Wäre halt die Frage, ob Care Energy im Regelfall die Netznutzungs-Abschläge eintreiben und weiterleiten will (wie von RR-E-ft angenommen) oder der Kunde diese selbst zahlt, wie ja von Care Energy ursprünglich wohl angedacht.
Da widerspricht sich noch vieles (vorrangig die "Anweisung" an den Netzbetreiber auf dem Musterschreiben, die Abrechnungen an Care Energy zu übersenden), überhaupt ist unklar wer die elektronische Marktkommunikation erbringt (wohl Care Energy) und worüber der Kunde als Netznutzer dann überhaupt noch Kontrolle hat, wenn fast alles delegiert ist. In jedem Fall haftet er aber voll aus dem Netznutzungsvertrag.
Aber selbst wenn der Kunde direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt wird es nicht viel besser. Stichwort mögliche Mindermengen-Haftung wie von Ihnen angesprochen und überhaupt.
Ich frage mich immer noch, wo der Mitbewerb und die Verbraucherverbände bleiben - m.E. ist allein das
Auftragsformular weiterhin abmahnwürdig. Dort legt man sich bisher immer noch nicht mal fest, ob nun 3,277 oder 5,277 Ct. EEG-Umlage in den Preis einfließen, was ja für den Kunden nicht irrelevant ist.
Ferner gehören m.E. die zu erwartenden Netzkosten gemäß Preisangabenverordnung auf dem Vertragsformular im Sinne einer Gesamtkostendarstellung dokumentiert, im Endeffekt bräuchte es auch einen Satz, der über die Risiken der Netznutzung durch den Endverbraucher aufklärt.
Die Pressemitteilung der Stadtwerke Leipzig, das wette ich, wird wiederum nicht lange im Netz in dieser Form stehen bleiben. Die Juristerei von Care Energy arbeitet sicher schon fleißig dran..