Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
khh:
--- Zitat von: Hans Hans am 23. Dezember 2012, 22:02:31 ---khh,
...
Im Gegensatz zu Ihnen, vertrete ich niemanden, nur mich selbst. Gutes Gelingen weiterhin beim Aufwiegeln ...
--- Ende Zitat ---
Auch 'ne Art, meine Frage, warum Sie einem Versorger das Wort reden, mit einer Unterstellung zu beantworten.
Und was Sie als "Aufwiegeln" bezeichnen, sehen andere vielleicht ganz anders und als durchaus hilfreich an. ;)
Bleiben Sie gerne bei Ihrer Meinung und glauben weiterhin den Nonsens-Argumenten der Versorgerseite ..........
übrigens, morgen kommt der Weihnachtsmann ! :)
bolli:
--- Zitat von: khh am 23. Dezember 2012, 23:01:42 --- ..........
übrigens, morgen kommt der Weihnachtsmann ! :)
--- Ende Zitat ---
Ne, da kam das Christkind, der Weihnachtsmann kam bei uns schon früher. ;D
Christian Guhl:
Das muntere Spielchen geht weiter ! Heute erhalten die Kunden Mails von der EGNW, die FirstCon hätte die Berufung zurückgezogen und man sollte auf keinen Fall an die FC zahlen. Kurze Zeit später eine Mail der FC mit dem Titel "Richtigstellung der EGNW-Mail". Man solle doch an die FC zahlen.
Energietourist:
@Christian Guhl
genau, hab ich auch bekommen. Kann nur empfehlen an keinen von beiden zu zahlen.
khh:
--- Zitat von: Energietourist am 18. März 2013, 18:43:38 ---@Christian Guhl
genau, hab ich auch bekommen. Kann nur empfehlen an keinen von beiden zu zahlen.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung durch khh]
Sehr richtig, jedenfalls dann, wenn sich der persönliche „Einzelfall“ wie in nachfolgendem fiktiven Beispiel darstellt:
Wäre ich Betroffener, d.h. würde ich mich „in Belieferung der FIRSTCON befinden“ [so hat es FC bezeichnet] bzw. mich in einer solchen Belieferung befunden haben und mein Einzelfall wäre noch vor Gericht anhängig oder es wäre von FC eine Klage (noch) gar nicht erhoben worden [d.h., mein „Einzelfall“ wäre gerichtlich noch ungeklärt], dann würde ich Zahlungsaufforderungen der EGNW in keinem Fall nachkommen, weder wie A) ab sofort noch wie C) durch „Weiterleitungsauftrag“ für das Rechtsanwalt-Anderkonto!
Bis zur rechtlichen Klärung meines „Einzelfalls“ würde ich ggf. zu leistende Zahlungen für „in Belieferung der FC“ ausschließlich auf das RA-Anderkto. bei Hr. RA Petersen überweisen und das sowohl der EGNW als auch FC schriftlich mitteilen! Die „Verhaltens-Aufforderungen“ B) und C) durch EGNW sind überlegenswert und wohl anzuraten.
Im Übrigen würde ich mich bemühen, schnellstens aus einer „in Belieferung der“ sowohl FirstCon als auch EGNW heraus zu kommen!!
Interessant ist, dass FirstCon in ihrer „Richtigstellung-Email“ behauptet [entgegen diverser Darstellungen der EGNW], dass u.a. 7 benannte Gerichte entschieden hätten, FC würden die Zahlungen zustehen!? Vielleicht kann sich die EGNW dazu mal äußern?
Sehr bemerkenswert ist außerdem, dass FirstCon augenscheinlich noch immer zumindest über sämtliche(!) Email-Adressen der EGNW-Mitglieder nach dem Stand Juni 2012 verfügt! Inwieweit „kümmert“ sich die EGNW um diesen schließlich auf Fehlverhalten ehemaliger Geno-Vorstände (also durch die EGNW !) zurückzuführenden Skandal?
Leider ist festzustellen, dass „Mitgliederbriefe“, die ursprünglich mal für eine offene Kommunikation mit den Mitglieder versprochen wurden, jetzt nur noch zwecks Wahrnehmung von Geno-Interessen erfolgen, ansonsten herrscht schon seit Monaten „Schweigen im Walde“!
Ergänzung:
Alternativ würde ich mir vielleicht überlegen, ob ich der EGNW überhaupt „auf die Nase binde“, dass ich mich (noch) „in Belieferung der FC befinde (befand)“. Dieser Mitgliederbrief scheint mir fast so etwas wie ein „Gestochere im Dunkeln“ zu sein!?
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