Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
khh:
off - topic
@ Didakt
Ich verbitte mir die von Ihnen verwendete Hirngespinst-Titulierung als "Dr. h’berger alias user 003 alias khh"!
"Dampfplaudererei" (ohne Substantielles), genau das ist die exakt zutreffende Klassifizierung für einige Ihrer Beiträge. Wie es um Ihr "sich in der Praxis zurechtzufinden und pragmatisch vorzugehen" bestellt ist, belegt das Ergebnis Ihres eigenen Prozesses, mit dem Sie, augenscheinlich höchst frustriert, das Forum seinerzeit in ellenlangen Beiträgen beglückt haben.
Wer meine Beiträge bzgl. EGNW ./. EnerGenSüd liest (auch im Mitgliederforum), für den sind hilfreiche Lösungsansätze klar ersichtlich. Was labern Sie da von einem "Ihr saumseliger, fast zu später Absprung von der FirstCon" und "diesem Debakel"? - Die von mir initiierten Wechsel zu den heutigen Versorgern haben bestens und reibungslos geklappt!
--- Zitat von: Didakt am 18. Dezember 2012, 20:04:48 ---... aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort.
--- Ende Zitat ---
Genau DAS machen Sie hier - im Forum des Bundes der Energieverbraucher ! >:(
Nachtrag:
Denken Sie mal drüber nach, unter welchen Usernamen ARe der EGNW hier womöglich posten. ::)
Energiefachmann:
na, da hat sich wohl jemand aus den Gremien in PR versucht.... Das ist aber gründlich daneben gegangen! ::)
Die taz schreibt in ihrer heutigen Wochenendausgabe zum Thema:
--- Zitat ---"Kundenübernahme - Krieg der Stromrebellen
Streit zwischen der Energiegenossenschaft Nordwest und der Firstcon GmbH: Die einen sehen sich als Retter, die anderen sprechen von "unfreiwilliger Übernahme".von Jean-Philipp Baeck
....
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://taz.de/Kundenuebernahme/!107935/
(Edit Evitel2004: Artikel gekürzt. Bitte keine urheberrechtlich geschützen Texte kopieren und das nächste Mal zum Kennzeichnen des zitierten Textes den Quote-Tag nutzen)
Hans Hans:
Khh,
Ihre Antwort # 6 -22.12. - off topic - im First Con Forum;
Abschließend folgendes:
Bezgl. „Betroffener“ ziehen Sie wieder falsche Rückschlüsse.
Sie sind genauso wenig/viel „ noch Betroffener“ wie ich, und machen eine dünne diffuse Rechtsberatung über diffuse Rechtsfolgen in Ihrem „Konstrukt“.
Wenn es für Sie ein wenig unbequem wird, weichen Sie unverbindlich aus – „ …hätte … können/müssen …“! - "gewusst" oder nicht gewusst, das ist hier die Frage. Im 814 fehlt das Wörtchen oder.. (hätte wissen müssen!)
Auf die Frage nach irgendwelchen „Kündigungen“ behaupten Sie: „Da war nichts“(!)
In einem älteren Faden war aber zu lesen, u. a.: „So wurde klar, dass nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat „ …
Ich gehe folglich davon aus, dass die von EnS importierten – von EGNW- durchaus nicht zweifelfrei rechtens exportierten Kunden u. Verträge wieder zurückgenommen wurden.
Ihre Argumentation zu diversen Dingen mag mitunter klug sein – Ihre Herumreiterei auf vagen Rechtsfolgen ist z. Zt. „neunmal klug“.
Gehen Sie als „noch Betroffener“ in einen Rechtsstreit; danach werden Sie daran„gemessen“.
khh:
--- Zitat von: Hans Hans am 23. Dezember 2012, 16:30:58 ---Khh,
Ihre Antwort # 6 -22.12. - off topic - im First Con Forum;
Abschließend folgendes:
Bezgl. „Betroffener“ ziehen Sie wieder falsche Rückschlüsse.
Sie sind genauso wenig/viel „ noch Betroffener“ wie ich, ...
--- Ende Zitat ---
@ Hans Hans,
was hat Ihr jetziger Beitrag mit meiner vorstehend von Ihnen benannten Antwort zu tun?
Woher wollen Sie wissen, ob ich „noch Betroffener“ (von was?) bin? Meine Identität ist aus dem Mitglieder-Forum nur Insidern der EGNW (eigentlich sollte das wohl nur der Admin sein) bekannt, trifft das für SIE zu?
--- Zitat von: Hans Hans am 23. Dezember 2012, 16:30:58 ---... machen eine dünne diffuse Rechtsberatung über diffuse Rechtsfolgen in Ihrem „Konstrukt“. Wenn es für Sie ein wenig unbequem wird, weichen Sie unverbindlich aus – „ …hätte … können/müssen …“! - "gewusst" oder nicht gewusst, das ist hier die Frage. Im 814 fehlt das Wörtchen oder.. (hätte wissen müssen!)
--- Ende Zitat ---
Foren-Beiträge = Rechtsberatung, „Diffus“ und „unverbindlich ausweichend“? Haben Sie meine Beiträge mit den angesprochenen Fakten überhaupt gelesen? >:(
Schon komisch, dass ein Verbraucher sich mokiert, wenn sehr fragwürdige Aussagen eines Versorgers (hier EGNW) nicht unwidersprochen hingenommen werden.
--- Zitat von: Hans Hans am 23. Dezember 2012, 16:30:58 ---Auf die Frage nach irgendwelchen „Kündigungen“ behaupten Sie: „Da war nichts“(!)
In einem älteren Faden war aber zu lesen, u. a.: „So wurde klar, dass nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat „ … Ich gehe folglich davon aus, dass die von EnS importierten – von EGNW- durchaus nicht zweifelfrei rechtens exportierten Kunden u. Verträge wieder zurückgenommen wurden. ...
--- Ende Zitat ---
Zu den „Kündigungen“ reden wir wohl aneinander vorbei. Sie meinen anscheinend die intern zwischen den Genossenschaften womöglich vereinbarte „Kooperation“. Ob und durch wen diese gekündigt wurde, hat für die Kunden keine Bedeutung. Wenn EnS die (angeblichen) Lieferverträge mit EGNW-Mitglieder (von denen diese überwiegend nichts wussten) wirksam hätte kündigen/beenden wollen, dann hätte die Kündigung gegenüber jedem einzelnen Kunden erfolgen müssen! So wie es gelaufen sein soll, hatten die EGNW-Mitglieder rechtlich unverändert einen Lieferanten und die EGNW konnte es folglich nicht werden (Sachverhalt wie beim „Deal“ EGNW ./. FirstCon).
„Von EnS importierte, von EGNW exportierte und wieder zurückgenommene Kunden und Verträge“ ? - Auf welcher Rechts- oder Vertragsgrundlage (z.B. Geschäftsbesorgungsvertrag, Vollmacht o.ä.) soll DAS denn möglich gewesen sein ?? ::)
Ordnungsgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden wäre das ganze Hin und Her nur dann, wenn die Mitglieder von Anfang an ausschließlich Kunden der eigenen Genossenschaft waren und die EnS lediglich (zeitweise) als Erfüllungsgehilfe der EGNW fungierte (und genau dieser Meinung mussten nicht direkt involvierte Mitglieder aufgrund der erteilten Aufträge und diverser Mitteilungen der EGNW auch sein)!
Und warum sollte man als Betroffener klagen? Auch hier im Forum wurden von verschiedenen Usern bereits Möglichkeiten genannt, die den Versorger in Zugzwang bringen und dem die Beweislast aufbürden. Was man aus den ganzen Informationen macht, muss jeder für sich selbst entscheiden!
Nochmals: Warum vertreten SIE hier augenscheinlich die unlogische, rechtlich eher nicht haltbare Sichtweise der EGNW ?
Hans Hans:
khh,
Zu Ihrer Eingangsfrage: Ich antwortete hier, weil der überwiegend „Versteckte“ im Forum noch nicht bemerkt hat, dass Beiträge, die First Con nicht betreffen, nach hier verschoben worden sind.
Was die Aufmerksamkeit angeht, andere Beiträge richtig zu lesen und verstehen zu wollen, gebe ich das „Kompliment“ geradewegs an Sie zurück.
Im Gegensatz zu Ihnen, vertrete ich niemanden, nur mich selbst.
Gutes Gelingen weiterhin beim Aufwiegeln mit Ihren absoluten Rechtskenntnissen.
Ich wünsche Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten.
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