Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
masterflok:
--- Zitat von: khh am 19. März 2013, 10:04:35 ---Leider ist festzustellen, dass „Mitgliederbriefe“, die ursprünglich mal für eine offene Kommunikation mit den Mitglieder versprochen wurden, jetzt nur noch zwecks Wahrnehmung von Geno-Interessen erfolgen, ansonsten herrscht schon seit Monaten „Schweigen im Walde“!
--- Ende Zitat ---
Dir wurde x-Mal angeboten dich in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen. Du hättest die Mitglieder wöchentlich von der Arbeit der Genossenschaft unterrichten können. Ich höre von dir ausschließlich Forderungen. Wenn du aber mal selbst aktiv werden sollst, wirst du plötzlich mucksmäuschenstill.
--- Zitat ---Interessant ist, dass FirstCon in ihrer „Richtigstellung-Email“ behauptet [entgegen diverser Darstellungen der EGNW], dass u.a. 7 benannte Gerichte entschieden hätten, FC würden die Zahlungen zustehen!? Vielleicht kann sich die EGNW dazu mal äußern?
Sehr bemerkenswert ist außerdem, dass FirstCon augenscheinlich noch immer zumindest über sämtliche(!) Email-Adressen der EGNW-Mitglieder Stand Juni 2012 verfügt!
--- Ende Zitat ---
Ich habe diese eMail leider nicht erhalten, dafür lag jedoch gestern eine erneute Mahnung im Briefkasten. Was man damit bezwecken will ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, genügt die Klage vor dem AG etwa nicht?
Darüber hinaus frag ich mich, wieso ihr die hier gestellten Fragen nicht dort stellt, wo sie auch angebracht und beantworet werden, nämlich im Mitgliederbereich! ::)
khh:
--- Zitat von: masterflok am 19. März 2013, 10:37:56 ---Dir wurde x-Mal angeboten dich in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen. Du hättest die Mitglieder wöchentlich von der Arbeit der Genossenschaft unterrichten können. Ich höre von dir ausschließlich Forderungen. Wenn du aber mal selbst aktiv werden sollst, wirst du plötzlich mucksmäuschenstill.
--- Ende Zitat ---
Bin ich Masochist ? ;D Übrigens hab ich es mir schon mal verbeten, dass SIE mich duzen ! >:(
--- Zitat von: masterflok ---Darüber hinaus frag ich mich, wieso ihr die hier gestellten Fragen nicht dort stellt, wo sie auch angebracht und beantwortet werden, nämlich im Mitgliederbereich! ::)
--- Ende Zitat ---
Tatsächlich, weniger angenehme Fragen werden dort beantwortet? Aber gut, ich versuchs und werde meinen letzten Beitrag mal ins Forum der EGNW einstellen. Ich berichte dann hier, welche Antwort es auf die Frage zu den von FirstCon behaupteten Urteilen gegeben hat. ???
khh:
Anscheinend hat man bei der EGNW von den für Kunden negativ ausgefallenen und von FirstCon zitierten Urteilen gewusst.
Und trotzdem (oder gerade deswegen?) wurde der gestrige Mitgliederbrief per Emails auf den Weg gebracht !?
Wie soll man das bewerten - wer ist hier eigentlich der "Böse" ? :o
masterflok:
Du interpretierst dir mal wieder einen Unsinn zusammen, unglaublich :)
Von offizieller Seite heißt es
--- Zitat ---Bei denjenigen, die sich haben beraten lassen, sind die Zahlungsklagen der FirstCon allesamt kostenpflichtig abgewiesen worden. Es soll nach Aussage der FirstCon andere Urteile geben, die aber noch nicht vorliegen.
--- Ende Zitat ---
Außerdem heißt es
--- Zitat ---Die FirstCon hat keine einizige der dort aufgeführten Entscheidungen in den laufenden Verfahren vorgelegt. Fc wird Ihre Gründe haben, wenn sie diese Urteile nicht vorlegt. Ich vermute, dass es sich um Verfahren der FC gegen ehemalige Energen Süd Kunden handelt, deren Verfahren doch etwas anders gelagert sind. Das ist ersichtlich an den Gerichten, die beteiligt sind.
--- Ende Zitat ---
Wie man daraus interpretieren kann, bereits VOR dem Schreiben der FirstCon davon gewusst zu haben, bleibt wohl dein Geheimnis!
Das zum Thema, wer hier der Böse ist, Herr Rechtsanwalt .... ;)
khh:
@masterflok, haben Sie nicht verstanden oder spielen Sie auch hier im Forum den Clown, der die User veräppeln will ?
--- Zitat von: masterflok am 20. März 2013, 08:49:34 ---Du interpretierst dir mal wieder einen Unsinn zusammen, unglaublich :)
Von offizieller Seite heißt es ...
Wie man daraus interpretieren kann, bereits VOR dem Schreiben der FirstCon davon gewusst zu haben, bleibt wohl dein Geheimnis!
--- Ende Zitat ---
Von „offizieller“ Seite (nicht von RA ... ! - der dürfte sich über Ihren Beitrag freuen :D) heißt es am 19.03.13 um 12:02 Uhr:
--- Zitat --- Es scheint in der Tat solche Urteile zu geben. ... Sie aber sind auf jeden Fall vor dem Termin (~14.03.2013) gefällt worden, an dem das Urteil des LG Hannover vom 10.12.12 rechtskräftig geworden ist.
--- Ende Zitat ---
Der Email-Mitgliederbrief der EGNW datiert vom 18.03.13 um 13:35 Uhr. Sie meinen also, dass man die vorstehende Kenntnis, einschließlich Wissen über den Zeitpunkt der Urteile, erst nach dem erstgenannten Termin, also innerhalb von 22,5 Std. erlangt hat? - Nun gut, aber wer glaubt das noch? ;D
Der 3. und 4. Satz in dem zweiten von Ihnen zitierten Beitrag sind nichts als Spekulation („ich vermute ...“).
Und der erste von Ihnen zitierte Beitrag stammt doch wohl von einem AR der EGNW!? Über dessen 1. Satz sollten Sie mal nachdenken:
Wäre ich Betroffener, der sich von der EGNW zur Nichtzahlung an FirstCon hat verleiten lassen und hätte den nachfolgenden Zahlungsprozess aus welchen Gründen auch immer verloren [mit den zusätzlichen Anwalts- u. Gerichtskosten an der Backe(!)], dann würde ich mich durch eine solche Aussage ‚meiner’ Genossenschaft mehr als nur verhöhnt fühlen! >:(
Zu der Behauptung im Mitgliederbrief „Allein der EGNW stehen diese Zahlungen zu“ frage ich mich, womit man das begründen will, wo ohnehin schon sehr fraglich ist, ob die "Übernahme" der angeblichen EnerGenSüd-Verträge überhaupt jemals zu wirksamen Verträgen mit der EGNW geführt haben ???
Kopfschütteln kann verursachen, wenn man im Mitglieder-Forum liest, wie Kunden ausgerechnet bei der EGNW Hilfe suchen, wo die Genossenschaft anscheinend nichts eiligeres im Sinn hat, als von den Kunden Zahlungen für FC-Lieferungen einzukassieren. Und warum bindet man der Genossenschaft überhaupt auf die Nase, ob und welche Zahlungen man an FirstCon leistet/geleistet hat - will man Zahlungs-Aufforderungen/-Klagen der EGNW geradezu herausfordern ? ::)
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