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Autor Thema: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften  (Gelesen 40466 mal)

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Offline Didakt

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #45 am: 25. Juli 2012, 17:14:30 »
von masterflok am: Heute um 16:31:58
Zitat
...die Lastschriften zu annulieren. Ohnehin sollten es nur diejenigen in Betracht ziehen, die signifikant zu hohe Abschläge entrichtet haben!

Zustimmung!
« Letzte Änderung: 25. Juli 2012, 17:16:48 von Didakt »

Offline Neu-Genosse

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #46 am: 25. Juli 2012, 17:33:28 »
@masterflok
ich denke eher, ich habe mir die Möglichkeit eröffnet den geschuldeten Betrag an die EGS zu zahlen. Diese Möglichkeit wurde mir seinerzeit bereits vom Vorstand der EGS eröffnet, indem dieser unautorisiert auf mein Konto zugegriffen hat. Was im übrigen durchaus strafbar sein dürfte.
Ein Jahr rückwirkend in die Grundversorgung geht ja wohl nicht.
Der Neu-Genosse

Offline Christian Guhl

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #47 am: 25. Juli 2012, 19:19:27 »
Im schlimmsten Fall rechnet wohl der Grundversorger ab, und dass könnte möglicherweise wesentlich teurer werden als mit der Energen Süd. Ob das dann so klug war?
Was hat denn der Grundversorger damit zu tun ? Der hat doch nie Strom geliefert !

Offline userD0003

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #48 am: 25. Juli 2012, 19:57:42 »
Nun ist jedoch die Frage, wie es mit denen, die die Lastschrift annuliert haben, weiter geht. Im schlimmsten Fall rechnet wohl der Grundversorger ab, und dass könnte möglicherweise wesentlich teurer werden als mit der Energen Süd. Ob das dann so klug war?

Genial, das ist die Rettung für EnerGenSüd: Die Genossenschaft lässt alle Einzugsbeträge zurückbuchen, dann rechnet der Grundversorger ab
und übernimmt sicherlich die Verbindlichkeiten der EGS, die ist aus dem Schneider und kann den Insolvenzantrag zurücknehmen.

Wieso hatte das bisher keiner von uns so klug erkannt ?   ;D
« Letzte Änderung: 25. Juli 2012, 20:55:22 von h'berger »

Offline masterflok

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #49 am: 26. Juli 2012, 00:22:10 »
Was hat denn der Grundversorger damit zu tun ? Der hat doch nie Strom geliefert !
Das ist ja gerade die Frage: Kann nachträglich die Energielieferung annuliert werden? Wenn ja, dann würde ja notgedrungend der Grundversorger abrechnen müssen, und das kann er sehr wohl rückwirkend (Ersatzversorgung).

@ h'berger: Lesen bildet!
Nun ist jedoch die Frage
Ich habe lediglich gefragt, ob ein solches Szenario möglich wäre!

PS: Können Sie eigentlich auch noch etwas anderes außer klugscheißern, provozieren und unerträglich nerven?  ::)

Offline userD0003

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #50 am: 26. Juli 2012, 09:59:36 »
Off-Topic

@ h'berger: Lesen bildet!

PS: Können Sie eigentlich auch noch etwas anderes außer klugscheißern, provozieren und unerträglich nerven?  ::)

Junger Freund, vielleicht auch mal an die eigene Nase fassen oder in den Spiegel schauen ?

Offline Christian Guhl

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #51 am: 27. Juli 2012, 17:15:30 »
Das ist ja gerade die Frage: Kann nachträglich die Energielieferung annuliert werden? Wenn ja, dann würde ja notgedrungend der Grundversorger abrechnen müssen, und das kann er sehr wohl rückwirkend (Ersatzversorgung
Das wäre ja ein dolles Ding ! Der Versorger hat Schwierigkeiten beim Kassieren und anulliert mal eben schnell den Vertrag. Soll sich doch der Grundversorger damit herumschlagen. Der wird sich bedanken !

Offline uwes

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #52 am: 28. Juli 2012, 14:50:35 »
Das betrifft auch Abbuchungen der FirstCon. Auch diese werden ohne Einzugsermächtigung ausgeführt. Die EGNW hatte keine Berechtigung, die erteilte Einzugsermächtigung an die FirstCon weiterzugeben.
Also alle Abbuchungen umgehend zurückbuchen lassen. Die FirstCon muss sich von jedem Kunden eine Erlaubnis holen, um auf das Konto zugreifen zu dürfen.
Sie haben recht und auch wieder nicht.
Richtig ist, dass es aus rechtlichen gründen nicht möglich ist, Einziehungsermächtigungen auf Dritte zu übertragen.
Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Energietourist

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #53 am: 29. Juli 2012, 09:46:14 »
@uwes
meinen sie statt "weitergegeben" wäre verkauft das richtigere Wort?

Offline userD0003

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #54 am: 29. Juli 2012, 10:51:29 »
@uwes
meinen sie statt "weitergegeben" wäre verkauft das richtigere Wort?

@Energietourist,
"verkauft" ist sicherlich nicht richtig, dazu gehört wohl auch eine Gegenleistung. Der "ominöse Deal" mit den Ex-VS- und AR-Vorsitzenden
ist bzw. kommt jetzt ja auf den Prüfstand (siehe geschlossener Mitgliederbereich "Tagebuch").

Aber solch interne Angelegenheiten der Genossenschaft sollten bitte nicht mehr öffentlich diskutiert werden !

Offline Christian Guhl

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #55 am: 29. Juli 2012, 22:52:50 »
Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.
Richtig ist doch aber, dass die Daten über die Bankverbindungen der Kunden nur der EGNW bekannt waren und diese von dort (illegaler Weise) an die FirstCon gelangten.

Offline uwes

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #56 am: 30. Juli 2012, 00:24:54 »
Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.
Richtig ist doch aber, dass die Daten über die Bankverbindungen der Kunden nur der EGNW bekannt waren und diese von dort (illegaler Weise) an die FirstCon gelangten.
Leider ist es richtig, dass die FirstCon über Daten der EGNW-Kunden verfügt. Es ist denjenigen, die das nicht akzeptieren wollen. der Weg zum Datenschutzbeauftragten anzuraten.
Hierhttp://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=26310&article_id=88672&_psmand=48 findet man den richtigen Ansprechpartner dafür.

P.S. Mit dem derzeitigen Vorstand hätte es das nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Stromfraß

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #57 am: 04. November 2012, 11:23:42 »
Ich bin bei meinen Recherchen mehr zufällig auf diesen Thread gestoßen.
Leider gibt es seit Monaten hier keinen Beitrag mehr.
Da ich auch mal kurz "Kunde" bei FirstCon war (ich wurde seinerzeit aber von ProEnergie "vermittelt", interessiert mich das mit der Rückbuchung von Lastschriften. Mir wurde auch 1 Monatsbetrag per Lastschrift abgebucht. Nachdem ich dagegen vorgegangen bin, hat man mich gebeten, die künftigen Abschlagszahlungen selbst vorzunehmen, was ich allerdings ablehnte.
In einem anderen Thread steht geschrieben, dass "Kunden" der FirstCon, die trotz Sonderkündigung zu diesem Versorger "übergewechselt" wurden, gerichtlich dagegen vorgehen und keine Zahlungen vornehmen bzw. diese zurückfordern.
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: was ist bei denen passiert, die Rückbuchungen über ihre Bank veranlasst haben? Kam da keine Forderung von EnS bzw. FirstCon? Wurde nicht mit dem Eintreiben der Forderung über ein Inkassounternehmen gedroht bzw. beauftragt?
Wenn das so einfach ist, dass man unkompliziert solche Rückbuchungen ohne Konsequenzen vornehmen kann, dann bin ich -ehlich gesagt- doch recht erstaunt. Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass ein EVU seine Forderungen -egal ob berechtigt oder nicht- in den Wind schreibt, sondern diese notfalls gerichtlich eintreibt.

Offline khh

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #58 am: 04. November 2012, 13:17:26 »
... was ist bei denen passiert, die Rückbuchungen über ihre Bank veranlasst haben? Kam da keine Forderung von EnS bzw. FirstCon? Wurde nicht mit dem Eintreiben der Forderung über ein Inkassounternehmen gedroht bzw. beauftragt? ...

Der EnS-Insolvenzverwalter hat mir geschrieben – Zitat „... Hinsichtlich des Lastschriftwiderrufs weise ich darauf hin, dass Sie mit Ansprüchen von Seiten Ihrer Hausbank oder der Volksbank Ulm-Biberach rechnen müssen“. Daraus ist wohl zu schließen, dass auch solche Rückbuchungen dem Bankkonto der EnS nicht ohne Zustimmung des IV belastet werden können und somit bei der Voba Ulm „hängen bleiben“. Fazit: Der IV berücksichtigt die Rücklastschriften nicht und die Voba kann keine Ansprüche geltend machen, da eine Einzugsermächtigung für die EnS nicht existiert!  ;)

Vielleicht erschließt sich damit auch eine Möglichkeit für EGNW-Mitglieder, die bis 30.09.11 Gaskunde und gleichzeitig bis 31.12.11 Stromkunde der EnW gewesen sein sollen: Wenn für Gas noch Abschlagsüberzahlungen bestehen, dann ist die 13-monatige Rückgabefrist für die nicht autorisierten Lastschriften zwar inzwischen überschritten, aber bei Strom kann man zumindest noch die Abbuchungen November und Dezember 2011 von der eigenen Bank zurückbuchen lassen und damit den voraussehbaren Schaden minimieren!  :)

Da FirstCon nicht Pleite zu sein scheint, werden solche Rückbuchungen selbstverständlich deren Bankkonto belastet.

@Stromfraß,
hätten Sie ein Problem, wenn FC die eine Rücklastschrift anmahnen würde, die nachfolgenden Abschlagsanforderungen haben Sie doch auch nicht bezahlt – oder ? 

Zitat
... Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass ein EVU seine Forderungen -egal ob berechtigt oder nicht- in den Wind schreibt, sondern diese notfalls gerichtlich eintreibt.

Doch, so etwas soll es geben  –  im Zusammenhang mit Zahlungskürzungen hat bei mir ein großer Versorger über Jahre und bis heute NICHTS unternommen.  :D

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Christian Guhl

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #59 am: 04. November 2012, 18:49:17 »
Daraus ist wohl zu schließen, dass auch solche Rückbuchungen dem Bankkonto der EnS nicht ohne Zustimmung des IV belastet werden können und somit bei der Voba Ulm „hängen bleiben“. Fazit: Der IV berücksichtigt die Rücklastschriften nicht und die Voba kann keine Ansprüche geltend machen, da eine Einzugsermächtigung für die EnS nicht existiert.
Genau so ist es ! Die A...-Karte hat die Bank gezogen ! Ich weiss von Kunden, die Abbuchungen von fast 1.000 € zurückgegeben haben. Auf der Abrechnung des Insolvenzverwalters ist davon nichts zu sehen. Dort stehen die Abschläge, als wenn sie voll bezahlt worden wären. Es ist zu hoffen, das der Bankvorstand in Ulm eine D&O-Versicherung hat (und diese dann auch zahlt).

 

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