Genau so ist es ! Die A...-Karte hat die Bank gezogen ! Ich weiss von Kunden, die Abbuchungen von fast 1.000 € zurückgegeben haben. Auf der Abrechnung des Insolvenzverwalters ist davon nichts zu sehen. Dort stehen die Abschläge, als wenn sie voll bezahlt worden wären. Es ist zu hoffen, das der Bankvorstand in Ulm eine D&O-Versicherung hat (und diese dann auch zahlt).
An anderer Stelle in diesem Unterforum ist in epischer Breite genug über die verzwickte Auseinandersetzung/Sachlage EGNW vs. EnerGen Süd mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert worden. Das reicht jetzt, darüber möchte ich mich hier nicht weiter auslassen. Jeder Betroffene kann daraus seine persönlichen Schlussfolgerungen ziehen.
Sehr erstaunt bin ich in diesem Zusammenhang über die vorstehende Äußerung von Herrn Guhl, wonach einzelne Kunden Rückbuchungen von ca. 1.000 EUR erfolgreich veranlasst haben. Es ist mir unerklärlich, wie es zu Abschlagsüberzahlungen oder möglicherweise Nachforderungen aus Jahresabschlussrechnungen in dieser Höhe kommen konnte, die in der Hauptsache naturgemäß dem Gasbezug zuzuordnen sind. Können Sie, Herr Guhl, das aus Ihren Erkenntnissen heraus begründen?
Hier nur mal beispielhaft ein wirklichkeitsgetreuer Abgleich für den Zeitraum April – Oktober (7 Monate) dieses Jahres für den Verbrauch in einem EFH bei monatlicher Abschlagszahlung Gas von 125 EUR.
Verbrauchskosten brutto = 386 EUR,
Abschlagszahlungen = 875 EUR,
Differenz = 489 EUR (Überzahlung im extremsten Fall, wenn zwischenzeitlich keine Abrechnung erfolgt ist, da sonst 1 Abschlag weniger zu entrichten gewesen wäre, da in der Regel 11 Abschläge/Jahr).
Sachstand daraus:
Folglich hat der besagte gute Gasverbraucher nun 1.000 € auf der Habenseite seines Girokontos und Energie bezogen, die nicht bezahlt wurde. Was nun, lieber Leser? Eine mehr oder weniger frappierende Situation, die kostenträchtige Folgen haben kann, wenn es z. B. zu einer Zahlungsklage kommt und dieser Betrag als gegenständlicher Streitwert angesetzt wird. Also Abwarten und Tee trinken und das Geld bis auf Weiteres auf der hohen Kante belassen oder vielleicht doch schnell noch die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten an den tatsächlichen Gaslieferanten entrichten und damit den Streitwert bei einer möglichen Auseinandersetzung reduzieren? Das ist eine klopfende Gewissensfrage!
Zu glauben, die VOBA Ulm ergibt sich ihrem Schicksal und unterlässt eine Geldeintreibung ‒ wie auch immer die aussehen mag ‒, ist wohl ein Trugschluss.
Oder Herr Pluta verzichtet auf ein Stück Insolvenzmasse? Der verfolgt die Fährte zum Geld hin sicher wie ein "Pluthund", und der hat die Mittel dafür in der Hand!
Insgesamt ein sch… Situation. Empfehlung: Mit juristischer Hilfe Schadensminderung betreiben!