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Autor Thema: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften  (Gelesen 41845 mal)

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Offline Neu-Genosse

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« am: 08. Juli 2012, 22:40:05 »
Die EGNW hat eine wichtige Info zum Bankeinzug durch die EnerGen Süd veröffentlicht. Da sollte man sofort handeln.

nicht autorisierte Lastschrift
Der Neu-Genosse

Offline userD0003

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #1 am: 09. Juli 2012, 01:09:14 »
Ach, der Hinweis auf unautorisierte Abbuchungen in der Vergangenheit bezieht sich explizit auf die Lastschriften der EnerGen Süd ?

Warum plötzlich die dringende Empfehlung, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen - ahnt man, was ansonsten auf die EGNW zukommt ?

Übrigens: Mit Wirkung zum 09.07.2012 (ab heute!) haben sich die \"Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr\" geändert:
Nr. A.2.5.1 - Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung -> Neu: innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Abbuchung !

Ist sich die EGNW sicher, dass nach der vorgenannten Bedingungsänderung bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift
eine Korrektur unverändert innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten erfolgen kann ?

Edit:
Ergänzender Hinweis -> Ausführlichere Info\'s zur Rückgabe unautorisierter Lastschriften siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu bei EGNW\", Beiträge vom 19. und 20.04.12 !

Offline masterflok

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #2 am: 09. Juli 2012, 09:23:34 »
Um welche Zahlungen  geht es denn überhaupt? Kann mal jemand konkret werden?

Offline userD0002

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #3 am: 09. Juli 2012, 10:18:55 »
um ALLE, die nicht von Ihnen autorisiert wurden! (Siehe h´berger )

Offline masterflok

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #4 am: 09. Juli 2012, 10:34:25 »
Und welche sind nun autorisiert? Sprecht doch mal Klartext, ist das so schwer?  :rolleyes:


Soll jeder wiederrufen, oder nur die, die zuviel gezahlt haben? Wir müssten nämlich nachzahlen!

Offline userD0002

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #5 am: 09. Juli 2012, 10:40:05 »
Haben Sie einen Auftrag für ein Lastschriftverfahren für Ihr Konto an die EnergenSüd autorisiert , dann kann die EnergenSüd von Ihrem Konto abbuchen. Haben Sie es nicht....siehe h´berger und die Gesetzesgebung.

Offline Christian Guhl

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #6 am: 09. Juli 2012, 10:52:44 »
Das betrifft auch Abbuchungen der FirstCon. Auch diese werden ohne Einzugsermächtigung ausgeführt. Die EGNW hatte keine Berechtigung, die erteilte Einzugsermächtigung an die FirstCon weiterzugeben.
Also alle Abbuchungen umgehend zurückbuchen lassen. Die FirstCon muss sich von jedem Kunden eine Erlaubnis holen, um auf das Konto zugreifen zu dürfen.

Offline masterflok

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #7 am: 09. Juli 2012, 10:59:23 »
Geht doch ;)

Stellt sich jedoch die Frage:
Ergibt es bei der EnergenSüd überhaupt einen Sinn? Und wenn ja, welchen?

Bei der FirstCon geht es ums Prinzip, die geht definitiv zurück!  :evil:

Offline userD0003

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #8 am: 09. Juli 2012, 12:01:29 »
Zitat
Original von masterflok
Stellt sich jedoch die Frage:
Ergibt es bei der EnergenSüd überhaupt einen Sinn? Und wenn ja, welchen?
Viele EGNW-Mitglieder, insbesondere Gaskunden (bis 30.09.11) und auch einige Stromkunden (bis 31.12.11) dürften deutlich zu hohe Abschlagszahlungen an die EGS geleistet haben. Über diese EGS-Lieferungen wurde bisher nicht abgerechnet.

Selbst wenn die EGS-Abrechnungen - wie vom vorläufigen Insolvenzverwalter angekündigt - demnächst erfolgen, dann können die Erstattungsansprüche der Kunden nur aus der Insolvenzmasse bedient werden (erwartete Quote etwa 10 %).

Wer Gas und/oder Strom über die EGS bezogen hat, kann relativ schnell selbst ermitteln, ob Überzahlungen geleistet wurden. Sollte das der Fall sein, sind Lastschriftrückgaben innerhalb der genannten Frist von 13 Monaten dringend zu empfehlen.

Immer pragmatisch vorgehen, Prinzipienreiterei bringt wenig!  ;)

Nochmaliger Hinweis: Ausführlichere Info\'s zur Rückgabe unautorisierter Lastschriften siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu bei EGNW\", Beiträge vom 19. und 20.04.12 !

Offline masterflok

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #9 am: 09. Juli 2012, 13:04:56 »
Wer also zu wenig bezahlt hat, sollte lieber nichts unternehmen?  ;)

Offline userD0003

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #10 am: 09. Juli 2012, 13:32:58 »
Zitat
Original von masterflok
Wer also zu wenig bezahlt hat, sollte lieber nichts unternehmen?  ;)
Ganz pragmatisch sehe ich das genau so...... und übertreiben sollte man auch nicht !  ;)
Obwohl vielleicht auch nicht abgerechnet wird, dann gehen die jetzt nicht unverzüglich handelnden Überzahler womöglich völlig leer aus !?  8o

Offline masterflok

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #11 am: 09. Juli 2012, 14:42:22 »
Soll heißen, wenn es zu keiner Endabrechnung kommt, dann haben die, die die Lastschriften widerufen haben, kostenlos Strom und/oder Gas erhalten? :D

Offline Neu-Genosse

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #12 am: 09. Juli 2012, 16:21:55 »
Heute habe ich meine \"Rücklastschrift\" bei der Bank abgegeben. Dem Jung-Banker war die 13-Monatsfrist vollkommen unbekannt, der sollte vielelicht eher auf Hinterbänkler umschulen. Diese Frist ist im übrigen auch aktuell noch gültig.

Mich irritiert nur, dass  die vollkommene Parallelität zur \"Affäre FirstCon\" noch nicht gedanklich umgesetzt wurde.
Für mich gilt auch für Energen Süd:

kein Liefervertrag = kein Zahlungsanspruch
keine Lastschriftermächtigung = Widerspruch
kein Liefervertrag = Widerspruch gegen die Abrechnung
keine Zahlungsverpflichtung = die nicht über den Lastschriftwiderspruch realisierten Beträge werden im Falle des Falles als Forderung angemeldet.

Und der finanzielle Input wird sofort in EGNW-Anteile investiert.  :D

Mich wundert nur immer wieder, dass beim gleichen Sachverhalt zur FirstCon alle auf die Barrikaden gehen, bei Energen Süd das aber alle geschluckt haben, jedenfalls bis zum großen Knall. Keiner hatte einen Liefervertrag, keiner Lastschriften autorisiert. Lags vielleicht an dem Großen Vorsitzenden H.R.? Oder lags eher daran, dass jeder Angst hatte 1 oder 3 Cent/kwh mehr zu zahlen? Hatte jeder Scheuklappen aus Euroscheinen vor den Augen?

Jeder hat von seiner Bank die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr erhalten, anscheinend keiner gelesen und/oder verstanden. Für diese Versäumnisse jedes Einzelnen wird dann heute nach Schadenersatz geschrien. Ich denke das muss man nicht unbedingt verstehen.
Der Neu-Genosse

Offline userD0002

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #13 am: 09. Juli 2012, 16:48:21 »
Zitat
Original von Neu-Genosse

Mich wundert nur immer wieder, dass beim gleichen Sachverhalt zur FirstCon alle auf die Barrikaden gehen, bei Energen Süd das aber alle geschluckt haben, jedenfalls bis zum großen Knall. Keiner hatte einen Liefervertrag, keiner Lastschriften autorisiert. Lags vielleicht an dem Großen Vorsitzenden H.R.? Oder lags eher daran, dass jeder Angst hatte 1 oder 3 Cent/kwh mehr zu zahlen? Hatte jeder Scheuklappen aus Euroscheinen vor den Augen?

Jeder hat von seiner Bank die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr erhalten, anscheinend keiner gelesen und/oder verstanden. Für diese Versäumnisse jedes Einzelnen wird dann heute nach Schadenersatz geschrien. Ich denke das muss man nicht unbedingt verstehen.

Ich denke das liegt einfach nur daran, dass eine gewisse Person des alten AR nicht ins Konzept passte, da er in/mit der Firstcon involviert war/ist. Wäre der Lieferantenwechsel im Sinne des restlichen alten AR gewesen, wäre alles genauso wie bei der EnerGenSüd gelaufen und niemand (ausser denjenigen die sich immer aufregen) hätte es gejuckt, denn im Vordergrund steht ja der \"Erhalt\" der EGNW.

Offline Neu-Genosse

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EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #14 am: 09. Juli 2012, 17:15:27 »
Das Problem ist nur, dass es sich diesmal nicht um einen Lieferantenwechsel gehandelt hat, es war der Versuch einer gezielt eingefädelten feindliche Übernahme. Es sollte dabei neben den Kunden auch das Kapital der EGNW Richtung FirstCon transferiert werden. Ich bin mir sicher, dass das deutlich wird, wenn der gesamte sog. Kooperationsvertrag den Mitgliedern vorgestellt wird. Bis jetzt haben noch alle die tollen Provisionen im Ohr, die geforderten Gegenleistungen wurden tunlichst verschwiegen.

Und zum Thema Information der Mitglieder:
Es ist sehr leicht nach Infos zu rufen, es kann aber knüppelhart sein diese Infos zu beschaffen und abzusichern.

Zur oft geforderten Abwicklung:
Beim derzeitigen Chaos mit angedrohten Schadenersatzforderungen, möglichen anderen juristischen Komplikationen an allen Ecken und Enden ware das wohl kein Prozess, der bis Weihnachten erledigt ist. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass diese perspektivenlose Arbeit jemand freiwillig und ehrenamtlich übernimmt. Bliebe nur ein vom Gericht bestellter Liquidator. Bei  300 € Stundenvergütung bräuchte dann auch keiner mehr die Frage stellen wo wohl das vorhandene Kapital geblieben ist.
Der Neu-Genosse

 

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