..und der VNB könnte, sofern die MMA vertraglich dazugehört, bis zum Ausgleich der NN-Ausstände durch den Netznutzer (zu Recht) die Entnahmestelle lahmlegen (Zählerausbau).
Dann ist auch nix mit Grundversorgung oder anderer Wahlversorger..
Stellt sich die Frage, was muss eigentlich passieren, damit man als Lieferant seinen Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen ÜNB verliert?
EEG-Ausstände reichen wohl nicht, sonst hätten die ÜNBs ja sicher schon allesamt CE die Bilanzkreisverträge aufgekündigt, was dazu geführt hätte, daß CE nirgends (im Gebiet des jeweiligen ÜNB) mehr hätte liefern können.