A – C kann man guten Gewissens nur gegenüber den Kunden vorbringen, bei denen Zahlungsansprüche von FirstCon durch rechtskräftige Gerichtsurteile bereits verneint sind. Bzgl. aller anderen ‚Individualfälle’ hätte man fairerweise maximal eine Empfehlung für Zahlungen auf das Rechtsanwalt-Anderkonto aussprechen können, verbunden mit dem Hinweis an die Kunden, dass man sich damit dem Risiko einer Klage durch FirstCon und einem Prozessrisiko aussetzt.

Insgesamt ist leider festzustellen, dass es der EGNW bei diesem Mitgliederbrief augenscheinlich (wieder mal) mehr um Eigeninteressen und weniger um die Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Genossenschafts-Mitglieder geht:(
Oder will sich die EGNW mit dieser Aktion eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung mit FirstCon (Klage auf Erfüllung des ursprünglich für das gesamte Jahr 2012 vereinbarten Strombelieferung sowie Herausgabe aller Kundenzahlungen ab 1.7.12) und das damit womöglich verbundene Prozessrisiko ersparen?
Hatte man ab 01.07.2012 für eine eigenständige Belieferung überhaupt den benötigten Bilanzkreisverantwortlichen? 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz