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Autor Thema: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften  (Gelesen 42026 mal)

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Offline buck-r

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #30 am: 17. Juli 2012, 13:01:42 »
hallo,

jetzt mal ganz doof gefragt: durch wen sind seinerzeit die lastschriften eigentlich durchgefuehrt worden (im buchungstext steht ja energen oder egnw)? ich meine mich zu erinnern, dass diese aufgabe der dienstleister SH erledigt hat? demnach sind die LS ja immer durch den gleichen im auftrag unterschiedlicher genossenschaften durchgefuehrt worden.
oder liege ich da jetzt total falsch im denken?

gruesse,
buck-r

Offline Neu-Genosse

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #31 am: 17. Juli 2012, 15:27:25 »
re hallo,
die Lastschriften gingen auf das Konto der EGS, als Empfänger ist, bei mir, Energen Sued EG angegeben.
Der Neu-Genosse

Offline buck-r

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #32 am: 18. Juli 2012, 09:16:56 »
nun gut, dann schauen wir mal ob meine bank ohne mucken die LS zurueck bucht...

Offline Christian Guhl

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #33 am: 18. Juli 2012, 11:30:52 »
Im Kundenbereich werden heutzutage aus Kostengründen vorwiegend Angestellte beschäftigt, die nur angelernt sind und keine Bankausbildung haben. Reicht ja auch, um den Kunden Versicherungen und risikoreiche Anlageprodukte aufzuschwatzen  ;). Erwarten Sie also nicht, dass es hier umfassende Auskünfte zur Rechtslage gibt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln ! Manchmal sind die Leute einfach zu bequem, um die entsprechenden Buchungen herauszusuchen.

Offline buck-r

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #34 am: 18. Juli 2012, 13:24:26 »
naja.. ich denke das ist in erster linie eine haftungsfrage. die ls-ausfuehrende bank haftet ja in erster linie fuer die lastschrift (vom energen sued konto wird sie es sich aktuell wohl kaum zurueck holen koenne, da ich mal davon ausgehe, dass das insolvenzgericht das konto eingefroren hat). die bank haette allerdings auch die aufgabe gehabt, vor ausfuehren der lastschrift auf das vorliegen einer einzugsermaechtigung zu pruefen. nun ja.. ich lass mich ueberraschen, habe heute eine mail bekommen, dass man meinen auftrag bearbeitet.

Offline Christian Guhl

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #35 am: 18. Juli 2012, 16:48:01 »
Gerade weil das eine Haftungsfrage ist, werden ja auch nur gute, zuverlässige und solvente Kunden zum Lastschriftverfahren zugelassen.
Wenn die Bank versäumt hat, das zu prüfen - dumm gelaufen !

Offline Leidensgenosse

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #36 am: 18. Juli 2012, 22:24:22 »
die ls-ausfuehrende bank haftet ja in erster linie fuer die lastschrift (vom energen sued konto wird sie es sich aktuell wohl kaum zurueck holen koenne, da ich mal davon ausgehe, dass das insolvenzgericht das konto eingefroren hat).

Nein, es ist genau umgekehrt! die Bank, von der abegbucht wurde (also unsere jeweilige Hausbank) bekommt das Geld innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist auf jeden Fall zurück und die Bank, die eingezogen hat muss zurück erstatten! Für diese Fälle hilft auch kein "einfrieren". Das ist ja das Risiko, das Banken tragen, die Lastschriften ausführen, wenn das Unternehmen hinterher pleite geht und keine Sicherheiten bestanden.

Offline userD0003

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #37 am: 18. Juli 2012, 23:26:47 »
... die Bank, von der abegbucht wurde (also unsere jeweilige Hausbank) bekommt das Geld innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist auf jeden Fall zurück und die Bank, die eingezogen hat muss zurück erstatten! Für diese Fälle hilft auch kein "einfrieren".

@Leidensgenosse, von welcher "gesetzlichen Widerspruchsfrist" sprechen Sie?

Bzgl. Rückgabe nicht autorisierter Lastschriften kenne ich nur die Vorgaben der EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie 2007/64
Zitat
Artikel 58 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
Der Zahlungsdienstnutzer kann nur dann eine Korrektur durch den Zahlungsdienstleister erwirken, wenn er unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, der zur Entstehung eines Anspruchs — einschließlich eines solchen nach Artikel 75 — geführt hat, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung seinen Zahlungsdienstleister hiervon unterrichtet, es sei denn, der Zahlungsdienstleister hat, soweit anwendbar, die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht.
   

Offline Leidensgenosse

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #38 am: 19. Juli 2012, 07:53:27 »
was ich zum Ausdruck bringen wollte: es ist nicht die Hausbank des Kunden, die das Problem hat, sondern die Hausbank der ENS! Die Bank der ENS muss nämlich das Geld wieder zurück buchen, auch wenn bei der ENS gar kein Geld mehr vorhanden ist. Das gilt selbst dann, wenn das Konto der ENS bereits aufgelöst worden wäre. Deren Bank hat also das Problem.

Offline buck-r

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #39 am: 19. Juli 2012, 08:07:25 »
ja, das wollte ich eigentlich ausdruecken. sorry, wenn es missverstaenlich war. nun ja, aktuell habe ich noch kein feedback von meiner bank.

Offline Neu-Genosse

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #40 am: 23. Juli 2012, 17:43:56 »
als Zwischwenstand:
Ich habe zwischenzeitlich die Gutschrift von Mai bis Dez. von meiner Bank erhalten.

Der Neu-Genosse

Offline userD0003

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #41 am: 25. Juli 2012, 09:14:47 »
... EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie 2007/64
Zitat
Artikel 58 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
Der Zahlungsdienstnutzer kann nur dann eine Korrektur durch den Zahlungsdienstleister erwirken, wenn er unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, der zur Entstehung eines Anspruchs — einschließlich eines solchen nach Artikel 75 — geführt hat, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung seinen Zahlungsdienstleister hiervon unterrichtet, es sei denn, der Zahlungsdienstleister hat, soweit anwendbar, die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht.

Zufällig heute gefunden: Inhaltlich § 676b BGB wurde der vorstehende Artikel der EU-Richtlinie in nationales deutsches Recht umgesetzt.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2012, 09:29:53 von h'berger »

Offline buck-r

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #42 am: 25. Juli 2012, 12:49:30 »
als Zwischwenstand:
Ich habe zwischenzeitlich die Gutschrift von Mai bis Dez. von meiner Bank erhalten.

glueckwunsch ;-) meine bank huellt sich noch in schweigen.. (ausser automatischer auftragsbestaetigung und einem hinweis, dass man es in die fachabteilung weiter gegeben hatte, kam noch nichts)
wann hatten sie ihren widerspruch eingereicht?

vg,
buck-r

Offline Neu-Genosse

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #43 am: 25. Juli 2012, 16:14:46 »
Widerspruch am 9.7., am 20. noch einmal telef. erinnert, mit Hinweis auf die unverzügliche Gutschrift, und am gleichen Tag dann die Gutschrift.
Der Neu-Genosse

Offline masterflok

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #44 am: 25. Juli 2012, 16:31:58 »
Nun ist jedoch die Frage, wie es mit denen, die die Lastschrift annuliert haben, weiter geht. Im schlimmsten Fall rechnet wohl der Grundversorger ab, und dass könnte möglicherweise wesentlich teurer werden als mit der Energen Süd. Ob das dann so klug war?

Deshalb sollte man es sich gut überlegen die Lastschriften zu annulieren. Ohnehin sollten es nur diejenigen in Betracht ziehen, die signifikant zu hohe Abschläge entrichtet haben!
« Letzte Änderung: 25. Juli 2012, 16:40:05 von masterflok »

 

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