Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
Christian Guhl:
--- Zitat von: jroettges am 18. Dezember 2012, 14:03:49 ---Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ist wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die FirstCon und deren Dienstleister eingeschaltet.
--- Ende Zitat ---
Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !
jroettges:
--- Zitat von: Christian Guhl am 18. Dezember 2012, 16:50:25 ---Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !
--- Ende Zitat ---
Es liegt mir gewiss fern, die damalige Praxis "gesund" zu reden, aber sie entsprach dem Willen der Genossen.
Die Generalversammlung am 13.10.2012 hat dazu eine klare Aussage getroffen: Sollte die EGNW durch ein Urteil zum Ersatz von Verlusten von Kunden der EnerGen Süd verpflichtet werden, wird sich die heutige EGNW an die damals Verantwortlichen halten. Denen ist im Bericht des Prüfverbandes in dieser Sache eine "nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung" attestiert worden.
Kein Mitglied, dessen Daten in 2010 oder 2011 an die EnerGen Süd gegangen ist hat sich dagegen gewehrt. Alle haben die Lieferankündiungen der EnergenSüd, deren Abbuchungen und Abrechnungen akzeptiert und von den günstigen Preisen profitiert.
Auch ist der damalige Aufsichtsrat nicht eingeschritten. Niemand hat einen unterschriebenen Vertrag reklamiert, bis, ja bis die EnerGen Süd in die Insolvenz gegangen ist.
Hans Hans:
@ Christian Guhl-
ich glaube Ihre Frage EGNW u. EnerGen Süd betreffend erfolgte im "falschen" Forum(First Con).
Bei allem noch zu klärenden Schaden den Herr Re.... u. Co angerichtet haben, ist die Datenweitergabe an `Süd im Interesse der EGNW und offensichtlich mit Zustimmung der Mitglieder erfolgt.
Allenfalls wäre dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit gem. §43 BDSG.
Im aktuellen Fall ist die Sachlage eine andere.
Hier wurde offensichtlich in einem Deal (Vertrag) vom seinerzeitigen Vorstand L. & M. und First Con gehandelt, mit der Absicht, sich oder jemand anderen zu bereichern- zum Schaden von EGNW und zur Vertragsmassen-Bereicherung von First Con.
Das wäre nach allgemeiner Lesart des Gesetzes, eine strafbare Handlung nach § 44 BDSG i.V.m. §§4,4a und 43 BDSG.
khh:
--- Zitat von: jroettges am 18. Dezember 2012, 17:53:14 ---
--- Zitat von: Christian Guhl am 18. Dezember 2012, 16:50:25 ---Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !
--- Ende Zitat ---
Es liegt mir gewiss fern, die damalige Praxis "gesund" zu reden, aber sie entsprach dem Willen der Genossen. ...
--- Ende Zitat ---
(Unterstreichung durch khh]
Eine ähnliche Aussage haben Sie kürzlich schon einmal getroffen:
--- Zitat von: jroettges am 11. Dezember 2012 um 17:07:37 ---... Die EnerGen Süd war nie Dienstleister der EGNW. Sie war in einer Partnerschaft (nicht in einem schriftlichen Vertrag vereinbart) eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder, die mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen sind. ...
--- Ende Zitat ---
(Unterstreichung durch khh)
Auf welche konkrete, ausdrückliche Willens- bzw. Einverständniserklärung jedes einzelnen Mitgliedes stützen Sie diese Aussagen?
Und können SIE das auch beweisen? Wenn nicht, handelt es sich dann im Einzelfall womöglich um "unwahre Tatsachenbehauptungen"? ???
Didakt:
In der Tat gehören Fragen EGNW ./. EnerGen Süd in dem dafür zuständigen Unterforum behandelt, jedoch nicht in diesem Thread.
@ khh,
nun denn, aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort.
Aber hierzu,
--- Zitat ---Auf welche konkrete, ausdrückliche Willens- bzw. Einverständniserklärung jedes einzelnen Mitgliedes stützen Sie diese Aussagen?
--- Ende Zitat ---
gibt es faktisch das (stillschweigende) Einverständnis des Verbrauchers zum Bezug der Energie von der EnerGen Süd, sonst hätte der einzelne Kunde die Vertragsbestätigung seitens der EnerGen Süd nicht hinnehmen müssen bzw. widersprechen können. Aber auch hierzu sind die kontroversen Meinungen bereits an anderer Stelle ausgiebig ausgetauscht und dargelegt worden. In dieser Sache kann nur noch ein „Urteil“ die Gemüter einigen.
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