naja.. ich denke das ist in erster linie eine haftungsfrage. die ls-ausfuehrende bank haftet ja in erster linie fuer die lastschrift (vom energen sued konto wird sie es sich aktuell wohl kaum zurueck holen koenne, da ich mal davon ausgehe, dass das insolvenzgericht das konto eingefroren hat). die bank haette allerdings auch die aufgabe gehabt, vor ausfuehren der lastschrift auf das vorliegen einer einzugsermaechtigung zu pruefen. nun ja.. ich lass mich ueberraschen, habe heute eine mail bekommen, dass man meinen auftrag bearbeitet.