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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911399 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #990 am: 23. August 2013, 12:53:51 »
Da die VNB einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten müssen, müssen sie ihre im Netz veröffentlichten Musterverträge verwenden oder die aber die Verträge für alle gleichgelagerten Fälle abändern, so dass es zu keiner Diskriminierung einzelner Netznutzer kommt.

Für Letztverbraucher (Ergänzung: wenn es sich um Privatkunden handelt) müsste doch aber allein schon eine Widerrufsbelehrung aufgenommen werden, da der Vertragsschluss in der Regel aus der Ferne erfolgen wird ;).

Dann greift noch die Preisangabeverordnung (Brutto-Preise statt netto)..


Alles in allem nicht so einfach, Industrieverträge einem Privatkunden "überzuziehen".



PS:

Kristek lacht sich doch derweil eins ins Fäustchen. Meinetwegen auch im grünen Lehnsessel mit grün gefärbter Rassekatze ;).
« Letzte Änderung: 23. August 2013, 13:03:06 von SabbelMR »

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #991 am: 23. August 2013, 12:59:43 »
Für den Vertragsabschluss mit Verbrauchern wird wohl eine Widerrufsbelehrung ratsam sein.
Nicht alle Letztverbraucher iSv. § 3 EnWG sind Verbraucher gem. § 13 BGB. 

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #992 am: 23. August 2013, 13:01:02 »
Ich meinte jedoch Letztverbraucher im Sinne von Verbrauchern nach dem BGB ;). Oder wahlweise Letztverbraucher i.S. der PAngV :).

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #993 am: 23. August 2013, 13:02:49 »
Wenn die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen bei den verschiedenen VNB höchst unterschiedlich geregelt sind, ergeben sich daraus natürlich auch Risiken für den Lieferanten, der bei einigen VNB Mehrmengen selbst vergütet bekommt, bei anderen jedoch nicht; sondern zusehen muss, wie der Netznutzer eine Gutschrift bekommt.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #994 am: 23. August 2013, 13:04:21 »
Wenn die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen bei den verschiedenen VNB höchst unterschiedlich geregelt sind, ergeben sich daraus natürlich auch Risiken für den Lieferanten, der bei einigen VNB Mehrmengen selbst vergütet bekommt, bei anderen jedoch nicht; sondern zusehen muss, wie der Netznutzer eine Gutschrift bekommt.

Anders ausgedrückt - das reinste Chaos, das neue Tarifmodell von Care Energy.

Für alle drei involvierten Parteien!


Und zu einer "schärferen" Einspeisung kommt es im Übrigen auch bei dem Professional-Tarif nicht, da der Zählpunkt weiterhin nach SLP geführt werden wird, egal wie viele Smart Meter Kristek verbauen lässt..

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #995 am: 23. August 2013, 13:12:28 »
Am Rande - Care Energy brüstet sich auf Facebook gerade wieder mit einer Reihe ergangener einstweiliger Verfügungen.


Unter anderem wohl wegen dieser Veröffentlichung hier:

http://www.ern-energie.de/ern-aktuell/artikel/ern-begruesst-urteil-gegen-umgehungsversuche-bei-eeg-umlage/

Offline Otto Normal

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #996 am: 23. August 2013, 13:27:46 »
Mal ehrlich: Selbst wenn ich als Endkunde mit meinen 3.500 kWh/a dieses Thema durchsteigen könnte, macht es doch nicht wirklich Sinn, mich selbst darum zu kümmern. Ich will mich mit diesem Kram auch gar nicht beschäftigen müssen. Das macht besser ein Energiedienstleister. Erst wenn ich selbst beim Erzeuger oder an der Strombörse einkaufen könnte - und mir den Lieferanten ganz sparen könnte - wär´s vielleicht überlegenswert. Übrigens: Wie nennt sich CE? ENERGIEDIENSTLEISTER. Das sagt wirklich alles  ;)

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #997 am: 23. August 2013, 13:36:47 »
Care Energy bietet Ihnen doch optional an, alle Formalitäten zu erledigen. Auch die Anforderung des Netznutzungsvertrags; Abrechnungen und sämtliche Korrespondenz sollen gem. Musterschreiben ja sowieso an Care Energy gehen. Sogar weiterhin nur einen Abschlag monatlich zahlen zu müssen (d.h. die - nicht unkritische - Weiterleitzung der Netznutzungsabschläge) soll laut Bewerbung seitens Care Energy möglich sein.


Mit anderen Worten:

Wenn Sie es wünschen, bleibt (fast) alles wie bisher.

Außer, daß Sie mit Ihrer Unterschrift viel weitreichende Zahlungsverpflichtungen und Haftungsrisiken eingehen als bei einem regulären "All inclusive"-Stromliefervertrag.

Das werden Ihnen die Haustür-Vertreter von Care Energy aber nicht unbedingt allzu deutlich auf die Nase binden ;).

Offline Otto Normal

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #998 am: 23. August 2013, 13:42:38 »
@SabbelMR

Oh nein. Um nicht falsch verstanden zu werden; ich möchte nicht zu ce wechseln  :D

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #999 am: 23. August 2013, 13:43:44 »
@SabbelMR

Oh nein. Um nicht falsch verstanden zu werden; ich möchte nicht zu ce wechseln  :D

Das war mehr als deutlich rauszulesen.

Meine Antwort war auch ironisch gemeint ;).

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1000 am: 23. August 2013, 13:45:11 »
@ Fricke

Nichts gegen die von Ihnen zitierten Stadtwerke, mit diesem Passus macht sich der NETZBETREIBER zum Energielieferanten an Letztverbraucher. D.h., er muss Stromsteuer, EEG, usw., sprich alle Lieferantenaufgaben erfüllen, sich sogar gegenüber dem ÜNB als EEG-Umlagen Bediener erklären! 

Zitat
ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer in Rechnung.

Netznutzer in diesem Fall = Letztverbraucher.

Wenn man nichts zu tun hat, dann macht man sich eben Aufgaben.  Allein aus diesemGrund wird jeder vernünftige Netzbetreiber die MMM mit den Liefranten abwickeln, egal, in welchem Verhältnis die NN abgewickelt wird.

Gruß

NN

Bei den SLP- Kunden erfolgt einmal jährlich die Zählerablesung, aus der sich dann der Verbrauch ergibt.
Diesen Zählerstand legt auch der Lieferant seiner Abrechnung gegenüber seinem Kunden über die gelieferte Energiemenge zu Grunde.
Für diese an Letztverbraucher gelieferte und abgerechnete Energiemenge hat der Lieferant Stromsteuer und EEG- Umlage zu zahlen.

Demnach wird der Netzbetreiber für die Abrechnung einer Mindermenge gegenüber dem Netznutzer wohl nicht auch noch Stromsteuer und EEG- Umlage zu zahlen haben. Denn die für die Steuerschuld und die EEG- Umlagepflicht wohl maßgebliche Letztverbraucherlieferung mit Energie erfolgte wohl allein durch den Lieferanten an dessen Kunden, so wie sie auch vom Lieferanten gegenüber dem Letzverbraucher abgerechnet wurde. Bilanzielle Mehr- und Mindermengen werden nicht als Letzverbraucherbelieferung gelten.

======

Der Kunde, den MK mit einem Musterschreiben zum VNB schickt, um einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und der daraufhin vom VNB ein Angebot auf Abschluss eines Netznutzungsvertrages als SLP- Kunde entsprechend der im Internet veröffentlichten Vertragsmuster bekommt, wird selbst nicht überblicken, welch umfangreiche Verpflichtungen er damit zusätzlich eingeht.

MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen.

Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.
« Letzte Änderung: 23. August 2013, 13:54:33 von RR-E-ft »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1001 am: 23. August 2013, 13:53:43 »
MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen. Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.

Diese Beratung dürfte in den Aufgabenbereich des jeweiligen Energieberaters (= Haustürvertreters) fallen.

Und der wird sagen: "Unterschreiben Sie das ruhig, ist nur eine Formsache. Ansonsten können wir Ihnen nicht unseren günstigen Ökostrom liefern"..

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1002 am: 23. August 2013, 13:59:03 »
MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen. Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.

Diese Beratung dürfte in den Aufgabenbereich des jeweiligen Energieberaters (= Haustürvertreters) fallen.

Und der wird sagen: "Unterschreiben Sie das ruhig, ist nur eine Formsache. Ansonsten können wir Ihnen nicht unseren günstigen Ökostrom liefern"..


Wenn ich so ein unbedarfter Kunde wäre, würde ich zumindest einen schriftlich erteilten Rat auf dem Briefbogen des Lieferanten und durch den Geschäftsführer unterzeichnet in den Händen halten wollen. Schließlich geht es um wirtschaftliche Risiken, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben könnten.
« Letzte Änderung: 23. August 2013, 14:02:45 von RR-E-ft »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1003 am: 23. August 2013, 14:02:39 »
Würde Care Energy sicherlich nie ausstellen. Sind ja nicht dumm in der Zentrale ;).

Und es werden sich genug Privathaushalte auf das Angebot einlassen. Die Vertreter haben ihre Verkaufstricks..


Von den Verbraucherschutzverbänden hingegen kommt - jedenfalls öffentlich - immer noch nichts. Enttäuschend!

Der Mitbewerb lässt sich offenbar auch lieber von einstweiligen Verfügungen überhäufen, als daß er selbst mal die Initiative ergriffe..



Möglicherweise erwartet man die baldige Insolvenz von Care Energy, insbesondere in Angesicht der weiteren zu erwartenden EEG-Urteile. Dann wäre Care Energy vom Markt und es gäbe auch keine Verbraucher mehr zu schützen.


Im Ernst:

Als wenn Kristek dafür nicht auch schon einen "Trick 17" in der Tasche hätte - gerade in Bezug auf die Aufteilung des Unternehmens auf ein halbes Dutzend Gesellschaften. Mittlerweile kennt man ihn doch - der Mensch ist zäh ;). Wird nach meinem Dafürhalten von seinen Anhängern weitläufig über-, aber von anderen Marktteilnehmern gerne mal unterschätzt.
« Letzte Änderung: 23. August 2013, 14:08:46 von SabbelMR »

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1004 am: 23. August 2013, 15:04:15 »
Diese umfängliche Beratung dürfte höchstens von Mitarbeitern im Promillebereich machbar sein. Allein die Kommentare von den gecasteten Vertrieblern auf Facebook sprechen Bände. Da wird mehr mit Motivation geschult als mit KnowHow. (Wird überhaupt geschult?)
Die Verbraucherverbände haben letztendlich auch bei Teldafax und Flexstrom weitestgehend versagt. Und tun es hier wieder. Vielleicht auch, weil sie selbst die Gefahr einer Klage von Care Energy sehen. Flexstrom hatte bis zuletzt auch Recht damit bekommen, dass man nicht behaupten darf die Firma ist kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.
Die große Enttäuschung ist für mich aber hier die Bundesnetzagentur, von der ich erwarte, dass sie sich in diesem Fall sehr klar positioniert und nicht mit 1-2 milden Strafen  kommt, die letztlich keine Konsequenz beinhalten. Z.b., dass sie feststellt, dass die MK-grid eben offensichtlich kein Netzbetreiber und die mk-energy ein Lieferant mit verpflichtender Anzeige nach §5 ist. ( und es kein Ökostrom ist, und das Grünstromprivileg nicht genutzt werden kann und man auf EEG-Umlage auch Mwst zahlen muss und stundenweise Abrechnung mit SLP-Zählern nicht funktioniert und knallgrüne Anzüge furchtbar aussehen, ... )  ;)

Gibt es eigentlich Neuigkeiten von den Klagen der ÜNBs, abgesehen vom ersten Teilerfolg?

 

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