Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911511 mal)

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Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1440 am: 11. November 2013, 01:01:08 »
Zitat
Wer einen eigenen NN-Vertrag unterschreibt, hat sich hoffentlich informiert, was er tut..

Wer einen eigenen NN-Vertrag unterschreibt, braucht eine ILN, da Marktakteur. Deshalb können auch nicht so ohne weiteres Marktprozesse an CE übertragen werden. (Großzügigerweise Abwicklung von Allem durch CE) Den Privatmann möchte ich sehen, der eine ILN bei Vertragsschluss vorlegen kann.

Die Großzügigkeit von Bayernwerk kommt daher nicht von ungefähr.

Gruß

NN

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1441 am: 11. November 2013, 01:40:40 »
@ Netznutzer

Ihr Wort in Gottes Ohren (ILN & Co.).


Schaun wir mal, wies in Bayern weitergeht..

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1442 am: 11. November 2013, 02:11:32 »
[...]
[..] oder ob vllt. auch wesentliche Privat-Entnahmen des Alleingesellschafters dazu beitragen?

... Nicht nur der Kristek verdient sich ein reiches Näschen, sondern auch die übrige obere Spitze der Vertriebspyramide.

Gerade wegen "verdient sich ein reiches Näschen" interessieren mich ebenso auch eventuelle Entnahmen! Aber die vielleicht irgendwann mal veröffentlichten Bilanzen 2012 und 2013 werden vermutlich so weit verkürzt, dass das ohnehin nicht nachvollziehbar sein dürfte.  :(
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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1443 am: 11. November 2013, 02:16:30 »
Entgegen den aktuellen CE-Beiträgen auf CE-facebook und CE-Pressemitteilungen weiß der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der mk-group offensichtlich doch, dass „im Voraus bezahlt“ nicht zwingend auch vertragskonform ist ! :D

Hier  www.shz.de  unter Lokales / Flensburger-Tageblatt habe ich jetzt zufällig bei den Kommentaren zu einem Artikel über Care-Energy vom 31.03.2013 nachstehende Antwort entdeckt  -  Auszug:

Zitat
12. | Martin Richard Kristek | 02.04.2013 | 10:46 Uhr
Kommentar zu V..... N......

Sehr geehrter Herr N......,
... wie wir leider heute festgestellt haben, der angemahnte Betrag korrekt ist.

... eine Mahnung hat immer den Grund dass etwas zu spät bezahlt wird so ist dies auch in diesem Fall.
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]

Bei den weiteren Kommentaren findet sich zudem ein sehr interessanter „Disput“ zwischen einem Kommentator
und M. Kristek, ob Mieter einer Wohnung überhaupt legitimiert sind, einen EDL-Vertrag und die darin bestimmte Nutzungsabtretung des Hausnetzes wirksam vereinbaren zu können.

PS:  Können Wohnungsmieter eigentlich wirksam einen NN-Vertrag zu einer Abnahmestelle abschließen, deren Eigentümer sie ja gar nicht sind ?
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1444 am: 11. November 2013, 03:04:09 »
PS:  Können Wohnungsmieter eigentlich wirksam einen NN-Vertrag zu einer Abnahmestelle abschließen, deren Eigentümer sie ja gar nicht sind ?

Ja, weil Netznutzungsvertrag ungleich Netzanschlussvertrag. Letzteren schließt nur der Eigentümer.

Die Frage ist vielmehr, ob der Netznuter die elektronische Marktkommunikation höchstpersönlich erbringen muss, ob er entsprechende Codenummern vorweisen muss (die er nicht bekäme) usw. usw. - siehe letzte Beiträge.


Zur Abtretung des Hausnetzes ("EDL-Vertrag" bei Care):

Da könnte der Vermieter theoretisch wiedersprechen. Man muss grundsätzlich im Leben nicht in jedem Fall dulden, daß Rechte aus Verträgen an Dritte abgetreten werden, insbesondere, wenn soetwas vorher nie vereinbart und/oder sogar ausgeschlossen wurde.

Allerdings passiert die ja sowieso nur "virtuell". Wie wir wissen liegt sowohl das Betriebsrisiko als eigentlich ... alles ... weiter beim Kunden wie vorher.

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1445 am: 11. November 2013, 08:38:06 »
Nach meiner Erfahrung ist es nichts Ungewöhnliches, dass bei eigenem NN-Vertrag für die Kommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber wie üblich die elektronischen Verfahren genutzt werden und der letztverbrauchende Kunde eine Netznutzungsrechnung in Papierform erhält. In Zusammenhang mir der "Strukturierten Beschaffung" ist das wohl nicht unüblich. Ob ein Haushaltskunde das ansteben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Angst braucht er aber wohl nicht davor zu haben. Die Grund- und Ersatzversorgung wird durch einen eigenen Netznutzungsvertrag wohl kaum verhindert.   
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1446 am: 11. November 2013, 11:55:19 »
... Ob ein Haushaltskunde das anstreben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Angst braucht er aber wohl nicht davor zu haben. Die Grund- und Ersatzversorgung wird durch einen eigenen Netznutzungsvertrag wohl kaum verhindert.

Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?   

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1447 am: 11. November 2013, 12:47:16 »
Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?

Wenn der NN-Vertrag regelt, daß die MMA ausschließlich mit dem Lieferanten erfolgt, wie es im angestrebten einheitlichen Rahmen-NN-Vertrag der Netzagentur jetzt wohl vorgesehen ist..


Nach meiner Erfahrung ist es nichts Ungewöhnliches, dass bei eigenem NN-Vertrag für die Kommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber wie üblich die elektronischen Verfahren genutzt werden und der letztverbrauchende Kunde eine Netznutzungsrechnung in Papierform erhält.

In dem Moment ist der Lieferant für den Netznutzer aber gleichzeitig Marktkommunikations-Dienstleister. Er vertritt den Netznutzer zur Entgegennahme der Datenformate, die dieser selbst nicht abwickeln kann.

Laut Stimmen hier im Thread müsse sich der VNB wohl nicht auf dieses Konstrukt einlassen..
« Letzte Änderung: 11. November 2013, 12:50:19 von SabbelMR »

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1448 am: 11. November 2013, 12:49:13 »
Zitat
Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?

Das ist meiner Meinung nach sogar ein nicht zu kalkulierendes Risiko für den Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag. In vielen aktuellen direkten Netznutzungsverträgen ist dies bewusst von den Netzbetreibern (als zusätzliche Sicherung) eingebaut worden.

Denn im schlimmsten Fall stellt ein kurz vor der Insolvenz stehender Lieferant überhaupt keine Bilanzierungsmengen mehr in den Bilanzkreis ein und der Kunde trägt im Fall der Fälle die kompletten Kosten. Und zwar dann doppelt - zusätzlich zu dem was er bereits an Abschlägen an seinen Energielieferanten geleistet hat.

Ich bezweifle aber, dass dies noch ein Endkunde durchblick, geschweige denn diese Gefahr auch nur ahnt...

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1449 am: 11. November 2013, 12:52:37 »
Denn im schlimmsten Fall stellt ein kurz vor der Insolvenz stehender Lieferant überhaupt keine Bilanzierungsmengen mehr in den Bilanzkreis ein und der Kunde trägt im Fall der Fälle die kompletten Kosten. Und zwar dann doppelt - zusätzlich zu dem was er bereits an Abschlägen an seinen Energielieferanten geleistet hat.

Wenn der NN-Vertrag regelt, daß der VNB im Rahmen der Mehr-/Mindermengenabrechnung auf den Netznutzer zurückgreifen kann, kann das tatsächlich so kommen..

Zumal der Netznutzer ja keine Möglichkeit hat, unterjährig zu kontrollieren, ob der Lieferant seinen Fahrplan einhält. Die böse Nachricht kommt im Zweifel, wenns zu spät ist.

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1450 am: 11. November 2013, 12:58:17 »
Und im Zweifelsfall sind dann die dafür verantwortlichen schon auf den Philippinen und lassen sich die Sonne auf die lindgrüne Badehose scheinen...

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1451 am: 11. November 2013, 13:13:54 »
..und der VNB könnte, sofern die MMA vertraglich dazugehört, bis zum Ausgleich der NN-Ausstände durch den Netznutzer (zu Recht) die Entnahmestelle lahmlegen (Zählerausbau).

Dann ist auch nix mit Grundversorgung oder anderer Wahlversorger..


Stellt sich die Frage, was muss eigentlich passieren, damit man als Lieferant seinen Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen ÜNB verliert?

EEG-Ausstände reichen wohl nicht, sonst hätten die ÜNBs ja sicher schon allesamt CE die Bilanzkreisverträge aufgekündigt, was dazu geführt hätte, daß CE nirgends (im Gebiet des jeweiligen ÜNB) mehr hätte liefern können.
« Letzte Änderung: 11. November 2013, 13:18:49 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1452 am: 11. November 2013, 13:29:54 »
Und was muss eigentlich passieren, damit vzbv und/oder BdEV
die Verbraucher vor eigenen NN-Verträgen endlich warnt ?
  :(
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1453 am: 11. November 2013, 13:38:08 »
Tja..

Der Care-Energydrink hingegen war der Verbraucherzentrale Sachsen (?) eine Pressemitteilung wert. Grotesk!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1454 am: 11. November 2013, 13:42:26 »
Zum Thema Direktvertrieb:

Es steht jetzt nicht ausdrücklich "Care" im Artikel - der erwähnte "namhafte, bundesweit aktive Ökostromanbieter", welcher "seit langem durch Vertriebsmethoden auffält, die auf wahrheitswidrigen Aussagen basierten", könnte auch ein anderer sein.


Dennoch kommt mir jedesmal die Galle wenn ich etwas dergleichen lese:

http://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/artikel/druecker-warnen-vor-blackout.html

https://www.sw-kassel.de/privatkunden/unternehmen/aktuelles/detail/namhafter-oekostromanbieter-beluegt-kasseler-stromkunden.html
« Letzte Änderung: 11. November 2013, 13:51:02 von SabbelMR »

 

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